Hans Tatzer in Südafrika: Unterschied zwischen den Versionen

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*Der Vertrag mit dem Wiener Eislaufverein (WEV) war über einen Vermittler zu Stande gekommen. Es wird in der Tagespresse berichtet, dass ein weit höherer Betrag von den südafrikanischen Veranstaltern der Reise gezahlt worden sei. Angeblich existiere ein Schreiben mit verschiedenen Bedingungen und unterschrieben von zwei Verbandsfunktionären, die jedoch bestreiten, dieses Dokument jemals gesehn zu haben. Somit wurde es auch nicht von ihnen unterschrieben. <ref>SportTagblatt vom 28. Juli 1937, Seite 6</ref> Rückfragen der Verantwortlichen des Wiener Eislauf Vereins bei der österreichischen Botschaft in Johannesburg ergeben, das der österreichische Eishockeyverband über die Entschädigung informiert sei, da der südafrikanische Verband eine schriftliche Bestätigung an diesen geschickt habe. Eine Kopie wurde dem WEV zur Verfügung gestellt. Hiernach hatte der Präsident des österreichischen Eishockeyverbandes Dr. Schwarz als einer von zwei Personen die Unterschrift geleistet. Die Rückfrage beim Verband ergab wiederum, dass dort weder ein Schreiben bekannt sei und demnach auch keine Unterschriften gegeben worden seien. Es geht um eine Differung von 5000 Schilling.  
*Der Vertrag mit dem Wiener Eislaufverein (WEV) war über einen Vermittler zu Stande gekommen. Es wird in der Tagespresse berichtet, dass ein weit höherer Betrag von den südafrikanischen Veranstaltern der Reise gezahlt worden sei. Angeblich existiere ein Schreiben mit verschiedenen Bedingungen und unterschrieben von zwei Verbandsfunktionären, die jedoch bestreiten, dieses Dokument jemals gesehn zu haben. Somit wurde es auch nicht von ihnen unterschrieben. <ref>SportTagblatt vom 28. Juli 1937, Seite 6</ref> Rückfragen der Verantwortlichen des Wiener Eislauf Vereins bei der österreichischen Botschaft in Johannesburg ergeben, das der österreichische Eishockeyverband über die Entschädigung informiert sei, da der südafrikanische Verband eine schriftliche Bestätigung an diesen geschickt habe. Eine Kopie wurde dem WEV zur Verfügung gestellt. Hiernach hatte der Präsident des österreichischen Eishockeyverbandes Dr. Schwarz als einer von zwei Personen die Unterschrift geleistet. Die Rückfrage beim Verband ergab wiederum, dass dort weder ein Schreiben bekannt sei und demnach auch keine Unterschriften gegeben worden seien. Es geht um eine Differung von 5000 Schilling.  


*Im Vorfeld der Reise wurden Gerüchte verbreitet, dass einige der Wiener Spieler nicht mehr in die Heimat zurückkehren wollen. Der Südafrikanische Verband hatte jedoch eine Kaution hinterlegt und die Garantie für eine komplette Rückkehr übernommen. <ref>SportTagblatt vom 18. Mai 1937</ref> Am 6. August gibt es lt. Presse wieder ein Gerücht, dass Weiß, Stanek, Tatzer und Schneider nach Südafrika übersiedeln wollen. Diese bestreiten jedoch die Gerüchte. In einem anderen Zeitungsartikel erzählt Hans Tatzer, dass man ihm und anderen verlockende Angebote zum Verbleib gemacht habe. Die Sorge um seine geliebte Mutte habe ihn jedoch bewogen, nach Wien zurück zu kehren. Es gibt aber Verbindungen nach Südafrika. Er könne jederzeit nach Südafrika fahren und sich dort eine Existenz gründen. Auch Nowak und Weiß hätten diese Möglichkeit.  
*Im Vorfeld der Reise wurden Gerüchte verbreitet, dass einige der Wiener Spieler nicht mehr in die Heimat zurückkehren wollen. Der Südafrikanische Verband hatte jedoch eine Kaution hinterlegt und die Garantie für eine komplette Rückkehr übernommen. <ref>SportTagblatt vom 18. Mai 1937</ref> Am 6. August gibt es lt. Presse wieder ein Gerücht, dass Weiß, Stanek, Tatzer und Schneider nach Südafrika übersiedeln wollen. Diese bestreiten jedoch die Gerüchte. In einem anderen Zeitungsartikel erzählt Hans Tatzer, dass man ihm und anderen verlockende Angebote zum Verbleib gemacht habe. Die Sorge um seine geliebte Mutte habe ihn jedoch bewogen, nach Wien zurück zu kehren. Es gibt aber Verbindungen nach Südafrika. Er könne jederzeit nach Südafrika fahren und sich dort eine Existenz gründen. Auch Nowak und Weiß hätten diese Möglichkeit.  


