Erster Österreichischer Berufstauchlehrer Verband: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Infobox Verein
| Name = Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband
| Abkürzung = EOBV
| Zweck = Tauchen, Staatliche Ausbildungseinrichtung
| Vorsitz = Erwin Matiasch
| Gründung = 1985
| ZVR = 581236810
| Sitz = [[Maishofen]], Land Salzburg
| Website = www.eobv.at
}}
Der '''Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband''' (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen [[w:Tauchlehrer|Tauchlehrern]], die sowohl im Bereich des [[w:Sporttauchen|Sporttauchens]] und des [[w:Berufstauchen|Berufstauchens]] staatlich geprüft ausbilden.


* ''Der EOBV''
== Gründung und Geschichte ==
* ''Gründung''
Gegründet wurde der EOBV, damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern.
* ''Mitbegründung der CEDIP''
* ''Umstrukturierung im öffentlichen Auftritt''
* ''Die Vereinsstruktur des Verbandes''
* ''Aufgaben des EOBV''
* ''Aufgaben der Prüfungskommission''
* ''Staatliche Ermächtigung''
* ''Ausbildungsweg''
* ''Sporttauchen''
* ''Professionelle Tauchebene''
* ''Zusätzliche Ausbildungen''
* ''Sonderformen und Spezialtaucher''
* ''Definition des Begriffes Berufstauchlehrer''
* ''Fachkenntnisnachweis (FK-V)''
* ''Wesentliche Regelungen in Österreich''
* ''Die CEDIP''
* ''Literaturnachweis''


== '''Erster Österreichischer Berufstauchlehrerverband (kurz EOBV)''' ==
Der EOBV gehörte 1992 zu den Gründern der europäischen Organisation für professionelle Tauchlehrer [[w:CEDIP|CEDIP]] (Committee of European Professional Diving Instructors). Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband beschäftigt sich mit der Förderung und Weiterentwicklung internationaler Standards beim [[w:Sporttauchen|Sport-]] und Berufstauchen. Die Tauchlehrer des Verbands bilden sowohl Sporttaucher als auch Berufstaucher aus. Relevant sind die gesetzlichen Vorgaben und die Mindesstandards in den tauchbezogenen ISO-Standard (ISO 24801-1, ISO 24801-2, ISO 24801-3, ISO 24802-1, ISO 24802-2).
'''Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern die es sich zur Aufgabe machen welteinheitliche und anerkannte Ausbildungsrichtlinien für den Tauchsport nach neuestem Stand auszuarbeiten, um sie an Tauchschüler, Taucher und Tauchlehrer weiterzugeben.'''


== Ausbildungs- und Tätigkeitsbereiche ==
Im Bereich des Sporttauchens gibt es vier Ausbildungsstufen, zwei Stufen für die Tauchlehrerqualifikation sowie weitere vertiefende Sonderschulungen (z.B. Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe, Sauerstoffanwendung, Suchen und Bergen, [[w:Trockentauchanzug|Trockentauchen]], Bergseetauchen / Tauchen über Meereshöhe, Wracktauchen, [[w:Strömungstauchen|Strömungstauchen]], Tauchtechnik, Orientierung, Nachttauchen / Tauchen bei eingeschränkter Sicht, Rettungstauchen, Bootstauchen, Eistauchen, Tauchen mit Vollgesichtsmaske, Scootertauchen, Technisches Tauchen, Tauchen mit Mischgasen ([[w:Nitrox|Nitrox]], [[w:Trimix|Trimix]])). 


Neben dem '''Sporttauchsektor''' ist der EOBV auch auf internationaler '''professioneller''' Tauchebene tätig und arbeitet aktiv am Erhalt und der Verbesserung der Internationalen Tauchstandards mit.
Es werden Prüfungen zum Ingenieurtaucher, Forschungstaucher und Tauchlehrer staatlich anerkannt abgenommen. Viele vom EOBV ausgebildete Tauchlehrer sind in Sparten des öffentlichen Dienstes sowie Hilfsorganisationen vertreten. Sie bilden dort Spezialtaucher aus, zum Beispiel im Entschärfungsdienst oder Entminungsdienst für Unterwasser-Entschärfung und Bergung von Sprengmitteln und Kriegsrelikten.  


