Körperschaft des öffentlichen Rechts: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Körperschaft des öffentlichen Rechts''' (KöR) bezeichnet man im Recht Österreichs eine Form der juristischen Person öffentlichen Rechts. {{beiWP}}“) |
K (added Category:Recht using HotCat) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
{{beiWP}} | {{beiWP|Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)}} | ||
[[Kategorie:Recht]] |
Aktuelle Version vom 7. April 2014, 06:42 Uhr
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) bezeichnet man im Recht Österreichs eine Form der juristischen Person öffentlichen Rechts.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Körperschaft des öffentlichen Rechts behandelt. Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit). |