Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen
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Im zentralistischen Österreich, wo (fast) alles über Wien gehen muss, sind realistischerweise z.B. 11 Ministerien vertretbar. Derzeit, je nachdem, wie man das Bundeskanzler- und Vizekanzleramt zählt, sind es 13 bis 15. Bei 11 Ministern wäre z.B. 3:3:3:1:1 eine denkbare Variante. Nach dem d'Hondt-Verfahren käme vermutlich 4:3:2:1:1 heraus. | Im zentralistischen Österreich, wo (fast) alles über Wien gehen muss, sind realistischerweise z.B. 11 Ministerien vertretbar. Derzeit, je nachdem, wie man das Bundeskanzler- und Vizekanzleramt zählt, sind es 13 bis 15. Bei 11 Ministern wäre z.B. 3:3:3:1:1 eine denkbare Variante. Nach dem d'Hondt-Verfahren käme vermutlich 4:3:2:1:1 heraus. | ||
== [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html Parlamentarische Petition] == | |||
=== Allgemeines zur parlamentarischen Petition === | |||
Bei einer parlamentarischen Petition wird ein konkretes Anliegen einer Bürgerin/eines Bürgers durch eine Nationalratsabgeordnete/einen Nationalratsabgeordneten vor den Nationalrat gebracht. Eine Petition muss schriftlich vorliegen. | |||
Petitionen sind für Politikerinnen/Politiker die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürgerinnen/Bürgern aus ihrem Wahlkreis, also insbesondere auch Themen, die für eine gewisse Region von Interesse sind, im Parlament zu behandeln. | |||
=== Gegenstand einer parlamentarischen Petition === | |||
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist. |
Version vom 2. Oktober 2024, 08:16 Uhr
Zauberformel für Österreich
Die Schweizer kennen die bewährte Zauberformel zur Wahl ihrer Bundesregierung. Wie müsste die entsprechende Zauberformel für Österreich lauten ?
Das Bundes-Verfassungsgesetz enthält keine Vorgaben, wie die Regierungsbildung stattzufinden hat.
Nicht in der Verfassung festgelegt, sondern gelebte Praxis ist, dass der Bundespräsident einen Auftrag zur Regierungsbildung erteilt. Er berücksichtigt dabei die Stärkeverhältnisse im Nationalrat und betraut üblicherweise den Vorsitzenden der mandatsstärksten Partei mit der Aufgabe, eine Bundesregierung zu bilden.
Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden Petitionen von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht.
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen.
Geschäftsordnung des Nationalrates
Die Frage ist: Sind für Österreich 7 Minister wirklich genug?
In der Schweiz gibt es auf Bundesebene - dank der Subsidiarität - ja nicht mehr so viele Aufgabenfelder. Da reichen 7 Minister.
Im zentralistischen Österreich, wo (fast) alles über Wien gehen muss, sind realistischerweise z.B. 11 Ministerien vertretbar. Derzeit, je nachdem, wie man das Bundeskanzler- und Vizekanzleramt zählt, sind es 13 bis 15. Bei 11 Ministern wäre z.B. 3:3:3:1:1 eine denkbare Variante. Nach dem d'Hondt-Verfahren käme vermutlich 4:3:2:1:1 heraus.
Parlamentarische Petition
Allgemeines zur parlamentarischen Petition
Bei einer parlamentarischen Petition wird ein konkretes Anliegen einer Bürgerin/eines Bürgers durch eine Nationalratsabgeordnete/einen Nationalratsabgeordneten vor den Nationalrat gebracht. Eine Petition muss schriftlich vorliegen.
Petitionen sind für Politikerinnen/Politiker die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürgerinnen/Bürgern aus ihrem Wahlkreis, also insbesondere auch Themen, die für eine gewisse Region von Interesse sind, im Parlament zu behandeln.
Gegenstand einer parlamentarischen Petition
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist.