Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Ortschaft''', [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist einfach ''Ort'', ist eine kleinere [[Siedlung]].
Die Ortschaft ist die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.<ref>Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs'' (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 53.</ref>


In der deutschen Rechtssprache ist ''Ortschaft'' ein wohldefinierter Begriff, und bezeichnet einen rechtlichen Status einer Siedlung - in Österreich stehen die Ausdrücke ''Ort'' und ''Ortschaft'' auch rechtlich synonym.
[[Datei:Wernberg Stallhofen Ortstafel 12032015 0531.jpg|mini|Ortstafel in [[Moosburg (Kärnten)|Stallhofen]] in [[Kärnten]]]]
== Definition und Geschichte ==
{{Zitat |Text=Unter Ortschaft versteht man eine Gesamtheit von Häusern, die ursprünglich durch eine gemeinsame Konskriptionsnumerierung zusammengehalten wurde. |Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien 1987, S. 14.}}


== Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne ==
Mit der Erfassung der Bevölkerung für die [[w:Konskription|Konskription]], also die Volkszählung und [[w:Rekrutierung|Rekrutierung]] von Soldaten, setzte man ab 1770 bei den Siedlungen an und führte die Häusernummerierung ein, für die man die Siedlungen in [[w:Numerierungsabschnitt|Numerierungsabschnitte]] oder Konskriptionsortschaften einteilte und jedes Haus einem solchen Abschnitt zuwies.<ref>Anton Tantner: ''Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie.'' Studien-Verlag, Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der [http://othes.univie.ac.at/28/1/tantner_diss.pdf Dissertation an der Universität Wien] (PDF; 2,7&nbsp;MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.</ref> Die Gliederung nach Ortschaften geht auf diese Numerierungsabschnitte zurück.
Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen
* [[Weiler]]n
* [[Dorf|Dörfern]]
* [[Stadt|Städten]]


Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige [[Gemeinde]] oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die ''keine'' selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit manchmal mit [[Ortsteil]] (Teil einer Gemeinde ohne [[Stadtrecht]]) bzw. [[Stadtteil]] (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet. Richtigerweise müsste man sie als "Gemeindeteil" bezeichnen. In der Schweiz ist bei ländlichen Gemeinden immer von Ortschaften die Rede, nie von Ortsteilen.
Der Ursprung der Ortschaften als Numerierungsabschnitt ist heute in vielen Fällen kaum mehr erkennbar, da die ursprünglichen Konskriptionsnummern längst durch andere, oft straßenweise verlaufenden Nummerierungssysteme und [[w:Straßenname|Straßennamen]] ersetzt wurden. Mitunter erstrecken sich benannte Straßen, entlang derer die Häuser heute nummeriert werden, sogar durch mehrere Ortschaften. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die politischen Gemeinden geschaffen, und laut den von den Bundesländern erlassenen Gemeindeordnungen ist zumindest ein Gemeinderatsbeschluss zur Abänderung des Bestands von Ortschaften nötig. Daher bleiben Ortschaften oft auch dann bestehen, wenn sie keine eigenständige Hausnummerierung mehr aufweisen.<ref name="TerrGrundlage">Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien 1987, S. 14.</ref> Somit beruht die heute von Gemeinden getroffene Ortschaftseinteilung mitunter lediglich auf Tradition oder auf anderen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich angewandten Merkmalen, beispielsweise auf räumlicher Trennung oder auf der in der Führung von getrennten Ortschaften beibehaltenen Unterteilung nach ehemals eigenständigen politischen Gemeinden.<ref name="OVZ 1/5" />


Zu kleinen Städten mit eingeschränkten bzw. historischen Stadtrechten siehe auch [[Minderstadt]].
Die Vergabe der [[w:Hausnummer#Österreich|Orientierungsnummern]] (wie Konskriptionsnummer, Hausnummer) und die Zuteilung jedes bewohnbaren Gebäudes zu einer Ortschaft ist Aufgabe der politischen Gemeinden. Damit ist das sich daraus ergebende System der zentralamtlichen Siedlungsgliederung nach Ortschaften so in das System der österreichischen Verwaltungsgliederung eingehängt, dass es eine Unterteilung der Gemeinden darstellt.<ref name="TerrGrundlage" />
{{Zitat |Text=Eine Gemeinde kann aus mehreren Ortschaften bestehen oder ist mit einer Ortschaft ident. |Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien 1987, S. 14.}}
Die Ortschaft in diesem statistischen und verwaltungstechnischen Sinn ist somit eine innerhalb der politischen Gemeindegrenzen vorgenommene Unterteilung des besiedelten Gebiets,<ref name="Rausch54" /> wobei jede Gemeinde zumindest eine Ortschaft umfasst.<ref name="Mischler">Ernst Mischler: ''Volkszählung.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Vierter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1909 (2. Aufl.). S. 849f.</ref> Falls eine ursprüngliche Konskriptionsortschaft des 18. Jahrhunderts durch die ab Mitte des 19. Jahrhunderts geschaffenen Grenzen politischer Gemeinden zerschnitten wurde, was besonders in Oberösterreich und Kärnten geschah,<ref name="ÖVZ65X" /> werden für diesen Ort deshalb seither, getrennt nach Gemeinden, mehrere Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener [[#Ortschaftskennziffer|Ortschaftskennziffer]]), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Obwohl solche Ortschaften also getrennt gezählt wurden und werden, wurden sie in den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt herausgegebenen [[w:Ortsverzeichnis|Ortsverzeichnissen]]'' bis 1971 mit dem Vermerk „Ortschafts''anteil''“ versehen.<ref name="Rausch54">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs'' (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 54.</ref>


Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als ''aufgelassen'' bezeichnet.
Bei der auf die Anlage der Konskriptionsortschaften folgenden Anlage von Steuer- bzw. [[Katastralgemeinde]]n ging man vielfach von der Ortschaftseinteilung aus.<ref name="Rausch56">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs'' (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 56.</ref> Vor allem in Teilen Niederösterreichs und im Burgenland<ref>[https://www.burgenland.at/verwaltung/land-burgenland/bezirke-gemeinden Land Burgenland, Überblick Bezirke und Gemeinden:] Im Burgenland gibt es (Stand 2019) 328 Katastralgemeinden und 328 Ortschaften.</ref> besteht heute noch weitgehend ein 1:1-Verhältnis zwischen Ortschaften und Katastralgemeinden, so dass umgangssprachlich oft nicht zwischen den Begriffen ''Ortschaft'' und ''Katastralgemeinde'' unterschieden wird.<ref name="Rausch56" /> Doch besteht rechtlich keine Identität zwischen diesen Einheiten. Die Ortschaften als in die politische Gliederung nach Gemeinden eingebundene Gliederungseinheit des Siedlungswesens und die Katastralgemeinden als in die Territorialeinheiten des Gerichtswesens eingebundene Gliederungseinheit des Vermessungswesens<ref name="Rausch44">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs'' (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 44.</ref> entwickeln sich unabhängig voneinander weiter.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur |Titel=Ortsverzeichnis 2001 |Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' |Seiten=16}}</ref> Ortschaften können die Grenzen von Katastralgemeinden (soweit diese nicht identisch mit den Grenzen politischer Gemeinden sind) schneiden, und in vielen Teilen Österreichs ist das auch häufig der Fall.


== Deutschland ==
Der Begriff Ortschaft als statistische und administrative Einheit sagt nichts über die Struktur der Siedlung aus,<ref name="TerrGrundlage" /> insbesondere setzt er nicht eine geschlossene Siedlung voraus. Nicht selten umfasst eine Ortschaft sowohl eine geschlossene Siedlung als auch umgebenden Streusiedlungsraum.<ref name="ÖVZ65X">Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961.'' Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1965, S. X.</ref> Bei der Anlage von Ortschaften wurden keine einheitlichen objektiven Maßstäbe angewandt.<ref name="Rausch56" /> Das Maß der Untergliederung in Ortschaften variiert sowohl nach den bundesweiten oder in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine eigenständige Ortschaft; eine Ortschaft kann nur aus einem einzigen Haus und ohne Einwohner bestehen, mitunter besteht sogar nach der Aufgabe des letzten Hauses eines Ortes die Ortschaft rechtlich vorerst noch weiter. In anderen Gegenden umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen mit eigenen [[w:Siedlungsname|Siedlungsnamen]].
=== Begriff im deutschen Verwaltungsrecht ===


In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle ''Ortschaften'' eingerichtet. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Namentlich ist die Bildung von Ortschaften in den kreisangehörigen Gemeinden in [[Niedersachsen]] <ref>[http://www.jkr.jura.uni-osnabrueck.de/kommunalrecht/gonieder.pdf Niedersächsische Gemeindeordnung] (zu Ortschaften siehe ab Seite 28 der PDF-Datei; 188 kB)</ref> und [[Nordrhein-Westfalen]] vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
Aus der Definition der Ortschaft als ''Gesamtheit von Häusern'' folgt, dass Ortschaften nur im unmittelbaren besiedelten Raum klare Grenzen haben. Hingegen ist eine Abgrenzung der Ortschaft in Flur, Wald und Ödland nicht möglich.<ref name="TerrGrundlage" /> Der Begriff ''Ortschaft'' deckt sich nicht mit dem in der Straßenverkehrsordnung verwendeten Begriff [[w:Ortsgebiet|Ortsgebiet]].


Die meist durch die [[Hauptsatzung]] einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den [[Ortsrat]] (oder [[Ortschaftsrat]]), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der [[Ortsvorsteher]] oder [[Ortsbürgermeister]]. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.
=== Ortschaftstafeln ===
[[Datei:St Katharina in der Wiel Ortsschild Wielfresen.jpg|mini|Ortschaftstafel Wiel (ehem. Gemeinde [[Wielfresen]], Steiermark)]]
Früher waren nahe der Einmündungen der jeweils wichtigsten Straßen in eine Ortschaft von der Straße aus lesbare Ortschaftstafeln anzubringen,<ref name="Layer761">Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 761.</ref> auf denen der Name der Ortschaft, der Gemeinde, des Gerichtsbezirks und des politischen Bezirks anzugeben war. Solche Ortschaftstafeln waren vom frühen 19. Jahrhundert bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts in Gebrauch.<ref>In Oberösterreich wurde [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_OB_19691231_65/LGBL_OB_19691231_65.html das entsprechende Landesgesetz] erst 1991 aufgehoben.</ref> Sie sind nicht mit dem Verkehrszeichen [[w:Ortstafel (Österreich)|Ortstafel]] zu verwechseln.


Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der [[Stadtbezirk]], der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und [[Ortslage]]n unterteilt sein kann.
=== Anknüpfung von Rechten an den Status als Ortschaft ===
In Tirol – und nur dort – ist die Einrichtung eines Ortsausschusses und die Bestellung eines [[w:Ortsvorsteher#Österreich|Ortsvorsteher]]s nur für solche (abgelegene) Siedlungen möglich, die den Status einer Ortschaft haben.<ref>{{§§|Gemeindegesetz|LrT|GesetzNr=20000101|text=§ 57 Tiroler Gemeindeordnung}}</ref> In den übrigen Bundesländern sind Gemeinden bei der Einrichtung von [[w:Ortsteil#kommunalrechtliche Untergliederung|Ortsteil]]en im Sinne von kommunalrechtlichen Untergliederungen (''Ortsteile'', ''Ortsverwaltungsteile'') nicht an eine Übereinstimmung mit den ausgewiesenen Ortschaften gebunden.


