Wiener Vorstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wiener Vorstadt''' ist eine Bezeichnung für ehemalige Städte des Herzogtums und späteren Kronlandes Österreich unter der Enns, die sich ursprünglich außerhalb der Mauern der Stadt Wien und dem Linienwall befanden. (heute in etwa das Areal zwischen der Wiener [[Ringstraße]] und der [[Gürtelstraße]]. Sie wurden um 1850 nach Wien eingemeindet und bilden heute die Wiener Bezirke 2-9, die sogenannten inneren Wiener Gemeindebezirke.
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'''Wiener Vorstadt''' ist eine Bezeichnung für ehemalige Städte des Herzogtums und späteren Kronlandes Österreich unter der Enns, die sich ursprünglich außerhalb der Mauern der Stadt Wien und dem Linienwall befanden. (heute in etwa das Areal zwischen der Wiener [[Wiener Ringstraße|Ringstraße]] und der [[Gürtel (Wien)|Gürtelstraße]]. Sie wurden um 1850 nach Wien eingemeindet und bilden heute die Wiener Bezirke 2-9, die sogenannten inneren Wiener Gemeindebezirke.


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* [[Windmühle (Wien)|Windmühle]]
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* [[Neubau (Wiener Bezirksteil)|Neubau]]
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* [[St. Ulrich (Wien)|St. Ulrich]]
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* [[Schottenfeld]]
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* [[Spittelberg (Wien)|Spittelberg]]
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* Kleine Teile der ehemaligen Vorstädte [[Altlerchenfeld]], [[Mariahilf]] und [[Laimgrube]]  
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Aktuelle Version vom 3. November 2021, 13:26 Uhr

Dieser Artikel beschreibt die ehemaligen Vorstädte von Wien. Für den Stadtteil Wiener Vorstadt von Bruck an der Mur siehe Bruck an der Mur.

Wiener Vorstadt ist eine Bezeichnung für ehemalige Städte des Herzogtums und späteren Kronlandes Österreich unter der Enns, die sich ursprünglich außerhalb der Mauern der Stadt Wien und dem Linienwall befanden. (heute in etwa das Areal zwischen der Wiener Ringstraße und der Gürtelstraße. Sie wurden um 1850 nach Wien eingemeindet und bilden heute die Wiener Bezirke 2-9, die sogenannten inneren Wiener Gemeindebezirke.

Geschichte - Überblick

Die Wiener Vorstädte bildeten sich aus Siedlungen, die seit dem Mittelalter vor den Stadtmauern der damaligen Stadt Wien entstanden waren. 1704 erhielten sie mit der Errichtung des Linienwalls ihre eigene Stadtmauer, der auch eine Grenzlinie zu den Wiener Vororten bildete. Als Folge der Abschaffung der Grundherrschaften (1848-1850), der Verabschiedung des "Provisorischen Gemeindegesetzes für Cisleithanien" (1849)[A 1] und der darauf folgenden Schaffung der Wiener Bezirke (1850) wurde die Vorstädte um 1850 nach Wien eingemeindet und bildeten die neu errichteten Bezirke 2-9.[1]

Wiener Vorstädte

Zu den Wiener Vorstädten, die bis zur Eingemeindung um 1850 existiert haben, werden gewöhnlich gezählt:[1]

2. Wiener Gemeindebezirk "Leopoldstadt"

3. Wiener Gemeindebezirk "Landstaße"

4. Wiener Gemeindebezirk "Wieden"

5. Wiener Gemeindebezirk "Margareten"

6. Wiener Gemeindebezirk "Mariahilf"

7. Wiener Gemeindebezirk "Neubau"

8. Wiener Gemeindebezirk "Josefstadt"

9. Wiener Gemeindebezirk "Alsergrund"

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Vorstädte. In: Historisches Lexikon Wien. Band 5, Kremayr & Scheriau, Wien 1997, ISBN 3-218-00547-7, S. 560–561.

Anmerkungen

  1. Mit diesem Gesetz wurde die Bildung einer gemeinsamen Ortsgemeinde aus einer Stadt und ihren Vorstädten vorgeschrieben.
  2. Zwischenbrücken zählt nicht zu den Vorstädten. Es gehört heute zum Teil auch zum 20. Wiener Gemeindebezirk "Brigittenau"