Walchun von Machland
Walchun von Machland (* im 11. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, um 1130), Walchun von Perg, war ein im heutigen Mühlviertel ansässiger Adliger.
Herkunft und Familie
Walchun von Machland entstammte einer edelfreien[A 1] Familie, die heute gewöhnlich unter dem Namen "die Herren von Perg und Machland" bekannt ist. Er war einer der Söhne von Walchun von Perg und der Bruder von Rudolf von Perg.[1]
Walchun von Machland hatte zwei Söhne und eine Tochter, unter denen sein Besitz geteilt wurde:[1]
- Otto von Machland († um 1149) ⚭ mit Jutta von Peilstein, stiftete gemeinsam mit seiner Ehefrau die Stifte in Baumgartenberg und Waldhausen; keine Nachkommen[1]
- Walchun von Machland und Klam († um 1162), Begründer der Linie der Herren von Klam[1]
- Adelheid von Machland und Klam ⚭ mit dem Grafen von Velburg und Mutter des Grafen Otto von Klam-Velburg
- Beatrix von Machland, erbte den östlichen Teil des Besitzes der Herren von Perg[1], darunter Klam, Klingenberg, Ruttenstein und Blasenstein sowie die Märkte Münzbach und Grein. Ihr Besitz kam nach ihrem Tod an die Herzöge von Österreich (Babenberger).[2]
Leben
Nach dem Tod seines gleichnamigen Vaters teilten sich Walchun von Machland und seine Brüdern Rudolf von Perg dessen Erbe.[3], darunter Klam, Klingenberg, Ruttenstein und Blasenstein sowie die Märkte Münzbach und Grein. Ihr Besitz kam nach ihrem Tod an die Herzöge von Österreich (Babenberger).[3]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 42
- ↑ vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 43
- ↑ 3,0 3,1 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 41
Anmerkungen
- ↑ Die Edelfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".