In Hessen werden die Begriffe [[Ortsbezirk]], [[Ortsbeirat]] und [[Ortsvorsteher]](in) verwendet.
== Ortschaft und Adresse ==
Im [[w:Ländlicher Raum|ländlichen Raum]] bilden die Ortschaftsnamen bis heute in den allermeisten Fällen auch den [[w:Wohnadresse|Adress]]<nowiki />bereich,<ref name="Adresse">die Adressen der Grundstücke enthalten u.&nbsp;a.: Bezeichnung der politischen Gemeinde; Bezeichnung der Ortschaft; Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden); die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.&nbsp;a.); Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen; ''Anlage, Abschnitt&nbsp;A'' ''Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird.'' {{BGBl|I Nr. 9/2004}}; auch {{§|9a|Vermessungsgesetz|RIS-B|DokNr=NOR40050134}} [[w:Vermessungsgesetz|Vermessungsgesetz]] (VermG) zum ''Adressregister'', Ziffer (2) i.d.g.F;<br />landesrechtliche Definitionen finden sich in: {{§|9|Burgenländisches Straßengesetz 2005|LrBgld|DokNr=LBG40005846 |text=§ 9 Absatz&nbsp;2 ''Burgenländisches Straßengesetz''&nbsp;2005 (''Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden'').}} {{§§|URL|2=http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011111/LRNI_2011111.html|3=§&nbsp;31 Absatz 3 ''NÖ Bauordnung''&nbsp;1996 (''Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung'').}} {{§|10|Oö. Straßengesetz 1991|LrOO|DokNr=LOO12007983 |text=§&nbsp;10 Absatz&nbsp;2 ''Oö.&nbsp;Straßengesetz&nbsp;1991.'' (''Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden'')}} {{§|18|Baupolizeigesetz 1997|LrSbg|DokNr=LSB40010019 |text= §&nbsp;18 Absatz&nbsp;2 ''Baupolizeigesetz&nbsp;1997'' (''Orientierungsnummern'').}} {{§|60|Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numerierung von Gebäuden|LrT|DokNr=LTI40004882 |text= §&nbsp;4 Absatz 2 ''Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numerierung von Gebäuden'' (''Numerierung von Gebäuden'').}}</ref> so dass dort die Ortschaft auch die kleinste [[w:Post|postalische]] Einheit darstellt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE postalisch">im Unterschied dazu ist in der Schweiz der postalische Aspekt noch heute durchwegs die rechtlich ursächliche Grundlage des [[#Schweiz|Ortschaftsbegriff]], in Deutschland wird das als [[w:Postleitgebiet|Postleitgebiet]] (Postleitort)'' bezeichnet – dieser Ausdruck findet sich vereinzelt auch für Adressen in Österreich.</ref>


[[Datei:Zeichen 310.svg|thumb|Zeichen 310]]
== Die Ortschaft in der amtlichen Statistik ==
=== Straßenverkehrsrecht ===
Als Ordnungsprinzip verwendet werden die Ortschaften in der [[w:Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT), die jeder Ortschaft eine Ortschaftskennziffer vergibt.<ref name="OVZ 1/12" />
* In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) |Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen.


== Österreich ==
=== Unterschiede zwischen statistischen Ortschaften und der von Gemeinden beschlossenen Ortschaftsgliederung ===
Der Begriff der Ortschaft (bzw. [[Ortsteil]], Gemeindeteil) ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Der jeweilige [[Landtag (Österreich)]] erlässt auch die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden.
Vereinzelt stimmt die statistisch vorgenommene Aufteilung nach Ortschaften nicht mit den von den einzelnen Gemeinden festgelegten Ortschaften überein. So wurde schon im Gesetz zur [[w:Volkszählung in Österreich-Ungarn 1869|Volkszählung in Österreich-Ungarn 1869]] festgehalten, dass Stadtteile und Vorstädte, falls sie einen eigenen Siedlungsnamen führten, im Zuge der Volkszählung unabhängig von der Existenz als Konksriptionsortschaft als separate Ortschaften ausgewiesen werden konnten, was dann nicht nur in Verbindung mit Städten, sondern in Einzelfällen sogar auch mit Marktteilen geschah.<ref name="Rausch55">Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 55.</ref> Umgekehrt fasste das Statistische Zentralamt beispielsweise für [[Linz]] über viele Jahrzehnte hinweg mehrere seitens der Gemeinde geführten Konskriptionsortschaften zu einer Ortschaft im statistischen Sinn zusammen.<ref name="Rausch55" /> [[Wien]] wiederum wurde vom Statistischen Zentralamt lange Zeit<!--zumindest bis Ortsverzeichnis 1961--> als eine Ortschaft geführt; mittlerweile<!--zumindest seit Ortsverzeichnis 1981--> führt die Statistik Austria – anders als die Gemeinde Wien – jedoch für Wien 23 Ortschaften, entsprechend den 23 [[w:Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirken]].


Der Begriff Ortschaft bezieht sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber auf [[Flur (Gelände)|Flur]]en oder [[Forst|Wälder]].
=== Ortschaftskennziffer ===
Seitens der Statistik Austria sind alle Ortschaften Österreichs mit einer Kennnummer, der ''Ortschaftskennziffer'' versehen, die – im Unterschied zur [[w:Gemeindekennziffer#Österreich|Gemeindekennziffer]] und den darauf aufbauenden [[w:Zählsprengel|Zählbezirken/Zählsprengeln/Zählgebieten]]<ref name="OVZ 1/12">{{Literatur |Titel=Ortsverzeichnis 2001 |Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;12. ''Kennziffern für die territorialen Gliederungen'' |Seiten=16}}</ref> – keinen regionalen Bezug haben, sondern innerhalb Österreichs alphabetisch durchnummeriert wurden.


Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert.
=== Untergliederung von Ortschaften ===
Territorial abgegrenzte Gruppen- oder Einzelsiedlungen, die topographisch feststehende Namen tragen, aber nur Teile von Ortschaften darstellen, wurden bis in die 1990er-Jahre in den Veröffentlichungen der Volkszählungsergebnisse als ''Ortschaftsbestandteile'' (''OB''; Mehrzahl ''OBB'') mit Einwohner- und Häuserzahl ausgewiesen und mit einer [[Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT|topographischen Siedlungskennzeichnung]] versehen.<ref name="Layer761" /> Seit 2001 werden im ''Ortsverzeichnis''<ref name="OVZ">{{Literatur |Hrsg=Statistik Austria |Titel=[[w:Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 |TitelErg=(9 Bände, 2004/2004) |Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände |Online=[http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/751/index.html STAT → Regionale Gliederungen]}}</ref> nur mehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben; die Namen der ehemaligen Ortschaftsbestandteile werden zusammen mit sonstigen Siedlungsnamen (vorwiegend Hausnamen) als ''Siedlungsnamen'' im Anschluss an die Daten zur Ortschaft aufgelistet<ref name="OVZ 1/5">{{Literatur |Titel=Ortsverzeichnis 2001 |Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;5. ''Ortschaften (abgekürzt&nbsp;O)'' |Seiten=14}}</ref>


Per 1.&nbsp;Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden 17.368 Ortschaften.
=== Statistische Werte ===
=== Kataster: Gemeinde, Katastralgemeinde ===
Per 1.&nbsp;Jänner 2019 bestanden laut Übersicht der [[Statistik Austria]] in Österreichs 2.096 Gemeinden 17.187 Ortschaften.<ref>[http://statistik.at/web_de/klassifikationen/regionale_gliederungen/ortschaften/index.html Statistik Austria: Ortschaften.]</ref>
Nicht zu verwechseln sind Ortschaften mit den in den [[Kataster|Grundstückskatastern]] bestehenden [[Katastralgemeinde]]n: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten, in denen eine oder mehrere Ortschaften, [[Weiler]]/Rotten (bis 10&nbsp;Häuser), Einöden (bis 3&nbsp;Wohnstätten), Einzelhäuser sowie unbesiedelte [[Flurstück]]e liegen.


Eine Gemeinde besteht aus einer oder mehreren Katastralgemeinden, und damit aus einer – etwa als [[Gemeinde (Österreich) #Gemeindetypen|Stadtgemeinde]] oder [[Statutarstadt]] – oder auch mehreren Ortschaften (als [[Landgemeinde]]). [[Wien]] (als eine Ortschaft im Sinne von ‚Siedlung‘) besteht aus mehreren [[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirken]].
In der von der Statistik Austria am 21. Mai 2019 erstellten Einwohnertabelle<ref>[http://statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_NATIVE_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=103419 Statistik Austria: Einwohnerzahl nach Ortschaften 1. 1. 2019]</ref> (mit Einwohnerzahlen per 1. Jänner 2019) scheinen 17.208 Ortschaften auf, davon hatten
* 141 Ortschaften (0,82 %) 0&nbsp;(keine) Einwohner (davon sind 62 Ortschaften in Kärnten),
* insgesamt 1.191 Ortschaften (6,9 %) weniger als 10&nbsp;Einwohner,
* insgesamt 9.283 Ortschaften (53,9 %) bis zu 100&nbsp;Einwohner,
* insgesamt 14.694 Ortschaften (85,4 %) bis zu 500&nbsp;Einwohner.


=== Straßenverkehr: Ortsgebiet ===
Die einwohnerreichsten Ortschaften waren demnach
Nach der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht der Begriff des [[Ortsgebiet]]es, das sich meist mit der Ortschaft im Großen und Ganzen deckt. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Während es gesetzlich keine Regelung über die Kennzeichnung von Ortschaften gibt, besteht diese sehr wohl für das Ortsgebiet. Das führt dazu, dass oft auch Häuser außerhalb des Ortgebietes, also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft gehören.
* [[Linz]] mit 205.726 Einwohnern,
* [[Favoriten]] (Wien) mit 204.142 Einwohnern und
* [[Donaustadt]] (Wien) mit 191.008 Einwohnern.


== Schweiz ==
=== Nachteile der Siedlungsgliederung nach Ortschaften; Schaffung anderer statistischer Gliederungen ===
Bewohntes geografisch abgrenzbares Siedlungsgebiet mit eigenem Namen und eigener Postleitzahl.<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a3.html SR 510.625 Art.3 Begriffe]</ref><ref>[http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=2346 Ortschaftenverzeichnis der Schweiz]. Ausgabe 2006</ref>
Sowohl Ortschaften als auch Gemeinden in Österreich umfassen eine extreme Bandbreite von Einwohnern (Ortschaften: 0 bis >100.000 Einwohner; Gemeinden <100 bis >1 Million Einwohner), so dass sinnvolle statistische Vergleiche schwer möglich sind. Auch verändert sich der Umfang von Ortschaften infolge der Bevölkerungsbewegung laufend, wohingegen Gemeinden den Bestand an Ortschaften oft möglichst lange stabil erhalten.<ref name="Layer761" /> Insbesondere durch die Zersiedelung der Landschaft seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bildet die offizielle Ortschaftsgliederung mancherorts nur historische Begriffe inzwischen verschmolzener Wohnplätze ab. Außerdem spiegelt sich die tatsächliche Siedlungsgröße in den statistischen Angaben über Ortschaften nicht wider, wenn Orte durch die Berücksichtigung politischer Gemeindegrenzen von der Statistik in einzelne Ortschaften zerlegt werden.<ref name="TerrGrundlage" /> Aus diesen Gründen wurden modernere statistische Einheiten geschaffen, die unabhängig von der Siedlungsgliederung nach Ortschaften<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur |Titel=Ortsverzeichnis 2001 |Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' |Seiten=16}}</ref> sind:
== Siehe auch ==
* [[w:Zählsprengel|Zählsprengel]],<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien 1987, S. 9ff.</ref> die – ähnlich der Siedlungsgliederung nach Ortschaften – in die Verwaltungsgliederung eingehängt sind, trotz Gemeindeteilungen und -zusammenlegungen einen Vergleich über längere Zeiträume hinweg ermöglichen und österreichweit Territorien mit ähnlicher Einwohnerzahl bilden
* [[Gnotschaft]], [[Weiler]]/Rotte
* [[w:Siedlung#Österreich|Siedlungseinheiten]]'',<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien 1987, S. 16f.</ref> die unabhängig von Verwaltungsgrenzen zusammenhängend bebaute Gebiete darstellen, dabei aber nur Siedlungen ab 501 Einwohner berücksichtigen
* [[Liste geteilter Orte]] (Landgrenzen)
* [[w:Stadtregion|Stadtregionen]]<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien 1987, S. 18f.</ref>, die – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – bedeutende Zentren samt dem Umland umfassen, das als Wohngebiet für die in diesen Kernräumen arbeitenden Menschen dient.
* [[Ort]]
 
