Wilhelm Ehrmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Wilhelm Ehrmann''' (*[[1832]] in ''Hradisch (Mähren)'' (heute [[w:Uherské Hradiště|w:Uherské Hradiště]]/[[w:Tschechien|Tschechien]]); † [[21. September]] [[1877]] in [[Gloggnitz]]) war Stiftsanwalt des [[w:Stift Heiligenkreuz|Stiftes Heiligenkreuz]] und Bürgermeister der Gemeinde Heiligenkreuz.  
'''Wilhelm Ehrmann''' (*[[1832]] in ''Hradisch (Mähren)'' (heute [[w:Uherské Hradiště|Uherské Hradiště]] / [[w:Tschechien|Tschechien]]); † [[21. September]] [[1877]] in [[Gloggnitz]]) war ein Anwalt des [[w:Stift Heiligenkreuz|Stiftes Heiligenkreuz]] und Bürgermeister der Gemeinde [[Heiligenkreuz (Niederösterreich)|Heiligenkreuz]].


==Lebenslauf==
==Lebenslauf==
Er war ''Stiftsanwalt'' des [[w:Stift Heiligenkreuz|Stiftes Heiligenkreuz]] (ein akademischer Titel wird in den Unterlagen nie angeführt). Er war verheiratet und wohnte mit seiner Familie im Beamtenhaus Hausnummer 2 (heute ''Zentralverwaltung''). Seine Töchter verstarben laut Sterbebuch der Pfarrei alle im Kindesalter (mit 2 Monaten, sowie mit 2  und 11 Jahren). Wilhelm Ehrmann übte das Bürgermeisteramt von April 1856 bis zur Wahl von [[Josef Groß]] am 20. August 1864 aus. Von seiner ersten Amtszeit ist nur ein einziges  Gemeinderats-Protokoll vom 8. Mai 1864 erhalten, welches Wilhelm Ehrmann als Bürgermeister von Heiligenkreuz unterzeichnete; auch in der Pfarrchronik wird er am 9. Mai 1864 als ''Stiftsanwalt und Bürgermeister von Heiligenkreuz'' genannt.
Wilhelm Ehrmann war ''Stiftsanwalt'' des [[w:Stift Heiligenkreuz|Stiftes Heiligenkreuz]], obwohl in offiziellen Dokumenten kein akademischer Titel für ihn verzeichnet ist. Er war verheiratet und wohnte mit seiner Familie im Beamtenhaus Hausnummer 2 (heute ''Zentralverwaltung''). Seine drei Töchter verstarben noch im Kindesalter (mit zwei Monaten, sowie im Alter von zwei und elf Jahren). Ehrmann war von April 1856 bis zur Wahl von [[Josef Groß]] am 20. August 1864 Bürgermeister von [[Heiligenkreuz (Niederösterreich)|Heiligenkreuz]]. Von seiner ersten Amtszeit zeugt nur ein einziges  Protokoll des Gemeinderates (datiert auf den 8. Mai 1864), welches Wilhelm Ehrmann als Bürgermeister von Heiligenkreuz unterzeichnete.
Nach dem plötzlichen Tod von Josef Groß scheint ab Juni 1871 in verschiedenen Unterlagen des Stiftsarchives Heiligenkreuz Wilhelm Ehrmann zum zweiten Mal als Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher von Heiligenkreuz auf. Er dürfte das Bürgermeisteramt bis September 1877 ausgeübt haben und war auch gleichzeitig noch als "''Beamter''“ im Stift Heiligenkreuz tätig. Am 21. September 1877 fuhr Ehrmann nach [[Gloggnitz]] und beging, angeblich durch seine Familie erblich belastet, im Haus Nummer 31 Selbstmord (laut Sterbebuch der dortigen Pfarrei ''durch Verbrennung des Magens mit Säure'') und wurde auf dem Ortsfriedhof von Gloggnitz bestattet.
Nach dem plötzlichen Tod von [[Josef Groß]] findet er ab Juni 1871 in verschiedenen Unterlagen des Stiftsarchivs Heiligenkreuz zum zweiten Mal als Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher Erwähnung. Er übte das Bürgermeisteramt bis September 1877 aus und war auch gleichzeitig noch als Beamter im [[Stift Heiligenkreuz]] tätig. Am 21. September 1877 fuhr Ehrmann nach [[Gloggnitz]] und beging, wohl durch finanzielle Belastung motiviert, im Haus Nummer 31 Selbstmord (laut Sterbebuch der dortigen Pfarrei ''durch Verbrennung des Magens mit Säure'') und wurde auf dem Gloggnitzer  Ortsfriedhof bestattet.


==Literatur==
==Literatur==
* Werner Richter: ''Die Bürgermeister von Heiligenkreuz'' in: [[w:Sancta Crux|Sancta Crux]] (2003), S. 130-138.
 
*[[Werner Richter]]: ''Die Bürgermeister von Heiligenkreuz'' in: [[w:Sancta Crux|Sancta Crux]] (2003), S. 130-138.
 
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[[Kategorie:Gestorben in Gloggnitz]]
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[[Kategorie:Begraben in Gloggnitz]]
[[Kategorie:Mann]]

Aktuelle Version vom 17. Oktober 2021, 16:25 Uhr

Wilhelm Ehrmann (*1832 in Hradisch (Mähren) (heute Uherské Hradiště / Tschechien); † 21. September 1877 in Gloggnitz) war ein Anwalt des Stiftes Heiligenkreuz und Bürgermeister der Gemeinde Heiligenkreuz.

Lebenslauf

Wilhelm Ehrmann war Stiftsanwalt des Stiftes Heiligenkreuz, obwohl in offiziellen Dokumenten kein akademischer Titel für ihn verzeichnet ist. Er war verheiratet und wohnte mit seiner Familie im Beamtenhaus Hausnummer 2 (heute Zentralverwaltung). Seine drei Töchter verstarben noch im Kindesalter (mit zwei Monaten, sowie im Alter von zwei und elf Jahren). Ehrmann war von April 1856 bis zur Wahl von Josef Groß am 20. August 1864 Bürgermeister von Heiligenkreuz. Von seiner ersten Amtszeit zeugt nur ein einziges Protokoll des Gemeinderates (datiert auf den 8. Mai 1864), welches Wilhelm Ehrmann als Bürgermeister von Heiligenkreuz unterzeichnete. Nach dem plötzlichen Tod von Josef Groß findet er ab Juni 1871 in verschiedenen Unterlagen des Stiftsarchivs Heiligenkreuz zum zweiten Mal als Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher Erwähnung. Er übte das Bürgermeisteramt bis September 1877 aus und war auch gleichzeitig noch als Beamter im Stift Heiligenkreuz tätig. Am 21. September 1877 fuhr Ehrmann nach Gloggnitz und beging, wohl durch finanzielle Belastung motiviert, im Haus Nummer 31 Selbstmord (laut Sterbebuch der dortigen Pfarrei durch Verbrennung des Magens mit Säure) und wurde auf dem Gloggnitzer Ortsfriedhof bestattet.

Literatur

VorgängerAmtNachfolger
Edmund Komáromy2. Bürgermeister von Heiligenkreuz
1856-1864
Josef Groß
Josef Groß4. Bürgermeister von Heiligenkreuz
1871-1877
Adalbert Brenner