Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen
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:(3) Wahlvorschläge, die dem Präsidenten vor Beginn des Wahlvorganges schriftlich überreicht wurden, sind von diesem dem Nationalrat zur Kenntnis zu bringen, doch sind auch Stimmzettel gültig, die auf einen anderen wählbaren Kandidaten lauten. | :(3) Wahlvorschläge, die dem Präsidenten vor Beginn des Wahlvorganges schriftlich überreicht wurden, sind von diesem dem Nationalrat zur Kenntnis zu bringen, doch sind auch Stimmzettel gültig, die auf einen anderen wählbaren Kandidaten lauten. | ||
== Bürgerbegehren "miteinander statt gegeneinander == | == Bürgerbegehren "miteinander statt gegeneinander" == | ||
Unsere Demokratie (Volksherrschaft) soll friedlicher, umfassender, einfacher und billiger sein. | Unsere Demokratie (Volksherrschaft) soll friedlicher, umfassender, einfacher und billiger sein. | ||
Version vom 7. Oktober 2024, 16:06 Uhr
Zauberformel für Österreich
Die Schweizer kennen die bewährte Zauberformel zur Wahl ihrer Bundesregierung. Wie müsste die entsprechende Zauberformel für Österreich lauten ?
Das Bundes-Verfassungsgesetz enthält keine Vorgaben, wie die Regierungsbildung stattzufinden hat.
Nicht in der Verfassung festgelegt, sondern gelebte Praxis ist, dass der Bundespräsident einen Auftrag zur Regierungsbildung erteilt. Er berücksichtigt dabei die Stärkeverhältnisse im Nationalrat und betraut üblicherweise den Vorsitzenden der mandatsstärksten Partei mit der Aufgabe, eine Bundesregierung zu bilden.
Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden Petitionen von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht.
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen.
Parlamentarische Petition
Allgemeines zur parlamentarischen Petition
Bei einer parlamentarischen Petition wird ein konkretes Anliegen einer Bürgerin/eines Bürgers durch eine Nationalratsabgeordnete/einen Nationalratsabgeordneten vor den Nationalrat gebracht. Eine Petition muss schriftlich vorliegen.
Petitionen sind für Politikerinnen/Politiker die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürgerinnen/Bürgern aus ihrem Wahlkreis, also insbesondere auch Themen, die für eine gewisse Region von Interesse sind, im Parlament zu behandeln.
Gegenstand einer parlamentarischen Petition
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist.
Geschäftsordnung des Nationalrates
§ 3 [Einberufung und Zusammentritt des neugewählten Nationalrates]
- (1) Der neugewählte Nationalrat wird vom Bundespräsidenten innerhalb dreißig Tagen nach der Wahl einberufen.
- (2) Der Präsident des früheren Nationalrates eröffnet die Sitzung und führt bis zur Wahl des neuen Präsidenten den Vorsitz.
- (3) Er beruft vier Abgeordnete zur vorläufigen Besorgung der Geschäfte der Schriftführer.
§ 5 [Wahl der Präsidenten, Schriftführer und Ordner]
- (1) Nach der Angelobung wählt der Nationalrat aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten.
- (2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt.
- (3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode.
§ 87 [Wahlen im Allgemeinen]
- (1) Wahlen im Nationalrat bilden einen eigenen Gegenstand der Tagesordnung (§ 50 Abs. 2). Abweichend hievon kann die Wahl eines besonderen Ausschusses zur Vorberatung einer Vorlage vor deren Zuweisung durch den Präsidenten oder in der ersten Lesung eines Gesetzesvorschlages beantragt werden.
- (2) Wahlen sind in der Regel mit Stimmzetteln durchzuführen und werden durch unbedingte Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden. Wahlen mit Stimmzetteln sind geheim durchzuführen. Für die Wahl der Ausschüsse gelten die Bestimmungen der §§ 30, 32 und 33.
- (3) Wahlvorschläge, die dem Präsidenten vor Beginn des Wahlvorganges schriftlich überreicht wurden, sind von diesem dem Nationalrat zur Kenntnis zu bringen, doch sind auch Stimmzettel gültig, die auf einen anderen wählbaren Kandidaten lauten.
Bürgerbegehren "miteinander statt gegeneinander"
Unsere Demokratie (Volksherrschaft) soll friedlicher, umfassender, einfacher und billiger sein.
- Als Konkordanzdemokratie (lateinisch concordantia 'Übereinstimmung') wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst grosse Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Insofern ist die Konkordanz-demokratie eine der Konsensdemokratie ähnliche Form, in der die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System spielt.
Konkordanz ist modern und zukunftsträchtig. Ihr zugrunde liegt das permanente Bemühen, sich über Parteigrenzen hinweg zu verständigen. Dadurch kann eine vielfältige Wirklichkeit besser integriert werden ! Sie trägt wesentlich dazu bei, politische Fragen sachspezifisch zu diskutieren und nicht bloss unter parteipolitischen Gesichtspunkten zu erledigen. Konkordanz schafft gute institutionelle Voraussetzungen dafür, wirtschaftliche Interessen, soziale Gegensätze, kulturelle Unterschiede, regionale Ansprüche und politische Divergenzen auszugleichen.
Konkordanz ist kein Instrument zur Harmonisierung politischer Gegensätze, sondern ein Element eines offenen Konfliktlösungsmechanismus. Das heisst: Differenz- und Konfliktkultur sind grundlegende Elemente von Freiheit und Demokratie, ja der Politik überhaupt.
Philosophisch bedeutet Konkordanz den Verzicht auf den alleinigen Wahrheitsanspruch. Es gilt immer die Vermutung, dass der Andersdenkende ebenso zur Annäherung an die Wahrheit beitragen kann wie man selber. Diese Offenheit hat zur Folge, dass ein konkordantes Regierungssystem besonders lernfähig ist. Lernfähigkeit wiederum ist möglicherweise die Eigenschaft, welche unsere Gesellschaft am nötigsten hat.
Für die Einführung dieses Systems in Österreich treten wir ein und ersuchen Sie kraft Ihrer Verantwortung als Abgeordneter (m/w) und im Sinne dieses Bürgerbegehrens um die Petition an den Präsidenten des Nationalrates.
Petitionen unterstützen
Sie können eine Petition im Nationalrat oder Bundesrat unterstützen und dadurch deren Anliegen stärken.
Für die elektronische Unterstützung einer Petition sind die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die österreichische Staatsbürgerschaft notwendig.