Otto von Kierling: Unterschied zwischen den Versionen
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Otto von Kierling, ein Nachfahre von [[Otto von Stein]]<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 218 und 385</ref>, war ein Sohn von Dietrich (I.) von Kierling († um 1295, urkundlich belegt zwischen 1267 und 1295<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 219</ref>)<ref name ="Marian74"/> aus dessen Ehe mit Gisela († nach 1298), der älteren Erbtochter jenes Otto von [[Burg Rastenberg|Rastenberg]] († 1292/93), mit dessen Tod die Familie der Herren von Rastenberg im "Mannesstamm" ausstarben.<ref name ="Marian72">vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 72</ref> Diese Gisela war als Witwe um 1298 im Besitz der Herrschaft [[Königsbrunn am Wagram|Königsbrunn]].<ref name ="Marian218">vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 218</ref> | Otto von Kierling, ein Nachfahre von [[Otto von Stein]]<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 218 und 385</ref>, war ein Sohn von Dietrich (I.) von Kierling († um 1295, urkundlich belegt zwischen 1267 und 1295<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 219</ref>)<ref name ="Marian74"/> aus dessen Ehe mit Gisela († nach 1298), der älteren Erbtochter jenes Otto von [[Burg Rastenberg|Rastenberg]] († 1292/93), mit dessen Tod die Familie der Herren von Rastenberg im "Mannesstamm" ausstarben.<ref name ="Marian72">vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 72</ref> Diese Gisela war als Witwe um 1298 im Besitz der Herrschaft [[Königsbrunn am Wagram|Königsbrunn]].<ref name ="Marian218">vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 218</ref> | ||
Verheiratet war Otto von Kierling mit Adelheid (um / nach 1314), einer Tochter von [[Ortlieb IV. von Winkl|Ortlieb (IV.) von Winkl]] und Enkelin von [[Albero von Feldsberg]].<ref name ="Marian72"/> | Verheiratet war Otto von Kierling mit Adelheid (um / nach 1314), einer Tochter von [[Ortlieb IV. von Winkl|Ortlieb (IV.) von Winkl]] und Enkelin von [[Albero von Feldsberg]].<ref name ="Marian72"/> Durch diese Ehe dürfte die Herrschaft Königsbrunn, die der Witwensitz seiner Mutter war, zur Gänze an seine Familie gekommen sein.<ref name ="Marian222f">vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 222f.</ref> | ||
Mit seinem Enkel Jans (Hans) | Aus dieser Ehe sind zwei Söhne belegt: | ||
* Dietrich (II.) von Rastenfeld-Kierling (* vor 1313; † nach 1331)<ref name ="Marian74"/>, | |||
* Alber(!) von Rastenfeld-Kierling (* vor 1313; † nach 1331)<ref name ="Marian74"/>. | |||
Mit seinem Enkel Jans (Hans) (* vor 1347; † um / nach 1375) starben die Herren von Rastenberg-Kierling im "Mannesstamm" aus. Jans war mit Dorothea von Kranichberg verheiratet und hatte aus dieser Ehe eine Tochter: Margarete von Rastenfeld-Kierling.<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 221 und 385</ref> | |||
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1311 erwarben Otto von Kierling und Adelheid von Winkl gemeinsam ein Viertel an der [[Burg Rastenberg|Herrschaft Rastenberg]]. Mit diesem Kauf dürfte es ihnen gelungen sein, außer der Herrschaft Kierling die gesamte Herrschaft Rastenberg, die einst im Besitz seines Großvaters mütterlicherseits gewesen war, zu übernehmen. Ihre Söhne und ihr Enkel dürften, nach den Urkunden zu schließen, in der Folge häufig in Konflikte mit Verwandten verwickelt gewesen sein, bei denen es um Anteile an dieser Herrschaft ging. Unter [[Rudolf | 1311 erwarben Otto von Kierling und Adelheid von Winkl gemeinsam ein Viertel an der [[Burg Rastenberg|Herrschaft Rastenberg]]. Mit diesem Kauf dürfte es ihnen gelungen sein, außer der Herrschaft Kierling die gesamte Herrschaft Rastenberg, die einst im Besitz seines Großvaters mütterlicherseits gewesen war, zu übernehmen. Ihre Söhne und ihr Enkel dürften, nach den Urkunden zu schließen, in der Folge häufig in Konflikte mit Verwandten verwickelt gewesen sein, bei denen es um Anteile an dieser Herrschaft ging. Unter [[Rudolf IV. (Österreich)|Erzherzog Rudolf IV. von Österreich ("''Rudolf dem Stifter''")]] überließ sein Enkel Jans die Herrschaften Rastenberg und Kierling samt Zubehörung (und vermutlich auch die Herrschaft Königsbrunn<ref name ="Marian222f"/>), die bisher als freies Eigen gegolten hatten, diesem, um sie von ihm als [[w:Lehen|Lehen]] zurückzuerhalten. Nach seinem Tod versuchten seine Witwe Dorothea und seine Tochter Margarete ihre Ansprüche auf die Herrschaften geltend zu machen. Erst 1382 verzichteten sie auf diese.<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 220f.</ref> | ||
== Literatur == | == Literatur == |
Aktuelle Version vom 7. August 2018, 09:22 Uhr
Otto von Kierling (* im 13. Jahrhundert; † um / nach 1313)[1] war ein Adeliger des Herzogtums Österreich.
Herkunft und Familie
Otto von Kierling, ein Nachfahre von Otto von Stein[2], war ein Sohn von Dietrich (I.) von Kierling († um 1295, urkundlich belegt zwischen 1267 und 1295[3])[1] aus dessen Ehe mit Gisela († nach 1298), der älteren Erbtochter jenes Otto von Rastenberg († 1292/93), mit dessen Tod die Familie der Herren von Rastenberg im "Mannesstamm" ausstarben.[4] Diese Gisela war als Witwe um 1298 im Besitz der Herrschaft Königsbrunn.[5]
Verheiratet war Otto von Kierling mit Adelheid (um / nach 1314), einer Tochter von Ortlieb (IV.) von Winkl und Enkelin von Albero von Feldsberg.[4] Durch diese Ehe dürfte die Herrschaft Königsbrunn, die der Witwensitz seiner Mutter war, zur Gänze an seine Familie gekommen sein.[6]
Aus dieser Ehe sind zwei Söhne belegt:
- Dietrich (II.) von Rastenfeld-Kierling (* vor 1313; † nach 1331)[1],
- Alber(!) von Rastenfeld-Kierling (* vor 1313; † nach 1331)[1].
Mit seinem Enkel Jans (Hans) (* vor 1347; † um / nach 1375) starben die Herren von Rastenberg-Kierling im "Mannesstamm" aus. Jans war mit Dorothea von Kranichberg verheiratet und hatte aus dieser Ehe eine Tochter: Margarete von Rastenfeld-Kierling.[7]
Leben
1311 erwarben Otto von Kierling und Adelheid von Winkl gemeinsam ein Viertel an der Herrschaft Rastenberg. Mit diesem Kauf dürfte es ihnen gelungen sein, außer der Herrschaft Kierling die gesamte Herrschaft Rastenberg, die einst im Besitz seines Großvaters mütterlicherseits gewesen war, zu übernehmen. Ihre Söhne und ihr Enkel dürften, nach den Urkunden zu schließen, in der Folge häufig in Konflikte mit Verwandten verwickelt gewesen sein, bei denen es um Anteile an dieser Herrschaft ging. Unter Erzherzog Rudolf IV. von Österreich ("Rudolf dem Stifter") überließ sein Enkel Jans die Herrschaften Rastenberg und Kierling samt Zubehörung (und vermutlich auch die Herrschaft Königsbrunn[6]), die bisher als freies Eigen gegolten hatten, diesem, um sie von ihm als Lehen zurückzuerhalten. Nach seinem Tod versuchten seine Witwe Dorothea und seine Tochter Margarete ihre Ansprüche auf die Herrschaften geltend zu machen. Erst 1382 verzichteten sie auf diese.[8]
Literatur
- Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld. (Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich. Hrsg. vom Verein für Landeskunde von Niederösterreich. Band 39). St. Pölten, 2017, besonders S. 72-74 und S. 385. ISBN 978-3-901234-27-9 [A 1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 74
- ↑ vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 218 und 385
- ↑ vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 219
- ↑ 4,0 4,1 vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 72
- ↑ vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 218
- ↑ 6,0 6,1 vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 222f.
- ↑ vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 221 und 385
- ↑ vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 220f.