Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Juni 2024, 15:26 Uhr
Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen - Verein zur Förderung der kundenfreundlichen Nutzung des Internet | |
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Zweck: | Qualitätskennzeichnung |
Vorsitz: | Jürgen Gangoly[1] |
Gründungsdatum: | 22.09.2000[1] |
Sitz: | Wien |
ZVR | 044117305 (BMI) |
Website: | https://www.guetezeichen.at |
Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen kennzeichnet Online-Shops, die durch Österr. E-Commerce Gütezeichen – Verein zur Förderung der kundenfreundlichen Nutzung des Internet auf ihre Qualität und Sicherheit geprüft worden sind.
Vergabekriterien
Grundlage für die Zeichenvergabe sind die folgenden Kriterien, die dem europäischen Verhaltenskodex für den elektronischen Verkauf entsprechen sowie nationale Vorschriften berücksichtigen:
- Eine klare Anbieteridentifizierung muss vorhanden sein, d. h. Name und Anschrift des Unternehmens, E-Mail-Adresse etc.
- Die allgemeinen Vertragsbedingungen müssen leicht zugänglich und ständig abrufbar für den Online-Einkauf bereitgestellt werden.
- Leistungsmerkmale und genaue Beschreibung der Produkte (inkl. der Preisinformationen) sowie die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen müssen eindeutig bekannt gemacht werden.
- Der Verbraucher muss klar über die für die Online-Bestellung notwendigen Schritte informiert werden.
- Die Preise müssen klar und deutlich inkl. aller Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstiger Zusatzkosten (z. B. Versand) angegeben werden.
- Der Verbraucher erhält vor Abgabe seiner Bestellung eine ausdruckfähige Darstellung der Bestellung, um ggf. Korrekturen vorzunehmen. Ein deutlicher Hinweis auf die Möglichkeit des Rücktritts muss hier dargestellt sein.
- Der Onlineshop muss klar über das Zahlungsverfahren informieren und die nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene Sicherheit dafür aufweisen, d. h. verschlüsselte Übertragung der Daten.
- Jeder Eingang einer Bestellung muss dem Verbraucher vom Nutzer des Gütezeichens unverzüglich per E-Mail bestätigt werden. Darüber hinaus muss der Online-Shop den Verbraucher über die Einzelheiten der Leistungserbringung informieren.
- Dem Kunden muss – ohne Angabe von Gründen – ein Rücktritts- und Rückgaberecht von mindestens vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware eingeräumt werden. Vor Abgabe der Bestellung ist der Verbraucher über dieses Recht zu informieren.
- Die Lieferung der Ware hat so schnell wie möglich, mindestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang der Bestellung, zu erfolgen. Die Lieferfrist ist eindeutig anzugeben.
- Die Verrechnung bzw. Abbuchung darf nicht vor Auslieferung der Ware erfolgen.
- Der Gütezeichennutzer muss den Verbraucher über den Zweck der Erhebung und die Verwendung personengebundener Daten informieren. Sensible Daten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen für die Abwicklung eines konkreten Geschäfts gespeichert werden. Übermittlungen von personengebundenen Daten an Dritte dürfen nicht vorgenommen werden.
- Der Nutzer des E-Commerce-Gütezeichens verpflichtet sich, bei Streitfällen an einer raschen und unbürokratischen Lösung mitzuwirken. Er erkennt den Internet-Ombudsmann und den Verein des E-Commerce-Gütezeichens als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Auf das Vorhandensein der außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist hinzuweisen.
- Eine Werbung oder andere kommerzielle Kommunikation muss klar erkennbar sein und deutlich gekennzeichnet werden.
- Der Zeichennutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Datenschutzgesetz 2000, Telekommunikationsgesetz, Gewerbeordnung, Jugendschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz etc.)
Vergabeverfahren
Unterstützt wird das Gütezeichen vom Österreichischen Wirtschaftsministerium, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer. Als die durchführende Organisation ist das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) für die Zeichenvergabe verantwortlich.
Die Einhaltung der Kriterien wird zunächst im Rahmen einer Erstzertifizierung und anschließend regelmäßig durch unabhängige Institutionen kontrolliert. Bei Verstoß gegen die Kriterien kann es zum Entzug der Kennzeichnung kommen. Durch eine Vergabenummer ist jedes Gütezeichen eindeutig einem Unternehmen zugewiesen. Alle zertifizierten Seiten werden zudem auf der Website des Gütezeichens[2] aufgelistet.
Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen ist Teil des europaweiten European Trustmark[3] für sicheres Einkaufen im Internet. Als Gründungsmitglied des europäischen Vorgänger-Netzwerks Euro-Label[4] hat das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen schon von Beginn an an einer europäischen Vernetzung mitgearbeitet.
Qualität und Sicherheit
Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen soll Standards für die Qualität und Sicherheit bei der Abwicklung von elektronischen Geschäften und sonstigen elektronischen Transaktionen setzen. Wesentliches Ziel der Kennzeichnung ist es, seriöse Onlineshops auf den ersten Blick erkennbar zu machen, sowie Verbrauchern ein sicheres Einkaufen im Internet zu ermöglichen. Dabei orientieren sich die Anforderungen an das Gütezeichen insbesondere an den Vorgaben des österreichischen und internationalen Rechts und gehen in den wesentlichen Punkten auch über diese hinaus.
Das Siegel wurde 285 Mal vergeben.[5] Die der Kennzeichnung zugrunde liegenden Anforderungen sind auf der Internetseite des Vereins Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen veröffentlicht und somit für die Benutzer transparent. Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen soll Verbrauchern eine Orientierung für geprüfte und vertrauenswürdige Online-Angebote liefern.