Österreichischer Stabilitätspakt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stabilitätspakt 2012 ({{BGBl|I Nr. 30/2013}}) gilt nunmehr unbefristet. Durch ihn wurde auch nach langer politischer Diskussion das ''System mehrfacher Fiskalregeln'' eingeführt (siehe unten).
Der Stabilitätspakt 2012 ({{BGBl|I Nr. 30/2013}}) gilt nunmehr unbefristet. Durch ihn wurde auch nach langer politischer Diskussion das ''System mehrfacher Fiskalregeln'' eingeführt (siehe unten).
Aufgrund der von der Europäischen Kommission 2020 bis 2023 genehmigten Ausnahmeregelungen bezüglich des [[w:Europäischer Stabilitätsmechanismus|Europäischen Stabilitätsmechanismus]] konnten auch in Österreich Milliarden an Steuergeld für COVID-19-Fördermaßnahmen aufgewendet werden, ohne den österreichischen Stabilitätspakt zu verletzen (§ 11 ÖStP).<ref>[https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:492ea544-563c-4d74-a69f-124e8a1d0577/Strategiebericht_2024_bis_2027_Budgetbericht_2024.pdf Budgetbericht 2024], Webseite: bmf.gv.at vom Oktober 2023, S. 295.</ref>


== Beteiligte und Vereinbarung ==
== Beteiligte und Vereinbarung ==
10.187

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