* [[Ortsteil]]
== Abweichende Verwendung des Begriffs ''Ortschaft'' ==
=== Geografischer Begriff ===
''Ortschaft'' als geografischer Begriff bedeutet ''Siedlung'', einen „zusammenhängenden Komplex von Ansiedlungen“,<ref name="Lehrbuch251">Joseph Ulbrich: ''Lehrbuch des Österreichischen Staatsrechts.'' Carl Konegen, Wien 1893. S. 251.</ref> „die Gesamtheit der nach einem gemeinsamen Mittelpunkt gravitierenden Wohnplätze.“<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 760.</ref> Eine Ortschaft in diesem Sinn kann sich über Gemeindegrenzen hinweg erstrecken<ref name="Lehrbuch251" /> und wird in so einem Fall im [[w:Österreichische Karte|Amtlichen Kartenwerk]] nicht getrennt nach Gemeinden mit Namen versehen. Daher versah das Österreichische Statistische Zentralamt in den Ortsverzeichnissen bis 1971 die in unterschiedlichen politischen Gemeinden liegenden statistischen Ortschaften, die Teile solcher geografischer Ortschaften darstellen, jeweils mit dem Zusatz „''Ortschafts''anteil“, obwohl sie als getrennte Ortschaften gezählt werden.<ref name="Rausch54" />
 
=== Geschlossene Ortschaft ===
In manchen Gesetzen wurde und wird der Begriff ''Ortschaft'' im Sinn der [[w:Ortsgebiet#Erweiterter Begriff Ortsgebiet / geschlossene Ortschaft|Geschlossenen Ortschaft]] verwendet.<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 763.</ref> Beispielsweise ist nicht jede statistisch-administrative Ortschaft auch eine Ortschaft im Sinne des Apothekengesetzes (ApG).<ref>So [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_1996100191_19970217X00/JWT_1996100191_19970217X00.html VwGH 96/10/0191]: Der von Gemeinde und Statistischem Zentralamt als Ortschaft ausgewiesene Ort Zell (Gemeinde Kufstein) ist nicht als ''Ortschaft'' im Sinne des § 24 ApG zu betrachten, da er „unter topografischen und strukturellen Gesichtspunkten“ kein „räumlich von anderen Siedlungsgebieten klar abgegrenztes Siedlungsgebiet“ darstellt und somit nur ein Teil einer größeren „geschlossenen Ortschaft“ ist.</ref>
 
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
* [http://www.statistik.at/web_de/klassifikationen/regionale_gliederungen/ortschaften/index.html Statistik Austria-Ortschaften]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


== Weblinks ==
[[Kategorie:Siedlungsform]]
{{Wiktionary|Ortschaft}}
* [http://www.statistik.at/web_de/statistiken/regionales/regionale_gliederungen/Ortschaften/index.html Statistik Austria-Ortschaften]
Amtlich benannte Gemendeteile in Bayern [http://www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen/02947/ Bayerisches Landeamt für Statistik und Datenverarbeitung]
 
[[Kategorie:Siedlungsgeographie]]
[[Kategorie:Politische Geographie]]
[[Kategorie:Politische Geographie]]
 
[[Kategorie:Verwaltungsgliederung]]
[[da:Byområde]]
[[Kategorie:Verwaltungseinheit]]
[[en:Urban area]]
[[Kategorie:Gemeinderecht]]
[[eo:Setlejo]]
[[Kategorie:Raumordnung]]
[[es:Asentamiento]]
[[is:Þéttbýli]]
[[nl:Nederzetting]]
[[nn:Tettstad]]
[[no:Tettsted]]
[[ro:Localitate]]
[[fi:Taajama]]
[[sv:Tätort]]
[[pl:Miejscowość]]

Aktuelle Version vom 24. November 2021, 10:07 Uhr

Die Ortschaft ist die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.[1]

Ortstafel in Stallhofen in Kärnten

Definition und Geschichte

Unter Ortschaft versteht man eine Gesamtheit von Häusern, die ursprünglich durch eine gemeinsame Konskriptionsnumerierung zusammengehalten wurde.

– Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien 1987, S. 14.

Mit der Erfassung der Bevölkerung für die Konskription, also die Volkszählung und Rekrutierung von Soldaten, setzte man ab 1770 bei den Siedlungen an und führte die Häusernummerierung ein, für die man die Siedlungen in Numerierungsabschnitte oder Konskriptionsortschaften einteilte und jedes Haus einem solchen Abschnitt zuwies.[2] Die Gliederung nach Ortschaften geht auf diese Numerierungsabschnitte zurück.

