Konrad II. von Kapellen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Konrad (II.) von Kapellen''' beziehungsweise '''Capellen''' (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1311) entstammte dem "Kürnberger" Familienzweig der [[Herren von Kapellen|Familie der Kapeller]] und war ein bedeutender Adliger im [[Herzogtum Österreich]]. Er gilt als Erbauer der für seine Familie bedeutenden Burganlage auf dem Kürnberg bei [[Linz]].
'''Konrad (II.) von Kapellen''' beziehungsweise '''Capellen''' (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1315)<ref group="A">Nach Hinweisen bei Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 71</ref> entstammte dem "Kürnberger" Familienzweig der [[Herren von Kapellen|Familie der Kapeller]] und war ein bedeutender Adliger im [[Herzogtum Österreich]]. Er gilt als Erbauer der für seine Familie bedeutenden Burganlage auf dem Kürnberg bei [[Linz]].


== Herkunft und Familie ==  
== Herkunft und Familie ==  
Konrad (II.) von Kapellen entstammte einer bedeutenden Ministerialenfamilie<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>, die im heutigen Bundesland Oberösterreich ansässig war. Er war einer der Söhne, vermutlich der jüngste Sohn, von [[Ulrich I. von Kapellen|Ulrich (I.) von Kapellen]] († 1270) aus dessen Ehe mit einer Elisabeth von [[Zelkinger|Zelking]] und ein Bruder von [[Ulrich III. von Kapellen|Ulrich (III.) von Kapellen]] († nach 1287).<ref name ="Raidl59">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 59</ref>
Konrad (II.) von Kapellen entstammte einer bedeutenden Ministerialenfamilie<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>, die im heutigen Bundesland Oberösterreich ansässig war. Er war einer der Söhne, vermutlich der jüngste Sohn, von [[Ulrich I. von Kapellen|Ulrich (I.) von Kapellen]] († 1270) aus dessen Ehe mit einer Elisabeth von [[Zelkinger|Zelking]] und ein Bruder von [[Ulrich III. von Kapellen|Ulrich (III.) von Kapellen]] († nach 1287).<ref name ="Raidl59">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 59</ref>


Konrad (II.) von Kapellen, urkundlich genannt zwischen 1267-1311, war mit Minzla von Volkensdorf verheiratet.<ref name ="Raidl59"/>
Konrad (II.) von Kapellen, urkundlich genannt zwischen 1267-1311, war mit Minzla († um 1320), einer Tochter von Ortolf von Volkensdorf verheiratet.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 65f.</ref> Sie entstammte einer hochangesehenen Familie, welche im Gebiet zwischen Traun und Enns ansässig war. Seine Schwester Margaretha war mit Heinrich von Volkensdorf, einem weiteren Mitglied dieser Familie verheiratet.<ref name ="Raidl66">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 66</ref> Nach Konrads Tod dürfte sie eine weitere Ehe mit einem "Ekken von Lichtenberch" eingegangen sein.<ref name ="Raidl71">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 71</ref>


== Leben ==
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Konrad (II.) von Kapellen, der sich später selbst als "''ministerialis illustris ducis Austria''" nannt<ref name ="Raidl61"/>,  dürfte von seinem Verwandten [[Konrad von Altenburg|Konrad (I.) von Kapellen]], der vermutlich sein Onkel war, dessen Herrschaft zwischen dem Kürnberg bei Linz und dem Fluss Traun, die später als Amt Traunfeld bezeichnet wurde, geerbt haben.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 58f.</ref> Er war Rat und Lehensträger der Bischöfe von [[w:Hochstift Passau|Passau]] sowie deren "Pfleger"<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> auf dem Georgenberg bei [[Enns]]. Zu seinen Lehen zählte außerdem das Landgericht im Donautal, das damals ein Besitz der [[Heinrich VII. von Schaunberg#Herkunft und Familie|Grafenfamilie von Schaunberg]].<ref name ="Raidl61"/> Als Landrichter im unteren Donautal war Konrad (II.) von Kapellen offensichtlich sehr angesehen. Abgesehen davon, dass nach derzeitigen Forschungsstand keine Beschwerden über die Ausübung seines Amtes überliefert sind, lässt sich unter ihm ein Anstieg der Zeugenschaft bei Vereinbarungen und bei der Besieglungen von Urkunden feststellen. Allerdings sind für ihn nur alltägliche Rechtsgeschäfte belegt, eine Beteiligung an einem Staatsakt ist nicht belegt.<ref name ="Raidl62">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 62</ref> Im Unterschied zu seinem Cousin Ulrich (II.) von Kapellen gehörten Konrad (II.) von Kapellen und sein Bruder Ulrich (III.) wohl nicht zu den "Vornehmsten" im "obderennsischen" ("oberösterreichischen") Teil des Herzogtums Österreich, sondern zählten zum Durchschnitt der Landherren.<ref name ="Raidl61"/>  
Konrad (II.) von Kapellen, der sich später selbst als "''ministerialis illustris ducis Austria''" nannt<ref name ="Raidl61"/>,  dürfte von seinem Verwandten [[Konrad von Altenburg|Konrad (I.) von Kapellen]], der vermutlich sein Onkel war, dessen Herrschaft zwischen dem Kürnberg bei Linz und dem Fluss Traun, die später als Amt Traunfeld bezeichnet wurde, geerbt haben.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 58f.</ref> Er war Rat und Lehensträger der Bischöfe von [[w:Hochstift Passau|Passau]] sowie deren "Pfleger"<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> auf dem Georgenberg bei [[Enns]]. Zu seinen Lehen zählte außerdem das Landgericht im Donautal, das damals ein Besitz der [[Heinrich VII. von Schaunberg#Herkunft und Familie|Grafenfamilie von Schaunberg]].<ref name ="Raidl61"/> Als Landrichter im unteren Donautal war Konrad (II.) von Kapellen offensichtlich sehr angesehen. Abgesehen davon, dass nach derzeitigen Forschungsstand keine Beschwerden über die Ausübung seines Amtes überliefert sind, lässt sich unter ihm ein Anstieg der Zeugenschaft bei Vereinbarungen und bei der Besieglungen von Urkunden feststellen. Allerdings sind für ihn nur alltägliche Rechtsgeschäfte belegt, eine Beteiligung an einem Staatsakt ist nicht belegt.<ref name ="Raidl62">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 62</ref> Im Unterschied zu seinem Cousin Ulrich (II.) von Kapellen gehörten Konrad (II.) von Kapellen und sein Bruder Ulrich (III.) wohl nicht zu den "Vornehmsten" im "obderennsischen" ("oberösterreichischen") Teil des Herzogtums Österreich, sondern zählten zum Durchschnitt der Landherren.<ref name ="Raidl61"/>  


