Vorlage:BGBl/Doku: Unterschied zwischen den Versionen
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Anmerkung: Zusätzlich wird von dieser Vorlage auch das [[w:Bundesgesetzblatt (Deutschland)|deutsche Bundesgesetzblatt]] unterstützt, obwohl es eigentlich nur in der Wikipedia und nicht im RegiowikiAT relevant ist. | |||
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Der Sortierschlüssel gibt dabei den jeweiligen Vorlagenfehlerfall an, wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen ist. | Der Sortierschlüssel gibt dabei den jeweiligen Vorlagenfehlerfall an, wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen ist. | ||
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Aktuelle Version vom 22. Oktober 2024, 10:38 Uhr
Diese Seite ist die Dokumentations-Unterseite der Vorlage:BGBl. |
Die Vorlage setzt Links auf einzelne Verkündungsgegenstände (Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen, Berichtigungen) im Bundesgesetzblatt für Österreich, welche im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich, das die Jahrgänge ab 1945 anbietet, verfügbar sind.
Anmerkung: Zusätzlich wird von dieser Vorlage auch das deutsche Bundesgesetzblatt unterstützt, obwohl es eigentlich nur in der Wikipedia und nicht im RegiowikiAT relevant ist. Die Unterscheidung der beiden Herausgeber erfolgt dabei durch das Fundstellenformat.
Kopiervorlage
{{BGBl|I Nr. 89/2012}} {{BGBl|II Nr. 40/2010}} {{BGBl|Nr. 215/1959}}
Parameter
Die Vorlage stellt einen unbenannten Parameter zur Verfügung, der in der natürlichen Fundstellenmanier genutzt werden kann. Die Fundstellenangabe wird um den Präfix „BGBl.“ gekürzt:
[(Teil als römische Zahl: I, II oder III) ]Nr. (Nummer des Bundesgesetzes)/(Jahrgang)
Für die frühen Jahrgänge gab es nur einen Teil. In diesem Fall muss die Angabe für den Teil entfallen. Nummer und Jahrgang werden stets benötigt.
Hinweis: Heute wird genau ein Bundesgesetz pro Stück ausgegeben. In früheren Ausgaben wurden oft mehrere Bundesgesetze zu einem Stück zusammengefasst. Es ist immer die Nummer des Bundesgesetzes, nicht die Nummer des Stücks anzugeben. So ist z. B. das erste Gesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Jahrgang 1947, 13. Stück, ausgegeben am 25. März 1947 das 46. Bundesgesetz (Straßenpolizeigesetz) mit der Fundstelle BGBl. Nr. 46/1947, die so erzeugt wird: {{BGBl|Nr. 46/1947}}. Die Bezeichnung Staatsgesetzblatt wird für den Jahrgang 1945 durch die Vorlage berücksichtigt. Die Vorlage heißt jedoch auch in diesem Fall BGBl. Zusätzlich gab es noch das BGBl. Nr. 1/1945, dafür ist im Parameter die Nummer 0 zu kodieren (wird durch die Vorlage als Nr. 1 ausgegeben).
Beispiele
{{BGBl|I Nr. 89/2012}}
ergibt BGBl. I Nr. 89/2012{{BGBl|II Nr. 40/2010}}
ergibt BGBl. II Nr. 40/2010{{BGBl|II Nr. 337a/2002}}
ergibt BGBl. II Nr. 337a/2002 (Nr. um a erweitert){{BGBl|Nr. 215/1959}}
ergibt BGBl. Nr. 215/1959{{BGBl|Nr. 1/1945}}
ergibt StGBl. Nr. 1/1945 (trug in jenem Jahr grundsätzlich den Titel Staatsgesetzblatt).{{BGBl|Nr. 0/1945}}
ergibt BGBl. Nr. 1/1945 (die letzte Nummer 1945 war jedoch das erste Bundesgesetzblatt nach dem Krieg).
Jahrgänge vor 1945 werden nicht unterstützt, da sie nicht im RIS hinterlegt sind.
Wartung
Im Fehlerfall wird eine Meldung angezeigt und die Kategorie:ÖsterreichWiki:Vorlagenfehler/Vorlage:BGBl ausgelöst. Der Sortierschlüssel gibt dabei den jeweiligen Vorlagenfehlerfall an, wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen ist.
Sortierschlüssel | Vorlagenfehlerfall | Modulfunktion | ||||
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0 | viele verschiedene Parameterfehler durch einen Fehlertext konkretisiert |
fault() ... interne Hilfsfunktion
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1 |
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linkBGBl() bzw. indirekt getbgbl()
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2 | Jahreszahlprüfung auf > 1996 bei keiner Angabe vom Teil (der römischen Zahl) |
linkBGBl() bzw. indirekt getbgbl()
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3 | Jahreszahlprüfung auf < 1945 (generelle Grenze wg. Erfassungsgrenze der Quelle BKA-RIS) |
linkBGBl() bzw. indirekt getbgbl()
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4 | Jahreszahlprüfung auf > 2040 (generelle Grenze wg. Begrenzung bzgl. der Zukunft) |
linkBGBl() bzw. indirekt getbgbl()
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5 | Jahreszahlprüfung auf < 1997 bei korrekter Angabe vom Teil (der römischen Zahl) |
linkBGBl() bzw. indirekt getbgbl()
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