Der Ursprung der Ortschaften als Numerierungsabschnitt ist heute in vielen Fällen kaum mehr erkennbar, da die ursprünglichen Konskriptionsnummern längst durch andere, oft straßenweise verlaufenden Nummerierungssysteme und Straßennamen ersetzt wurden. Mitunter erstrecken sich benannte Straßen, entlang derer die Häuser heute nummeriert werden, sogar durch mehrere Ortschaften. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die politischen Gemeinden geschaffen, und laut den von den Bundesländern erlassenen Gemeindeordnungen ist zumindest ein Gemeinderatsbeschluss zur Abänderung des Bestands von Ortschaften nötig. Daher bleiben Ortschaften oft auch dann bestehen, wenn sie keine eigenständige Hausnummerierung mehr aufweisen.[3] Somit beruht die heute von Gemeinden getroffene Ortschaftseinteilung mitunter lediglich auf Tradition oder auf anderen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich angewandten Merkmalen, beispielsweise auf räumlicher Trennung oder auf der in der Führung von getrennten Ortschaften beibehaltenen Unterteilung nach ehemals eigenständigen politischen Gemeinden.[4]

Die Vergabe der Orientierungsnummern (wie Konskriptionsnummer, Hausnummer) und die Zuteilung jedes bewohnbaren Gebäudes zu einer Ortschaft ist Aufgabe der politischen Gemeinden. Damit ist das sich daraus ergebende System der zentralamtlichen Siedlungsgliederung nach Ortschaften so in das System der österreichischen Verwaltungsgliederung eingehängt, dass es eine Unterteilung der Gemeinden darstellt.[3]

Eine Gemeinde kann aus mehreren Ortschaften bestehen oder ist mit einer Ortschaft ident.

– Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien 1987, S. 14.

Die Ortschaft in diesem statistischen und verwaltungstechnischen Sinn ist somit eine innerhalb der politischen Gemeindegrenzen vorgenommene Unterteilung des besiedelten Gebiets,[5] wobei jede Gemeinde zumindest eine Ortschaft umfasst.[6] Falls eine ursprüngliche Konskriptionsortschaft des 18. Jahrhunderts durch die ab Mitte des 19. Jahrhunderts geschaffenen Grenzen politischer Gemeinden zerschnitten wurde, was besonders in Oberösterreich und Kärnten geschah,[7] werden für diesen Ort deshalb seither, getrennt nach Gemeinden, mehrere Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener Ortschaftskennziffer), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Obwohl solche Ortschaften also getrennt gezählt wurden und werden, wurden sie in den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt herausgegebenen Ortsverzeichnissen bis 1971 mit dem Vermerk „Ortschaftsanteil“ versehen.[5]

Bei der auf die Anlage der Konskriptionsortschaften folgenden Anlage von Steuer- bzw. Katastralgemeinden ging man vielfach von der Ortschaftseinteilung aus.[8] Vor allem in Teilen Niederösterreichs und im Burgenland[9] besteht heute noch weitgehend ein 1:1-Verhältnis zwischen Ortschaften und Katastralgemeinden, so dass umgangssprachlich oft nicht zwischen den Begriffen Ortschaft und Katastralgemeinde unterschieden wird.[8] Doch besteht rechtlich keine Identität zwischen diesen Einheiten. Die Ortschaften als in die politische Gliederung nach Gemeinden eingebundene Gliederungseinheit des Siedlungswesens und die Katastralgemeinden als in die Territorialeinheiten des Gerichtswesens eingebundene Gliederungseinheit des Vermessungswesens[10] entwickeln sich unabhängig voneinander weiter.[11] Ortschaften können die Grenzen von Katastralgemeinden (soweit diese nicht identisch mit den Grenzen politischer Gemeinden sind) schneiden, und in vielen Teilen Österreichs ist das auch häufig der Fall.

Der Begriff Ortschaft als statistische und administrative Einheit sagt nichts über die Struktur der Siedlung aus,[3] insbesondere setzt er nicht eine geschlossene Siedlung voraus. Nicht selten umfasst eine Ortschaft sowohl eine geschlossene Siedlung als auch umgebenden Streusiedlungsraum.[7] Bei der Anlage von Ortschaften wurden keine einheitlichen objektiven Maßstäbe angewandt.[8] Das Maß der Untergliederung in Ortschaften variiert sowohl nach den bundesweiten oder in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine eigenständige Ortschaft; eine Ortschaft kann nur aus einem einzigen Haus und ohne Einwohner bestehen, mitunter besteht sogar nach der Aufgabe des letzten Hauses eines Ortes die Ortschaft rechtlich vorerst noch weiter. In anderen Gegenden umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen mit eigenen Siedlungsnamen.

Aus der Definition der Ortschaft als Gesamtheit von Häusern folgt, dass Ortschaften nur im unmittelbaren besiedelten Raum klare Grenzen haben. Hingegen ist eine Abgrenzung der Ortschaft in Flur, Wald und Ödland nicht möglich.[3] Der Begriff Ortschaft deckt sich nicht mit dem in der Straßenverkehrsordnung verwendeten Begriff Ortsgebiet.

Ortschaftstafeln

Ortschaftstafel Wiel (ehem. Gemeinde Wielfresen, Steiermark)

Früher waren nahe der Einmündungen der jeweils wichtigsten Straßen in eine Ortschaft von der Straße aus lesbare Ortschaftstafeln anzubringen,[12] auf denen der Name der Ortschaft, der Gemeinde, des Gerichtsbezirks und des politischen Bezirks anzugeben war. Solche Ortschaftstafeln waren vom frühen 19. Jahrhundert bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts in Gebrauch.[13] Sie sind nicht mit dem Verkehrszeichen Ortstafel zu verwechseln.

