Johann Ribi: Unterschied zwischen den Versionen

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Johann Ribi, der die Priesterweihen besaß, wurde nach dem Scheitern seiner Kandidatur für das [[w:Bistum Freising|Bistum Freising]] am 16. Oktober 1359 von [[w:Innozenz VI.|Papst Innozenz VI.]]  mit dem Bistum Gurk providiert. Mitte Dezember 1363 wurde er zum Bischof von Brixen gewählt.<ref name="ndb" /> Nach dem diese Wahl am 14. Februar 1364 von [[w:Urban V.|Papst Urban V.]] bestätigt worden war, verblieb er in dieser Position bis zu seinem Tod.   
Johann Ribi, der die Priesterweihen besaß, wurde nach dem Scheitern seiner Kandidatur für das [[w:Bistum Freising|Bistum Freising]] am 16. Oktober 1359 von [[w:Innozenz VI.|Papst Innozenz VI.]]  mit dem Bistum Gurk providiert. Mitte Dezember 1363 wurde er zum Bischof von Brixen gewählt.<ref name="ndb" /> Nach dem diese Wahl am 14. Februar 1364 von [[w:Urban V.|Papst Urban V.]] bestätigt worden war, verblieb er in dieser Position bis zu seinem Tod.   


In der Geschichtsforschung wird ihm gewöhnlich entscheidender Einfluss auf die Gründung der [[Universität Wien|Wiener Universität]] und die Finanzpolitik von Erzherzog Rudolf (IV.) zugestanden, außerdem gilt er oft auch als der eigentliche Urheber des [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] beziehungsweise wird gemutmaßt, dass er für dessen Herstellung zuständig war.<ref name="ndb"/> Zwar wird diese Annahme durch einige Beobachtungen auf das Privilegium maius und logische Überlegungen gestützt, doch gibt es bisher keine eindeutigen Sachbeweise oder Belege.<ref>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2001, Bd. 2, S. 330f.</ref>
In der Geschichtsforschung wird ihm gewöhnlich entscheidender Einfluss auf die Gründung der [[Universität Wien|Wiener Universität]] und die Finanzpolitik von Erzherzog Rudolf (IV.) zugestanden, außerdem gilt er oft auch als der eigentliche Urheber des [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] beziehungsweise wird gemutmaßt, dass er für dessen Herstellung zuständig war.<ref name="ndb"/> Zwar wird diese Annahme durch einige Beobachtungen auf das Privilegium maius und logische Überlegungen gestützt, doch gibt es bisher keine eindeutigen Sachbeweise oder maßgebliche Belege.<ref>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2001, Bd. 2, S. 330f.</ref><ref>vgl. Alexander Sauter: ''Fürstliche Herrschaftsrepräsentation''. Die Habsburger im 14. Jahrhundert (= [[w:Bernd Schneidmüller|Bernd Schneidmüller]] - [[w:Stefan Weinfurter|Stefan Weinfurter]] (Hrsg.): ''Mittelalter-Forschungen''- Bd. 12). Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern, 2003. ISBN 3-7995-4263-9. S. 160f.</ref>


==Johann Ribi als Kanzler==
==Johann Ribi als Kanzler==
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== Johann Ribi und Wien ==
== Johann Ribi und Wien ==
Seit 1360 besaß Johann Ribi in der Nähe der [[Hofburg|herzöglichen Burg]] in Wien ein eigenes Haus im Bereich der heutigen Dorotheergasse / Spiegelgasse, das er durch den Ankauf von angelegenen Grundstücken wesentlich vergrößerte. Hier war auch viele Jahre die herzogliche Kanzlei untergebracht. 1369 übereignete Johann Ribi seinen Sitz in Wien zusammen mit weiteren  Wiener Liegenschaften, die ihm gehörten, dem Hochstift Brixen. Allerdings waren sie mit schweren Hypotheken belastet, die Johann Ribi bei [[w:David Steuss|David Steuss]] († um 1888), einem jüdischen Großfinanzier, um 1360 aufgenommen hatte.<ref name="lackner328">vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2001, Bd. 2, S. 328, mit Fußnote 92</ref>
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==Literatur==
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Aktuelle Version vom 24. Juli 2023, 19:05 Uhr