{| class="wikitable"
Als Interessenvertretung ist der EOBV national und international bei der Entwickung von Gesetzen und ISO-Standards aktiv. 2008 erhielt der EOBV als erster und bisher einziger Tachverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung<ref name = "mb">[https://www.meinbezirk.at/st-veit/c-leute/10-jahre-staatliche-ermaechtigung_a2820188 10 Jahre staatliche Ermächtigung] meinbezirk.at</ref> (offizieller Titel ''„Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“)''. Der EOBV ist berechtigt Zeugnisse im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes (AschG) und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007) für Arbeitstaucher für allgemeine Taucharbeiten, Ingenieurs- und Forschungstaucharbeiten sowie für die Tätigkeiten als Signalperson auszustellen. Das Ausbildungssystem des EOBV wurde in die staatlichen Tauchausbildungen (z.B. bei Polizei und Militär) aufgenommen.<ref name = "mb" /> Durch die Eingliederung des Ausbildungsweges in die staatlichen Einrichtungen wie der DSE Gruppe der Polizei oder den amphibischen Einsatztruppen des Militärs steht der EOBV in direktem Zusammenhang mit den staatlichen Einrichtungen sowie Hilfsorganisationen wie der Wasserwehr (Wasserrettung) und der Feuerwehr. Die beruflichen Ausbildungszeugnisse sind EU-weit anerkannt. Der EOBV ist neben der [[Wirtschaftskammer Oberösterreich]] die einzige staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung in Österreich für die Tauchausbildung.<ref>[https://www.v-gt.at/Rechtliches/Tauchausbildung/ Der staatliche Ausbildungsweg in Österreich] v-gt.at</ref>
|'''[[Rechtsform]]:'''
|Eingetragener Verein


ZVR Zahl: 581236810
== Weblinks ==
|-
|[[Gründung (Recht)|'''Gründung''']]''':'''
|1985
|-
|'''Geschäftstelle:'''
|Maishofen, Salzburg, Österreich
|-
|
|
|-
|[[Wirtschaftszweig|'''Bereich''']]''':'''
|Tauchen, Staatliche  Ausbildungseinrichtung
|-
|'''[[Website]]:'''
|www.eobv.at
|-
|'''Kontakt:'''
|lg-a@eobv.eu
|}


== '''Gründung''' ==
* [https://www.eobv.at Webseite] des Ersten Österreichischen Berufstauchlehrer Verbands (EOBV)
Gegründet wurde der '''EOBV''', damals noch '''1. ÖBV''', im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster und bisher einziger Tauchverband eine '''staatliche Ermächtigung''' für die Ausbildung von Tauchern.
* ''Seite des Arbeitsinspektorates:'' ''Fachkenntnisnachweisverordnung:'' ''Druckluft und Taucharbeitenverordnung:''


== '''Mitbegründung der CEDIP''' ==
== Einzelnachweise ==
Der EOBV gilt als einer der Mitbegründer der im Jahre '''1992''' gegründeten  '''CEDIP''' (Committee of european professional diving instructors) und ist seit dessen Entstehung bis heute aktiv am professionellen europäischen Tauchsektor tätig.
<references />


(Internetauftritt der CEDIP: www.cedip.org)
{{Normdaten|TYP=k|WIKIDATA=Q111718357}}


== '''Umstrukturierung im öffentlichen Auftritt''' ==
[[Kategorie:Verein im Land Salzburg]]
Mit dem Erhalt der staatlichen Ermächtigung im Jahre 2008 kam es auch zeitgleich zu einer Umstrukturierung des öffentlichen Auftrittes. So wurde der damals als '''1. ÖBV''' eingetragene Verband nun als '''EOBV''' bezeichnet. Zudem gab es eine Modernisierung des Verbandslogos und eine Einheitliche Werbestruktur.
[[Kategorie:Tauchsportverband]]
 
[[Kategorie:Maishofen]]
== '''Die Vereinsstruktur des Verbandes   ''' ==
[[Kategorie:Gegründet 1985]]
'''Präsidium:''' Präsident, Finanzreferent
[[Kategorie:ÖsterreichWiki:Von Wikipedia importiert]]
 
'''Vorstand:''' Diverse Ressorts (Ausbildung, Technik, Medizin, Ökologie, Presse, Recht,..)
 