Anknüpfung von Rechten an den Status als Ortschaft

In Tirol – und nur dort – ist die Einrichtung eines Ortsausschusses und die Bestellung eines Ortsvorstehers nur für solche (abgelegene) Siedlungen möglich, die den Status einer Ortschaft haben.[14] In den übrigen Bundesländern sind Gemeinden bei der Einrichtung von Ortsteilen im Sinne von kommunalrechtlichen Untergliederungen (Ortsteile, Ortsverwaltungsteile) nicht an eine Übereinstimmung mit den ausgewiesenen Ortschaften gebunden.

Ortschaft und Adresse

Im ländlichen Raum bilden die Ortschaftsnamen bis heute in den allermeisten Fällen auch den Adressbereich,[15] so dass dort die Ortschaft auch die kleinste postalische Einheit darstellt.[16]

Die Ortschaft in der amtlichen Statistik

Als Ordnungsprinzip verwendet werden die Ortschaften in der amtlichen Statistik der Statistik Austria (STAT), die jeder Ortschaft eine Ortschaftskennziffer vergibt.[17]

Unterschiede zwischen statistischen Ortschaften und der von Gemeinden beschlossenen Ortschaftsgliederung

Vereinzelt stimmt die statistisch vorgenommene Aufteilung nach Ortschaften nicht mit den von den einzelnen Gemeinden festgelegten Ortschaften überein. So wurde schon im Gesetz zur Volkszählung in Österreich-Ungarn 1869 festgehalten, dass Stadtteile und Vorstädte, falls sie einen eigenen Siedlungsnamen führten, im Zuge der Volkszählung unabhängig von der Existenz als Konksriptionsortschaft als separate Ortschaften ausgewiesen werden konnten, was dann nicht nur in Verbindung mit Städten, sondern in Einzelfällen sogar auch mit Marktteilen geschah.[18] Umgekehrt fasste das Statistische Zentralamt beispielsweise für Linz über viele Jahrzehnte hinweg mehrere seitens der Gemeinde geführten Konskriptionsortschaften zu einer Ortschaft im statistischen Sinn zusammen.[18] Wien wiederum wurde vom Statistischen Zentralamt lange Zeit als eine Ortschaft geführt; mittlerweile führt die Statistik Austria – anders als die Gemeinde Wien – jedoch für Wien 23 Ortschaften, entsprechend den 23 Gemeindebezirken.

Ortschaftskennziffer

Seitens der Statistik Austria sind alle Ortschaften Österreichs mit einer Kennnummer, der Ortschaftskennziffer versehen, die – im Unterschied zur Gemeindekennziffer und den darauf aufbauenden Zählbezirken/Zählsprengeln/Zählgebieten[17] – keinen regionalen Bezug haben, sondern innerhalb Österreichs alphabetisch durchnummeriert wurden.

Untergliederung von Ortschaften

Territorial abgegrenzte Gruppen- oder Einzelsiedlungen, die topographisch feststehende Namen tragen, aber nur Teile von Ortschaften darstellen, wurden bis in die 1990er-Jahre in den Veröffentlichungen der Volkszählungsergebnisse als Ortschaftsbestandteile (OB; Mehrzahl OBB) mit Einwohner- und Häuserzahl ausgewiesen und mit einer topographischen Siedlungskennzeichnung versehen.[12] Seit 2001 werden im Ortsverzeichnis[19] nur mehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben; die Namen der ehemaligen Ortschaftsbestandteile werden zusammen mit sonstigen Siedlungsnamen (vorwiegend Hausnamen) als Siedlungsnamen im Anschluss an die Daten zur Ortschaft aufgelistet[4]

Statistische Werte

Per 1. Jänner 2019 bestanden laut Übersicht der Statistik Austria in Österreichs 2.096 Gemeinden 17.187 Ortschaften.[20]

In der von der Statistik Austria am 21. Mai 2019 erstellten Einwohnertabelle[21] (mit Einwohnerzahlen per 1. Jänner 2019) scheinen 17.208 Ortschaften auf, davon hatten

  • 141 Ortschaften (0,82 %) 0 (keine) Einwohner (davon sind 62 Ortschaften in Kärnten),
  • insgesamt 1.191 Ortschaften (6,9 %) weniger als 10 Einwohner,
  • insgesamt 9.283 Ortschaften (53,9 %) bis zu 100 Einwohner,
  • insgesamt 14.694 Ortschaften (85,4 %) bis zu 500 Einwohner.

Die einwohnerreichsten Ortschaften waren demnach

Nachteile der Siedlungsgliederung nach Ortschaften; Schaffung anderer statistischer Gliederungen

Sowohl Ortschaften als auch Gemeinden in Österreich umfassen eine extreme Bandbreite von Einwohnern (Ortschaften: 0 bis >100.000 Einwohner; Gemeinden <100 bis >1 Million Einwohner), so dass sinnvolle statistische Vergleiche schwer möglich sind. Auch verändert sich der Umfang von Ortschaften infolge der Bevölkerungsbewegung laufend, wohingegen Gemeinden den Bestand an Ortschaften oft möglichst lange stabil erhalten.[12] Insbesondere durch die Zersiedelung der Landschaft seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bildet die offizielle Ortschaftsgliederung mancherorts nur historische Begriffe inzwischen verschmolzener Wohnplätze ab. Außerdem spiegelt sich die tatsächliche Siedlungsgröße in den statistischen Angaben über Ortschaften nicht wider, wenn Orte durch die Berücksichtigung politischer Gemeindegrenzen von der Statistik in einzelne Ortschaften zerlegt werden.[3] Aus diesen Gründen wurden modernere statistische Einheiten geschaffen, die unabhängig von der Siedlungsgliederung nach Ortschaften[11] sind:

  • Zählsprengel,[22] die – ähnlich der Siedlungsgliederung nach Ortschaften – in die Verwaltungsgliederung eingehängt sind, trotz Gemeindeteilungen und -zusammenlegungen einen Vergleich über längere Zeiträume hinweg ermöglichen und österreichweit Territorien mit ähnlicher Einwohnerzahl bilden
  • Siedlungseinheiten,[23] die unabhängig von Verwaltungsgrenzen zusammenhängend bebaute Gebiete darstellen, dabei aber nur Siedlungen ab 501 Einwohner berücksichtigen
  • Stadtregionen[24], die – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – bedeutende Zentren samt dem Umland umfassen, das als Wohngebiet für die in diesen Kernräumen arbeitenden Menschen dient.