Johann Ribi (von Lenzheim)[A 1] (* im 14. Jahrhundert, zwischen 1310 und 1320, vermutlich in Seengen am Hallwilersee (AG); † 6. August 1374, vermutlich in Brixen) war im 15. Jahrhundert einer der bekanntesten und wichtigsten Kanzleibeamten der Habsburger. Er war der Kanzler mehrere Herzöge von Österreich, Steier und Kärnten und einige Jahre Landeshauptmann von Kärnten.

Herkunft und Familie

Johann Ribi entstammte einer bürgerlichen oder bäuerlichen Familie. Er war einer der Söhne von Meister Konrad Ribi († vor 8. März 1379) aus dessen Ehe mit Anna, einer Verwandten des Meiers von Hägglingen (AG).[1] Sein Vater bewirtschaftete noch 1346 den großen Hof des Klosters Rheinau in Seengen, war später Amtmann für das Kloster Gnadenthal bei Bremgarten und seit 1350 Schultheiß der Stadt Lenzburg (AG) und Vogt des Amtes Lenzburg. 1369 erhielten er und seine Söhne einen Turm auf der Feste Lenzburg als Burglehen.([2]

Eine Verwandtschaft mit Bischof Ulrich (V.) von Chur, die in der Forschung einige Zeit angenommen wurde, lässt sich nicht belegen.[3]

Leben - Überblick

Johann Ribi führte später den Titel eines Magisters, über seine Ausbildung ist jedoch nichts Konkretes bekannt.[3] Er schlug eine Karriere als Kleriker ein und gelangte in den Besitz mehrere Kirchenlehen. Nach einem von diesem, der im Oberelsass gelegenen Pfarre Platzheim (Blotzheim oder Blatzheim, heute Teil von Kerpen), benannte er sich später. Um 1352 trat er in die Kanzlei des Herzogs Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht dem Lahmen") ein. Unter dessen Sohn und Nachfolger, Erzherzog Rudolf (IV.) "dem Stifter", übernahm er ihre Leitung, nachdem er diesen bereits 1357/58 in der vorländischen Verwaltung unterstützt hatte. Als Kanzler erstmals am 18. Juni 1359 genannt, konnte er sich in dieser Position auch unter Rudolfs Nachfolgern, den Herzögen Albrecht (III.) "mit dem Zopfe" und Leopold (III.) "dem Gerechten" halten. Seit 7. Februar 1362 bis Ende September 1363 war er außerdem Statthalter der "Oberen Lande" und dann 1363-1365 Hauptmann im Herzogtum Kärnten[A 2]. Von den Habsburger wurde er mehrmals bei Verhandlungen mit Kaiser Karl IV., den Patriarchen von Aquileia und den ungarischen Königen eingesetzt, wobei er sich als erfolgreicher Vermittler bewährte.[1]

Johann Ribi, der die Priesterweihen besaß, wurde nach dem Scheitern seiner Kandidatur für das Bistum Freising am 16. Oktober 1359 von Papst Innozenz VI. mit dem Bistum Gurk providiert. Mitte Dezember 1363 wurde er zum Bischof von Brixen gewählt.[1] Nach dem diese Wahl am 14. Februar 1364 von Papst Urban V. bestätigt worden war, verblieb er in dieser Position bis zu seinem Tod.