'''Ausbildungskommission'''
 
'''Geschäftsstelle'''
 
'''Rechnungsprüfer'''
 
'''Schiedsgericht'''
 
== '''Aufgaben des EOBV''' ==
Eine der wesentlichsten Aufgaben des EOBV sind die '''Förderung und Ausarbeitung''' internationaler Standards im Sporttauchsektor sowie auf professioneller Tauchebene.
 
'''Grundliegende Tätigkeiten des Ersten Österreichischen Berufstauchlehrerverbandes:'''
 
''Ausbildung von Sporttauchern nach vorgegebenem einheitlichem Ausbildungsweg''
 
''Prüfungen zum Berufstaucher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen''
 
''Aufklärungsarbeit bei diversen Verbänden und Organisationen''
 
''Mitarbeit bei diversen Gesetzgebungen und Änderungen''
 
''Zusammenarbeit mit der CEDIP''
 
''Fort- und Weiterbildung der EOBV Tauchlehrer''
 
== '''Aufgaben der Prüfungskommission''' ==
Ein Taucher legt beim '''EOBV''' eine Prüfung für den Ingenieurstaucher, Forschungstaucher, oder Tauchlehrer etc. ab. Der Verband muss diese Prüfung mit '''Orts- und Datumsangaben''' dem Staat zuvor melden. Zudem muss eine '''Prüfungskommission''' bestellt werden, welche die praktische sowie die theoretische Prüfung auf professioneller Ebene begleitet.
 
== '''Staatliche Ermächtigung''' ==
Nach Jahrzehntelanger Tätigkeit im Sporttauchsektor erhielt der Verband 2008 als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung'''.''' Hierdurch wurde das fundierte Ausbildungssystem des EOBV als grundlegender Ausbildungsweg in den '''staatlichen Tauchausbildungen''' aufgenommen (z.B. Militär, Polizei...).
 
 
'''Wie sieht dies rechtlich aus:''' Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres '''vorgelegten Lehrplanes''', der natürlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss, per Bescheid (='''Rechtsnorm''') ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch entsprechende '''ZEUGNISSE''' auszustellen. Diese Zeugnisse haben in der '''EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen''' haben '''RECHTSCHARAKTER'''.
 
 
Das danach ausgestellte '''Zeugni'''s bescheinigt dem Schüler nun '''eine rechtliche Berufsausbildung.''' Ähnlich wie die Meisterprüfung eines Lehrberufes, wofür das '''Wirtschaftsförderungs-Institut''' die staatliche Ermächtigung besitzt.
 
''In Folge dessen wurde der EOBV mit 2008 eine '''„Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“'''''
 
== '''Ausbildungsweg''' ==
Der Ausbildungsweg des '''EOBV''' richtet sich in seiner Mindestanforderung '''an internationale Standards (ISO Normen)''' sowie auf Grund der Ermächtigung zur Ausbildung von Tauchern über dem Sporttauchstandard hinaus an '''gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen.'''
 
 
Ausbildungen nach Internationalem Standard gemäß internationalen Normen
 
ISO 24801-1, ISO 24801-2, ISO 24801-3, ISO 24802-1, ISO 24802-2
 
== '''Sporttauchen''' ==
'''EOBV 1*''' – Beaufsichtigter Taucher gem. ISO 24801-1 (vormals EN 14153-1)
 
Ziel der '''Ausbildung zum Taucher 1*''' ist die Fähigkeit selbständig mit sich und der Ausrüstung während eines Standardtauchgangs (z.B. Urlaubstauchgangs) im Bereich bis max. 12m ohne Probleme mit den Anforderungen fertig zu werden.
 