Abweichende Verwendung des Begriffs Ortschaft

Geografischer Begriff

Ortschaft als geografischer Begriff bedeutet Siedlung, einen „zusammenhängenden Komplex von Ansiedlungen“,[25] „die Gesamtheit der nach einem gemeinsamen Mittelpunkt gravitierenden Wohnplätze.“[26] Eine Ortschaft in diesem Sinn kann sich über Gemeindegrenzen hinweg erstrecken[25] und wird in so einem Fall im Amtlichen Kartenwerk nicht getrennt nach Gemeinden mit Namen versehen. Daher versah das Österreichische Statistische Zentralamt in den Ortsverzeichnissen bis 1971 die in unterschiedlichen politischen Gemeinden liegenden statistischen Ortschaften, die Teile solcher geografischer Ortschaften darstellen, jeweils mit dem Zusatz „Ortschaftsanteil“, obwohl sie als getrennte Ortschaften gezählt werden.[5]

Geschlossene Ortschaft

In manchen Gesetzen wurde und wird der Begriff Ortschaft im Sinn der Geschlossenen Ortschaft verwendet.[27] Beispielsweise ist nicht jede statistisch-administrative Ortschaft auch eine Ortschaft im Sinne des Apothekengesetzes (ApG).[28]

Weblinks

 Wiktionary: Ortschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs. Band 2). Linz 1989, S. 53.
  2. Anton Tantner: Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie. Studien-Verlag, Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der Dissertation an der Universität Wien (PDF; 2,7 MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien 1987, S. 14.
  4. 4,0 4,1  Ortsverzeichnis 2001. Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 5. Ortschaften (abgekürzt O), S. 14.
  5. 5,0 5,1 5,2 Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs. Band 2). Linz 1989, S. 54.
  6. Ernst Mischler: Volkszählung. in: Österreichisches Staatswörterbuch. Vierter Band. Alfred Hölder, Wien 1909 (2. Aufl.). S. 849f.
  7. 7,0 7,1 Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1965, S. X.
  8. 8,0 8,1 8,2 Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs. Band 2). Linz 1989, S. 56.
  9. Land Burgenland, Überblick Bezirke und Gemeinden: Im Burgenland gibt es (Stand 2019) 328 Katastralgemeinden und 328 Ortschaften.
  10. Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs. Band 2). Linz 1989, S. 44.
  11. 11,0 11,1 „Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.“  Ortsverzeichnis 2001. Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 13. Flächenangaben und Katastralgemeinden, S. 16.
  12. 12,0 12,1 12,2 Max Layer: Ortschaft. in: Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band. Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 761.
  13. In Oberösterreich wurde das entsprechende Landesgesetz erst 1991 aufgehoben.
  14. § 57 Tiroler Gemeindeordnung
  15. die Adressen der Grundstücke enthalten u. a.: Bezeichnung der politischen Gemeinde; Bezeichnung der Ortschaft; Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden); die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u. a.); Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen; Anlage, Abschnitt A Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird. BGBl. I Nr. 9/2004; auch § 9a Vermessungsgesetz (VermG) zum Adressregister, Ziffer (2) i.d.g.F;
    landesrechtliche Definitionen finden sich in: § 9 Absatz 2 Burgenländisches Straßengesetz 2005 (Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden). § 31 Absatz 3 NÖ Bauordnung 1996 (Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung). § 10 Absatz 2 Oö. Straßengesetz 1991. (Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden) § 18 Absatz 2 Baupolizeigesetz 1997 (Orientierungsnummern). § 4 Absatz 2 Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numerierung von Gebäuden (Numerierung von Gebäuden).
  16. im Unterschied dazu ist in der Schweiz der postalische Aspekt noch heute durchwegs die rechtlich ursächliche Grundlage des Ortschaftsbegriff, in Deutschland wird das als Postleitgebiet (Postleitort) bezeichnet – dieser Ausdruck findet sich vereinzelt auch für Adressen in Österreich.
  17. 17,0 17,1  Ortsverzeichnis 2001. Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 12. Kennziffern für die territorialen Gliederungen, S. 16.
  18. 18,0 18,1 Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs. Band 2). Linz 1989, S. 55.
  19.  Ortsverzeichnis 2001. (9 Bände, 2004/2004). (Textteil, gemeinsame Erläuterung der Länderbände, STAT → Regionale Gliederungen).
  20. Statistik Austria: Ortschaften.
  21. Statistik Austria: Einwohnerzahl nach Ortschaften 1. 1. 2019
  22. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien 1987, S. 9ff.
  23. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien 1987, S. 16f.
  24. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien 1987, S. 18f.
  25. 25,0 25,1 Joseph Ulbrich: Lehrbuch des Österreichischen Staatsrechts. Carl Konegen, Wien 1893. S. 251.
  26. Max Layer: Ortschaft. in: Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band. Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 760.
  27. Max Layer: Ortschaft. in: Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band. Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 763.
  28. So VwGH 96/10/0191: Der von Gemeinde und Statistischem Zentralamt als Ortschaft ausgewiesene Ort Zell (Gemeinde Kufstein) ist nicht als Ortschaft im Sinne des § 24 ApG zu betrachten, da er „unter topografischen und strukturellen Gesichtspunkten“ kein „räumlich von anderen Siedlungsgebieten klar abgegrenztes Siedlungsgebiet“ darstellt und somit nur ein Teil einer größeren „geschlossenen Ortschaft“ ist.