Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden [https://www.parlament.gv.at/beteiligen/wissenswertes/petition/index.html Petitionen] von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht.  
Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden [https://www.parlament.gv.at/beteiligen/wissenswertes/petition/index.html Petitionen] von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht.  


Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrats kann eine Petition einbringen.
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen.


== Geschäftsordnung des Nationalrates ==
== Geschäftsordnung des Nationalrates ==

Version vom 1. Oktober 2024, 15:13 Uhr

Zauberformel für Österreich

Die Schweizer kennen die bewährte Zauberformel zur Wahl ihrer Bundesregierung. Wie müsste die entsprechende Zauberformel für Österreich lauten ?

Das Bundes-Verfassungsgesetz enthält keine Vorgaben, wie die Regierungsbildung stattzufinden hat.

Nicht in der Verfassung festgelegt, sondern gelebte Praxis ist, dass der Bundespräsident einen Auftrag zur Regierungsbildung erteilt. Er berücksichtigt dabei die Stärkeverhältnisse im Nationalrat und betraut üblicherweise den Vorsitzenden der mandatsstärksten Partei mit der Aufgabe, eine Bundesregierung zu bilden.

Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden Petitionen von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht.

Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen.

Geschäftsordnung des Nationalrates

Die Frage ist: Sind für Österreich 7 Minister wirklich genug?

In der Schweiz gibt es auf Bundesebene - dank der Subsidiarität - ja nicht mehr so viele Aufgabenfelder. Da reichen 7 Minister.

Im zentralistischen Österreich, wo (fast) alles über Wien gehen muss, sind realistischerweise z.B. 11 Ministerien vertretbar. Derzeit, je nachdem, wie man das Bundeskanzler- und Vizekanzleramt zählt, sind es 13 bis 15. Bei 11 Ministern wäre z.B. 3:3:3:1:1 eine denkbare Variante. Nach dem d'Hondt-Verfahren käme vermutlich 4:3:2:1:1 heraus.