*Eigentlich sollte Göbel (WEV) statt Tatzer (EKE) die Reise mitmachen. Göbel war aber beruflich unabkömmlich. Auch Sell, der Trainer des WEV, konnte aus gleichen Gründen nicht teilnehmen.  
*Eigentlich sollte Göbel (WEV) statt Tatzer (EKE) die Reise mitmachen. Göbel war aber beruflich unabkömmlich. Auch Sell, der Trainer des WEV, konnte aus gleichen Gründen nicht teilnehmen.  


 
*Am 30. Oktober 1937 teilt der östereichische Eishockeyverband mit, dass den Spielern Tatzer und Schneider vom EKE sowie Demmer und Weiß vom WEV die Amateureigenschaft aberkannt wurde. Dieser Beschluss soll auf Vorkommnisse bei der Reise des WEV nach Südafrika beruhen. Die Angelegenheit wurde dann im Einspruchssenat behandelt. Am 4. Dezember wird in der Presse berichtet, dass das Verfahren zu Ende sei. Der Senat sei zu der Ansicht gekommen, dass die vier Spieler zwar Verstöße gegen die Amateurbestimmungen des Internationalen Eishockeyverbandes begangen hätten. Diese Verfehlungen seien aber, angesichts der Tatsache, dass die Vereinbarungen über die Diäten für die Spieler reichlich unklar seien, nicht mit einer Aberkennung der Amateureigenschaft ohne zeitliche Begrenzung zu strafen. Ferner wird festgestellt, dass auch andere Teilnehmer der Fahrt nach Südafrika nicht von aller Schuld freizusprechen wären. Auch hätte der Wiener Eislauf Verein, als Veranstalter der Reise, für organisatorische und finanzielle Unzulänglichkeiten eine Verantwortung. Die Spieler erhielten somit als angemessene Strafe einen Verweis.
 
*Am 30. Oktober 1937 teilt der östereichische Eishockeyverband mit, dass den Spielern Tatzer und Schneider vom EKE sowie Demmer und Weiß vom WEV die Amateureigenschaft aberkannt wurde. Dieser Beschluss soll auf Vorkommnisse bei der Reise des WEV nach Südafrika beruhen. Die Angelegenheit wurde dann im Einspruchssenat behandelt. Am 4. Dezember wird in der Presse berichtet, dass das Verfahren zu Ende sei. Der Senat sei zu der Ansicht gekommen, dass die vier Spieler zwar Verstöße gegen die Amateurbestimmungen des Internationalen Eishockeyverbandes begangen hätten. Diese Verfehlungen seien aber, angesichts der Tatsache, dass die Vereinbarungen über die Diäten für die Spieler reichlich unklar seien, nicht mit einer Aberkennung der Amateureigenschaft ohne zeitliche Begrenzung zu strafen. Ferner wird festgestellt, dass auch andere Teilnehmer der Fahrt nach Südafrika nicht von aller Schuld freizusprechen wären. Auch hätte der Wiener Eislauf Verein, als Veranstalter der Reise, für organisatorische und finanzielle Unzulänglichkeiten eine Verantwortung. Die Spieler erhielten somit als angemessene Strafe einen Verweis.  
 
 
 
 
 


=Einzelnachweise=
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