 
Dazu zählen selbständiges Tarieren, sicheres Reagieren auf die Zeichen des Tauchgangführers, sicheres Ausblasen der Maske, sicheres Wechseln auf Oktopusatmung oder im Bedarfsfall Wechseln auf Wechselatmung, Beherrschung der Unterwasserzeichen, Bergen eines Bewusstlosen aus 5m Tiefe, mindestens 4 Tauchgänge sind zu absolvieren.
 
 
'''EOBV 2*''' – Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 (vormals EN 14153-2)
 
Ziel der '''Ausbildung zum Taucher 2**''' ist die Fähigkeit,
 
selbständig mit einem gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m sicher und kontrolliert zu absolvieren.
 
 
'''EOBV 3*''' - Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 mit zusätzlichen Ausbildungen
 
Ziel der Ausbildung zum Taucher 3*** ist die Fähigkeit, '''Tauchgänge bis 30m''' sicher und kontrolliert zu absolvieren.
 
 
'''EOBV 4****''' – Tauchgruppenleiter gem. ISO 24801-3 (vormals EN 14153-3)
 
Ziel der '''Ausbildung zum Taucher 4'''**** ist die Fähigkeit, eine Tauchgruppe bis maximal
 
40m sicher und kontrolliert zu führen.
 
 
'''Sonderthemen'''
 
Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe
 
Sauerstoffanwendung
 
Suchen und Bergen
 
Trockentauchen
 
Bergseetauchen / Tauchen über Meereshöhe
 
Wracktauchen
 
Strömungstauchen
 
Tauchtechnik
 
Orientierung
 
Nachttauchen / Tauchen bei eingeschränkter Sicht
 
Rettungstauchen
 
Bootstauchen
 
Eistauchen
 
Tauchen mit Vollgesichtsmaske
 
Scootertauchen
 
Technisches Tauchen
 
Mischgas Tauchen
 
== '''Professionelle Tauchebene (gemäß gesetzlichen Vorgaben)''' ==
 
 
'''Tauchlehrer Assistent'''
 
(Signalperson gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)''
 
Voraussetzung ist der '''absolvierte''' 4****-Kurs oder eine '''äquivalente Ausbildung'''. '''Das Mindestalter beträgt 19 Jahre'''.
 
 
Weitere 40 Tauchgänge müssen absolviert, und ein “Erste Hilfe Kurs“ – nicht älter als 2 Jahre – vorhanden sein.
 
'''Tauchlehrer 1*''' – Tauchausbilder Stufe 1
 
(Forschungstaucher, Ingenieurstaucher gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)''
 
Die Ausbildung zum TL 1* erfolgt im Rahmen des TL- Seminars Teil 1 (Seminardauer 4 Tage) unter direkter Aufsicht des Ausbildungsleiters.
 
Voraussetzung ist die '''absolvierte Assistenten Ausbildung''' oder eine äquivalente Ausbildung, sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. 200 Tauchgänge müssen absolviert sein.
 
'''Ein TL 1* ist ermächtigt zur Ausbildung gem. ISO 24802-1 (vormals EN 14413-1)'''
 
 
'''Tauchlehrer 2**''' - Tauchausbilder Stufe 2
 
(Allgemeine Taucharbeiten gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)''
 
'''Die Ausbildung zum TL 2** erfolgt im Rahmen des TL- Seminars Teil 2 unter direkter Aufsicht des Ausbildungsleiters.'''
 
Voraussetzung ist die '''absolvierte TL 1* Ausbildung''' oder eine äquivalente Ausbildung, sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. 250 Tauchgänge müssen absolviert sein.
 
'''Ein TL 2** ist ermächtigt zur Ausbildung gem.  ISO 24802-2 (vormals EN 14413-2)'''
 
 
Die praktischen Ziele des '''EOBV''' '''4****''' müssen in '''Vorführqualität''' demonstriert werden.
 
