Feuerwehrmann: Unterschied zwischen den Versionen
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K (Textersetzung - „<ref>[http://www.ooelfv.at/no_cache/feuerwehr-intern/downloads/?tx_sbdownloader_pi1%5Bsword%5D=feuerwehren&download=0&did=15 Dienstordnung für die öffentlichen Feuerwehren] des OÖLFV vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 3. September 2017</ref>“ durch „<ref>[https://www.ooelfv.at/downloadcenter/06_Organisation_und_Verwaltung/06.02_Rechtsdienst/6.2.010_DO_Oeffentliche_Feuerwehren.pdf Dienstordnung für öffentliche Feuerwehren] des OÖ Landesfeuerwehrverbandes vom 1. Jänner 2016 abgerufe…) |
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:Nach einem Jahr als Probefeuerwehrmann kann man ''Feuerwehrmann'' werden. Die Grundausbildung erfolgt dabei in der Feuerwehr | :Nach einem Jahr als Probefeuerwehrmann/-frau kann man ''Feuerwehrmann'' oder ''Feuerwehrfrau''<ref>[https://www.ooelfv.at/downloadcenter/06_Organisation_und_Verwaltung/06.02_Rechtsdienst/6.2.010_DO_Oeffentliche_Feuerwehren.pdf Dienstordnung für öffentliche Feuerwehren] des OÖ Landesfeuerwehrverbandes vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 4. Februar 2024</ref> werden. Die Grundausbildung erfolgt dabei in der Feuerwehr selbst. Bei Überstellung aus der Jugendfeuerwehr ist dieses Jahr Wartezeit nicht notwendig. | ||
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:Zum Feuerwehrmann kann der Kommandant einen Probefeuerwehrmann ernennen, wenn er über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Verbunden damit ist die Angelobung und der Erhalt des Feuerwehrpasses.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000284 §4] Verordnung der Landesregierung vom 20. Mai 2003 zur Durchführung des Tiroler Landes-Feuerwehrgesetzes 2001 abgerufen am 2. März 2017</ref> | :Zum Feuerwehrmann kann der Kommandant einen Probefeuerwehrmann ernennen, wenn er über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Verbunden damit ist die Angelobung und der Erhalt des Feuerwehrpasses.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000284 §4] Verordnung der Landesregierung vom 20. Mai 2003 zur Durchführung des Tiroler Landes-Feuerwehrgesetzes 2001 abgerufen am 2. März 2017</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 4. Februar 2024, 10:39 Uhr
Der Feuerwehrmann (FM) ist neben der allgemeinen Bezeichnung eines Mitgliedes einer Feuerwehr im speziellen ein Dienstgrad bei den Freiwilligen und Betriebsfeuerwehren in ganz Österreich.
Funktionen in den einzelnen Bundesländern
- Burgenland
- Feuerwehrmann nach einem Jahr aktiven Dienst und Truppmannausbildung 1 oder drei Jahre aktiver Dienst
- Kärnten
- Feuerwehrmann nach einem Jahr Dienstzeit und Angelobung
Dienstgrade des gleichen Spiegels mit anderen Grundfarben:
Verwalter (V) | Gerätewart, Schriftführer, Kassier, Kameradschaftsführer |
- Niederösterreich
- Feuerwehrmann nach einem Jahr aktiven Dienst oder sechs Monaten für ehemalige Feuerwehrjugendmitglieder
- Oberösterreich
- Nach einem Jahr als Probefeuerwehrmann/-frau kann man Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau[1] werden. Die Grundausbildung erfolgt dabei in der Feuerwehr selbst. Bei Überstellung aus der Jugendfeuerwehr ist dieses Jahr Wartezeit nicht notwendig.
- Salzburg
- Für Salzburg gilt ein Jahr aktiver Dienst und der Angelobung
Fahrmeister, Schriftführer, Kassier, Zeugwart einer Feuerwehrgröße 1 |
- Steiermark
- Nach 1 Jahr Probefeuerwehrmann bzw. bei Teilnahme bei der Feuerwehrjugend nach der Angelobung, wird man zum Feuerwehrmann.
- Tirol
- Zum Feuerwehrmann kann der Kommandant einen Probefeuerwehrmann ernennen, wenn er über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Verbunden damit ist die Angelobung und der Erhalt des Feuerwehrpasses.[2]
- Vorarlberg
Siehe auch
- Dienstgrade bei den Feuerwehren in Österreich bei Wikipedia
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Dienstordnung für öffentliche Feuerwehren des OÖ Landesfeuerwehrverbandes vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 4. Februar 2024
- ↑ §4 Verordnung der Landesregierung vom 20. Mai 2003 zur Durchführung des Tiroler Landes-Feuerwehrgesetzes 2001 abgerufen am 2. März 2017
Niedrigerer Dienstgrad Probefeuerwehrmann bzw. Jungfeuerwehrmann |
Dienstgrad Feuerwehrmann |
Höherer Dienstgrad Oberfeuerwehrmann |
Organisation:Feuerwehr |