Oberlöschmeister: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
== Funktionen in den einzelnen Bundesländern ==
== Funktionen in den einzelnen Bundesländern ==
{{AT-1}}
{{AT-1}}
:
:Hier wird wieder unterschieden mit oder ohne Funktion:
::ohne Funktion: zehn Jahre Löschmeister
::mit Funktion: fünf Jahre Ausübung dieser Funktion<ref>[http://lfv-bgld.at/lfv/fileadmin/downloads/dienstanweisung/da142_20140101.pdf Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien] Dienstordnung 1.4.2 des Burgenländischen Landesfeuerwehrverbandes vom 1. Jänner 2014 abgerufen am 7. Dezember 2018</ref>
{{AT-2}}
{{AT-2}}
:
:
{{AT-3}}
{{AT-3}}
:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei jeder Dienstverwendung, bei jemanden der [[Löschmeister]] zusteht, 6 Jahren Dienst in dieser Funktion.
:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei jeder Dienstverwendung, bei jemanden der [[Löschmeister]] zusteht, 6 Jahren Dienst in dieser Funktion.
;''historisch:''
;''historisch:<ref>[http://www.feuerwehrjugend-noe.at/dl/1-5-3.pdf DO 1.5.3.] vom ''10. Dezember 2004'' abgerufen am 12. August 2018</ref>
{|class ="wikitable"
{|class ="wikitable"
|[[Datei:Dgrd olmdv.stmk.svg|40px|rahmenlos]]||Oberlöschmeister der Verwaltung (OLMV)||Bis 2005 trug der Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes nach 6 Jahren Dienst in dieser Funktion diesen Dienstgrad  
|[[Datei:Dgrd olmdv.stmk.svg|40px|rahmenlos]]||Oberlöschmeister der Verwaltung (OLMV)||Bis 2005 trug der Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes nach 6 Jahren Dienst in dieser Funktion diesen Dienstgrad  
|}
|}
{{AT-4}}
{{AT-4}}
:
:Ein Löschmeister kann nach einer Wartezeit von drei Jahren und weiteren Kursen zum Oberlöschmeister befördert werden.<ref>[https://www.ooelfv.at/downloadcenter/06_Organisation_und_Verwaltung/06.02_Rechtsdienst/6.2.010_DO_Oeffentliche_Feuerwehren.pdf Dienstordnung für öffentliche Feuerwehren] des OÖ Landesfeuerwehrverbandes vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 4. Februar 2024</ref>
{{AT-5}}
{{AT-5}}
:
:
Zeile 40: Zeile 42:


{{Folgenleiste Dienstgrad
{{Folgenleiste Dienstgrad
  |1 = [[Datei:Korpsabzeichen-FFOE.svg|25px]] '''[[w:Feuerwehr in Österreich|Feuerwehr]]'''
  |1 = '''[[w:Feuerwehr in Österreich|Feuerwehr]]'''
  |2 = [[Löschmeister]]
  |2 = [[Löschmeister]]
  |3 = Oberlöschmeister
  |3 = Oberlöschmeister

Aktuelle Version vom 4. Februar 2024, 10:47 Uhr

Dienstgradabzeichen eines Oberlöschmeisters

Der Oberlöschmeister (OLM) ist ein Dienstgrad bei den Freiwilligen und Betriebsfeuerwehren in ganz Österreich. Es handelt sich um einen Chargendienstgrad.

Funktionen in den einzelnen Bundesländern

Burgenland Burgenland

Hier wird wieder unterschieden mit oder ohne Funktion:
ohne Funktion: zehn Jahre Löschmeister
mit Funktion: fünf Jahre Ausübung dieser Funktion[1]

Kärnten Kärnten

Niederösterreich Niederösterreich

Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem NÖFG von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei jeder Dienstverwendung, bei jemanden der Löschmeister zusteht, 6 Jahren Dienst in dieser Funktion.
historisch:[2]
Dgrd olmdv.stmk.svg Oberlöschmeister der Verwaltung (OLMV) Bis 2005 trug der Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes nach 6 Jahren Dienst in dieser Funktion diesen Dienstgrad

Oberösterreich Oberösterreich

Ein Löschmeister kann nach einer Wartezeit von drei Jahren und weiteren Kursen zum Oberlöschmeister befördert werden.[3]

Land Salzburg Salzburg

Steiermark Steiermark

Den Dienstgrad Oberlöschmeister bekommt ein Löschmeister nach 6 Jahren.

Dienstgrade des gleichen Spiegels mit anderen Grundfarben:

Dgrd olmdv.stmk.svg Oberlöschmeister der Verwaltung (OLM d.V.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr nach 6 Jahren in dieser Verwendung

Tirol Tirol

Vorarlberg Vorarlberg

Siehe auch

Literatur

  • Christian K. Fastl: NÖ Feuerwehrstudien, Band 10: Entwicklung der Rang- und Uniformabzeichen bei den Niederösterreichischen Feuerwehren, 2013

Einzelnachweise

  1. Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Dienstordnung 1.4.2 des Burgenländischen Landesfeuerwehrverbandes vom 1. Jänner 2014 abgerufen am 7. Dezember 2018
  2. DO 1.5.3. vom 10. Dezember 2004 abgerufen am 12. August 2018
  3. Dienstordnung für öffentliche Feuerwehren des OÖ Landesfeuerwehrverbandes vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 4. Februar 2024