Rudolf von Perg: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Oktober 2022, 18:08 Uhr
Rudolf von Perg (* im 11. Jahrhundert; † im 11. oder 12. Jahrhundert) war ein im heutigen Mühlviertel ansässiger Adliger, der als Landrichter im Gebiet zwischen den Flüssen Enns und Traun tätig war.
Herkunft und Familie
Rudolf von Perg entstammte einer edelfreien[A 1] Familie, die heute gewöhnlich unter dem Namen "die Herren von Perg und Machland" bekannt ist. Er war einer der Söhne von Walchun von Perg und ein Bruder von Walchun von Machland († um 1130). Mit seinem Sohn Friedrich von Perg starb sein Familienzweig in "männlicher" Linie aus.[1]
Leben
Rudolf von Perg war Inhaber des Landgerichtes zwischen den Flüssen Traun und Enns und Vogt des Stiftes von St. Florian.[2] Diesem schenke seine Familie die Pfarre von Münzbach, welche 1122 durch Tausch in den Besitz des Bischofs von Passau überging. Als Tauschobjekt erhielt das Stift von St. Florian die Pfarre von Ried.[3]
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 41
- ↑ vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 41f.
- ↑ vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 42
Anmerkungen
- ↑ Die Edelfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".