In der Geschichtsforschung wird ihm gewöhnlich entscheidender Einfluss auf die Gründung der Wiener Universität und die Finanzpolitik von Erzherzog Rudolf (IV.) zugestanden, außerdem gilt er oft auch als der eigentliche Urheber des Privilegium maius beziehungsweise wird gemutmaßt, dass er für dessen Herstellung zuständig war.[1] Zwar wird diese Annahme durch einige Beobachtungen auf das Privilegium maius und logische Überlegungen gestützt, doch gibt es bisher keine eindeutigen Sachbeweise oder maßgebliche Belege.[4][5]

Johann Ribi als Kanzler

Johann Ribi ist am 20. September 1352 erstmals als Kanzleinotar von Herzog Albrecht (II.) genannt. Wenige Wochen später wird er in einer Herzogsurkunde erstmals als Relator bezeichnet. Seine Tätigkeit zwischen 1353 und 1356 ist urkundlich kaum belegt, denn verraten einige Kanzleivermerke, dass er durchgehend zum Hof des Herzogs gehört hat. Seine glänzende Karriere und sein Aufstieg begannen jedoch erst unter Herzog Rudolf (IV.). Diesen begleitete er 1357 in die "Oberen Lande", etwa zu dieser Zeit dürfte er den Titel des Kanzlers zu führen begonnen haben.[3]

Nach dem Tod von Herzog Albrecht (II.) übernahm Johann Ribi die alleinige Führung der Herzogskanzlei, welche er bis zu seinem Tod behielt. Allerdings trat er seit 1372 als Urkundenrelator merklich in den Hintergrund und auch seine Anwesenheit am herzoglichen Hof begann sich zu reduzieren. Seit Februar 1374 hielt er sich fast nur mehr in seinem Bischofssitz auf.[6]

Als Kanzler dürfte Johann Ribi die Auswahl der Notare für die Herzogskanzlei wesentlich beeinflusst haben. Unter diesen finden sich sein Bruder Rüdiger als Kanzleischreiber für das Herzogtum Österreich und die aus Konstanz stammenden Brüder Konrad und Johann von Ravensburg. Konrad von Ravensburg war zeitweise als persönlicher Schreiber für Johann Ribi tätig, Johann von Ravensburg tätigte für diesen wichtige Geldgeschäfte.[7]

Johann Ribi und Wien

Seit 1360 besaß Johann Ribi in der Nähe der herzöglichen Burg in Wien ein eigenes Haus im Bereich der heutigen Dorotheergasse / Spiegelgasse, das er durch den Ankauf von angelegenen Grundstücken wesentlich vergrößerte. Hier war auch viele Jahre die herzogliche Kanzlei untergebracht. 1369 übereignete Johann Ribi seinen Sitz in Wien zusammen mit weiteren Wiener Liegenschaften, die ihm gehörten, dem Hochstift Brixen. Allerdings waren sie mit schweren Hypotheken belastet, die Johann Ribi bei David Steuss († um 1888), einem jüdischen Großfinanzier, um 1360 aufgenommen hatte.[8]

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Alfred Strnad: Johann Ribi, von Lenzburg, 1974, Bd. 10, S. 483
  2. vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2001, Bd. 2, S. 318f., mit Fußnote 33
  3. 3,0 3,1 3,2 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2001, Bd. 2, S. 319
  4. vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2001, Bd. 2, S. 330f.
  5. vgl. Alexander Sauter: Fürstliche Herrschaftsrepräsentation. Die Habsburger im 14. Jahrhundert (= Bernd Schneidmüller - Stefan Weinfurter (Hrsg.): Mittelalter-Forschungen- Bd. 12). Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern, 2003. ISBN 3-7995-4263-9. S. 160f.
  6. vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2001, Bd. 2, S. 321 und S. 322f., mit Fußnote 64
  7. vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2001, Bd. 2, S. 327f.
  8. vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2001, Bd. 2, S. 328, mit Fußnote 92

Anmerkungen

  1. Weitere Namensbezeichnungen sind: Johann Ribi von Platzheim, Johann von Gurk und Johann von Brixen
  2. Diese Funktion wgilt als das Vorläuferamt des heutigen Landeshauptmanns des Bundeslandes Kärntens
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