[[Datei:Lehrplan.png|links|mini|970x970px|Lehrplan - Tauchausbildung Theorie & Praxis]]
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
''>> Download des gesamten Ausbildungsweges''
 
== '''Zusätzliche Ausbildungen und Instructorausbildungen''' ==
Nitrox (Instructor), Advanced Nitrox (Instructor), Technical Nitrox (Instructor), Trimix (Instructor), Gasblender (Instructor), Ökologie und Umwelt (Instructor), Vollmaske (Instructor), Technical Wreck Diver aber auch Rechtsnormenseminare und allgemeine Weiterbildungen.
 
== '''Sonderformen und Spezialtaucher''' ==
Der EOBV und seine Tauchlehrer sind in vielerlei Sparten des öffentlichen Dienstes sowie Hilfsorganisationen vertreten und bilden dort diverse Spezialtaucher aus oder üben '''Unterstützende Tätigkeiten''' aus. Spezifische Aufgabengebiete wie die Entschärfung und Bergung von Sprengmitteln und Kriegsrelikten zählen ebenso zu Sonderformen und werden in der Regel vom Entschärfungsdienst oder Entminungsdienst durchgeführt.
 
== '''Definition des Begriffes Berufstauchlehrer''' ==
Der Begriff '''„Berufstauchlehrer“''' rührt daher das EOBV Tauchlehrer auf Grund ihrer Ausbildung in der Regel über eine '''rechtliche Berufsausbildung''' verfügen.
 
== '''Fachkenntnisnachweis (''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)''''' ==
Durch die Eingliederung des Ausbildungsweges in die staatlichen Einrichtungen wie der DSE Gruppe der Polizei oder den amphibischen Einsatztruppen des Militärs steht der EOBV in direktem Zusammenhang mit den staatlichen Einrichtungen sowie Hilfsorganisationen wie der Wasserwehr (Wasserrettung) und der Feuerwehr.
 
Als '''staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung''' verfügt der EOBV basierend auf den gesetzlichen Grundlagen über das Recht, Zeugnisse im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes (AschG) und der '''''Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007, für Arbeitstaucher für allgemeine Taucharbeiten, Ingenieurs- und Forschungstaucharbeiten''''' '''''sowie für die Tätigkeiten als Signalperson''''' auszustellen. Der EOBV Zertifiziert somit Berufstaucher.
 
== '''Wesentliche Regelungen in Österreich''' == 
 
Druckluft- und Taucharbeitenverordnung
 
Fachkenntnisnachweise (FK-V)
 
Regelungen zu Wasserbauarbeiten (§§ 106 - 107 BauV)
 
Sprengarbeiten unter Wasser (§ 24 SprengV)
 
Gewerbeordnung
 
Regelungen zur Einhaltung von Mindestanforderungen an die Tauchausrüstung, Atemgase, Technik, Gefahrenguttransport usw.
 
== '''CEDIP – Committee of european professional diving instructors''' ==
Die CEDIP ist ein Zusammenschluss professioneller Europäischer Tauchverbände welcher Einheitlich ethische und Umweltschutzbezogene Aspekte sowie Mindeststandards zur Ausbildung von '''Sporttaucher''' und '''Berufstauche'''r vertritt und weiterentwickelt sowie allgemeine Themen in Bezug auf das Tauchen behandelt (z.B. Medizin, Ökologische Aspekte etc.)
 
 
'''Aktuelle Mitgliedsstaaten und Verbände (Stand 2019)'''
 
 
Österreich – EOBV
 
Italien – SIAS
 
Belgien – VVW
 
Belgien – ADIP
 
Polen – SPIN
 
Russland – CDRUS
 
Russland - LPDI
 
Spanien – PSI
 
Ukraine – UDIP
 
Serbien – ARI
 
Slowenien – ZIPS
 
Schweiz – APDI
 
== Literaturnachweis und Links: ==
''Webseite des EOBV: www.eobv.at''
 
''Webseite der CEDIP: www.cedip.org''
 
''Seite des Arbeitsinspektorates:''
 
''Fachkenntnisnachweisverordnung:''
 
''Druckluft und Taucharbeitenverordnung:''

Aktuelle Version vom 21. Oktober 2024, 07:39 Uhr

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Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband
(EOBV)
Zweck: Tauchen, Staatliche Ausbildungseinrichtung
Vorsitz: Erwin Matiasch
Gründungsdatum: 1985
Sitz: Maishofen, Land Salzburg
ZVR 581236810 (BMI)
Website: www.eobv.at

Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern, die sowohl im Bereich des Sporttauchens und des Berufstauchens staatlich geprüft ausbilden.

