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Aktuelle Version vom 4. Januar 2022, 14:29 Uhr
Pistenwacht (auch: Pistenaufsicht oder Pisten-Patrouilleure oder Skipatrol[1]) ist die Bezeichnung einer Person, die Überwachungsaufgaben auf einer Skipiste hat.
Wirkungsbereich
In Vorarlberg gibt es seit 1972 behördlich bestellte Pistenwächter, die auch einige wenige hoheitliche Funktionen wahrnehmen, die jedoch nicht soweit gehen, wie bei einer „Pistenpolizei“. In Vorarlberg sind jedoch zudem rund 75 Alpinpolizisten im Dienst (Polizeibeamte). In Lech sind zudem zwei Polizeibeamte dauerhaft auf den Pisten unterwegs. 28 private Pistenwächter sind für den gesamten Arlberg zuständig.[2]
Die Pistenwacht gibt es nur in Vorarlberg. Im restlichen Österreich besteht, ebenso wie auch in Frankreich, Schweiz oder Deutschland, kein vergleichbarer Dienst mit hoheitlichen Aufgaben.[3]
Tätigkeit
Aufgabengebiet der Pistenwacht ist eine oder mehrere Skipisten. Ein Pistenwächter kann z. B. vom Skiliftunternehmen oder von einer Behörde bestellt werden. Teilweise ist die Pistenwacht mit der Pistenrettung gleichgesetzt.[4] Aufgabe der Pistenwacht kann daher z. B. die mehr oder weniger regelmäßige Überprüfung der Skipiste auf Mängel, Einhaltung der Pistenregeln und Absperrungen, der Schutz der Skifahrer und/oder (auch) die Pistenrettung sein. Die Überwachung der Pisten liegt in der Regel in der privatrechtlichen Verantwortung der Seilbahnbetreiber. Diese schließen mit dem Pistenbenutzer einen Beförderungsvertrag und oft sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, nach welcher Pistenbenützer die Anordnungen der Pistenwacht zu befolgen haben.
Bestellung
Pistenwächter können in Vorarlberg von Gemeinden, Seilbahn- und Schiliftunternehmen sowie in Vorarlberg bestehende Organisationen, deren satzungsgemäßer Zweck auch die Förderung des Wintersports ist, durch Bescheid der Bezirkshauptmannschaft auf maximal fünf Jahre bestellt werden (§ 12 Abs. 1 Sportgesetz). Voraussetzung hierfür ist, dass ein Bedarf dafür gegeben ist, die vorgeschlagene Person das 21. Lebensjahr vollendet hat, für die Tätigkeit geeignet und als verlässlich anzusehen ist, die einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere des Sportgesetz) und die Verhaltensregeln bei Skilauf kennt und die Person der Bestellung schriftlich zustimmt (§ 12 Abs. 2 und 5 Sportgesetz). Im Bescheid wird der Aufgabenbereich (Dienstbereich) festgelegt (§ 12 Abs. 6 Sportgesetz).
Rechtliches
Die Tätigkeit und Aufgaben bzw. Befugnisse der Pistenwächter sind in Vorarlberg im Sportgesetz geregelt.[5] Pistenwächter haben in Vorarlberg die Befugnis bzw. Verpflichtung (Beispiele):
- von Personen, die ein Schneegeländefahrzeuges betreiben, die hierfür erteilte Bewilligung einzusehen (§ 6 Abs. 6 Sportgesetz),
- bei wahrgenommenen Wintersportunfällen den verletzten Personen unverzüglich die ihm zumutbare Hilfe zu leisten und erforderlichenfalls für fremde Hilfe zu sorgen (§ 14 Abs. 1 Sportgesetz),
- Verwaltungsübertretungen auf Schipisten, Schirouten oder im daran angrenzenden freien Schigelände begangen werden der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen (die Ausstellung von Organmandanten ist seit 2019 nicht mehr möglich). Dazu darf er diese Personen, wenn er sie auf frischer Tat betritt, anhalten, abmahnen und zum Nachweis ihrer Identität diese festhalten (§ 14 Abs. 2 und 4 Sportgesetz),
- Personen wegzuweisen oder ihnen die Benützung einer Schipiste, Schiroute oder des freien Schigeländes, einzelner oder aller Seilbahnen und Schlepplifte in seinem Dienstbereich für längstens 24 Stunden untersagen, soweit dies erforderlich ist (§ 14 Abs. 3 und 5 Sportgesetz).
- zur Durchsetzung eines verfügten Benützungsverbotes den Betroffenen die Schikarte bzw. sonstige als Fahrausweis dienende Gegenstände und die verwendeten Sportgeräte längstens für die Dauer des Benützungsverbotes abzunehmen,
- Personen nach § 35 Verwaltungsstrafgesetz festzunehmen (§ 14 Abs. 4 Sportgesetz).
Der Pistenwächter unterliegt bei seiner Tätigkeit der Aufsicht durch die Bezirkshauptmannschaft und diese kann ihm auch Weisungen erteilen (§ 14a Sportgesetz).
Pistenwächter in Vorarlberg erhalten von der Bezirkshauptmannschaft einen Dienstausweis mit Lichtbild und ein Dienstabzeichen (§ 13 Abs. 1 bis 3 Sportgesetz) und der Pistenwächter hat bei seinen Dienstgängen das Dienstabzeichen zu tragen und den Dienstausweis bei sich zu führen.[6] Mit diesem muss er sich auf Verlangen gegenüber den von seinen Amtshandlungen betroffenen Personen ausweisen.
Inwieweit für Tourengeher die Pistenwacht (ausgenommen Vorarlberg) zuständig und anordnungsbefugt ist, ist strittig.[7]
Computerspiel
Mit dem Computerspiel „SSX on Tour“ können Spieler unterschiedlichste Pisten abfahren und dabei Können und Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Ein Teil des Spieles sieht auch vor, dass andere Skifahrer von der Piste abgedrängt werden, und dass der Spieler der anschließenden Verfolgern in Gestalt der Pistenwacht entkommen muss. [8]
Literatur
- Gerhard Beck: Pistenrecht und Pistenwächter nach dem Vorarlberger Sportgesetz, Dornbirner Messespiegel, Dornbirn 1974, Export- u. Mustermesse GmbH, S. 73-75.
- Christoph Haidlen: Das österreichische Seilbahnrecht : Handbuch für die Praxis, 2. Auflage, Wien 2010, ISBN: 978-3-7073-1561-5.
Weblinks
Pistenwacht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons
Einzelnachweise
- ↑ Ski Patrol war auch eine britische Post-Punk-Band die von 1979 bis 1981 aktiv war.
- ↑ Pistenrowdies: Aufmerksame Skifahrer gefragt, Webseite: orf.at vom 20. Januar 2017.
- ↑ Pistenrowdys sind nicht immer die anderen, Webseite: swissinfo.ch vom 6. Jänner 2006.
- ↑ Olympische Spiele in Sotschi: Petzl bildet die Pistenwacht in der Rettung an Ski, Webseite: petzl.com vom 2. Februar 2014.
- ↑ LGBl.Nr. 15/1972.
- ↑ Siehe: Verordnung der Landesregierung über die Form des Dienstausweises und des Dienstabzeichens für Pistenwächter, LGBl.Nr. 40/2020.
- ↑ Siehe Gerhard Strejcek: Skitourengehen im rechtsunsicheren Raum, Webseite: Der Standard. At vom 5. März 2013.
- ↑ SSX on Tour, Webseite: spieleratgeber-nrw.de.