Gründung und Geschichte

Gegründet wurde der EOBV, damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern.

Der EOBV gehörte 1992 zu den Gründern der europäischen Organisation für professionelle Tauchlehrer CEDIP (Committee of European Professional Diving Instructors). Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband beschäftigt sich mit der Förderung und Weiterentwicklung internationaler Standards beim Sport- und Berufstauchen. Die Tauchlehrer des Verbands bilden sowohl Sporttaucher als auch Berufstaucher aus. Relevant sind die gesetzlichen Vorgaben und die Mindesstandards in den tauchbezogenen ISO-Standard (ISO 24801-1, ISO 24801-2, ISO 24801-3, ISO 24802-1, ISO 24802-2).

Ausbildungs- und Tätigkeitsbereiche

Im Bereich des Sporttauchens gibt es vier Ausbildungsstufen, zwei Stufen für die Tauchlehrerqualifikation sowie weitere vertiefende Sonderschulungen (z.B. Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe, Sauerstoffanwendung, Suchen und Bergen, Trockentauchen, Bergseetauchen / Tauchen über Meereshöhe, Wracktauchen, Strömungstauchen, Tauchtechnik, Orientierung, Nachttauchen / Tauchen bei eingeschränkter Sicht, Rettungstauchen, Bootstauchen, Eistauchen, Tauchen mit Vollgesichtsmaske, Scootertauchen, Technisches Tauchen, Tauchen mit Mischgasen (Nitrox, Trimix)).

Es werden Prüfungen zum Ingenieurtaucher, Forschungstaucher und Tauchlehrer staatlich anerkannt abgenommen. Viele vom EOBV ausgebildete Tauchlehrer sind in Sparten des öffentlichen Dienstes sowie Hilfsorganisationen vertreten. Sie bilden dort Spezialtaucher aus, zum Beispiel im Entschärfungsdienst oder Entminungsdienst für Unterwasser-Entschärfung und Bergung von Sprengmitteln und Kriegsrelikten.

Als Interessenvertretung ist der EOBV national und international bei der Entwickung von Gesetzen und ISO-Standards aktiv. 2008 erhielt der EOBV als erster und bisher einziger Tachverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung[1] (offizieller Titel „Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“). Der EOBV ist berechtigt Zeugnisse im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes (AschG) und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007) für Arbeitstaucher für allgemeine Taucharbeiten, Ingenieurs- und Forschungstaucharbeiten sowie für die Tätigkeiten als Signalperson auszustellen. Das Ausbildungssystem des EOBV wurde in die staatlichen Tauchausbildungen (z.B. bei Polizei und Militär) aufgenommen.[1] Durch die Eingliederung des Ausbildungsweges in die staatlichen Einrichtungen wie der DSE Gruppe der Polizei oder den amphibischen Einsatztruppen des Militärs steht der EOBV in direktem Zusammenhang mit den staatlichen Einrichtungen sowie Hilfsorganisationen wie der Wasserwehr (Wasserrettung) und der Feuerwehr. Die beruflichen Ausbildungszeugnisse sind EU-weit anerkannt. Der EOBV ist neben der Wirtschaftskammer Oberösterreich die einzige staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung in Österreich für die Tauchausbildung.[2]

Weblinks

  • Webseite des Ersten Österreichischen Berufstauchlehrer Verbands (EOBV)
  • Seite des Arbeitsinspektorates: Fachkenntnisnachweisverordnung: Druckluft und Taucharbeitenverordnung:

Einzelnachweise