In den 1280er-Jahre dürfte Konrad (II.) von Kapellen die heute abgegangenen Burg am Kürnberg erbaut haben. In dieser fertigte er erstmals eine Urkunde im Jahr 1291.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 59 und S. 61</ref>
Konrad (II.) von Kapellen, der seine Besitzungen erfolgreich vergrößern konnte, besaß auch Güter in der Pfarre von [[Haidershofen]] und als landesfürstliches Lehen das Haus Mitterberg.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 64 und S. 68</ref> In den 1280er-Jahre dürfte er die heute abgegangenen Burg am Kürnberg erbaut haben. In dieser fertigte er erstmals eine Urkunde im Jahr 1291.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 59 und S. 61</ref> In seinem Testament vom 5. Juni 1297 machte er seine Nichte Agnes († um 1318), die Tochter seines Bruders Ulrich (III.) von Kapellen, die mit Albero (VII.) von Kuenring († um 1342), einem  Sohn von [[Heinrich IV. von Kuenring|Heinrich (IV.) von Kuenring]] († 1293), verheiratet war, zu seiner Haupterbin. Für den Fall, dass sie keine Nachkommen hätte, bestimmte er seinen Cousin Ulrich (II.) von Kapellen und dessen Familie zu seinen weiteren Erben.<ref name ="Raidl68">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 68</ref> 1307 änderte er sein Testament mit Zustimmung seiner Nichte Agnes und vermachte die Burg auf dem Kürnberg und das Dorf Rufling seiner Ehefrau Minzla.<ref name ="Raidl69">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 69</ref> 1315 wird er das letzte Mal urkundlich genannt. Er dürfte bald darauf verstorben sein.<ref name ="Raidl71">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 71</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Aktuelle Version vom 26. November 2022, 22:01 Uhr

Konrad (II.) von Kapellen beziehungsweise Capellen (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1315)[A 1] entstammte dem "Kürnberger" Familienzweig der Familie der Kapeller und war ein bedeutender Adliger im Herzogtum Österreich. Er gilt als Erbauer der für seine Familie bedeutenden Burganlage auf dem Kürnberg bei Linz.

Herkunft und Familie

Konrad (II.) von Kapellen entstammte einer bedeutenden Ministerialenfamilie[A 2], die im heutigen Bundesland Oberösterreich ansässig war. Er war einer der Söhne, vermutlich der jüngste Sohn, von Ulrich (I.) von Kapellen († 1270) aus dessen Ehe mit einer Elisabeth von Zelking und ein Bruder von Ulrich (III.) von Kapellen († nach 1287).[1]

Konrad (II.) von Kapellen, urkundlich genannt zwischen 1267-1311, war mit Minzla († um 1320), einer Tochter von Ortolf von Volkensdorf verheiratet.[2] Sie entstammte einer hochangesehenen Familie, welche im Gebiet zwischen Traun und Enns ansässig war. Seine Schwester Margaretha war mit Heinrich von Volkensdorf, einem weiteren Mitglied dieser Familie verheiratet.[3] Nach Konrads Tod dürfte sie eine weitere Ehe mit einem "Ekken von Lichtenberch" eingegangen sein.[4]

Leben

Konrad (II.) von Kapellen wird erstmals 1280 als "Chunradus de Capella" urkundlich gemeinsam mit seinem Bruder Ulrich (III.) von Kapellen ("dominus Ulricus") genannt. Beide bezeugten in dieser Urkunden einen Gütertausch zwischen dem Kloster von Wilhering und Hartneid von Traun. Gemeinsam mit diesem ist er in weiteren Urkunden aus den Jahren 1282, 1284, 1285 und 1287 genannt.[5]

Konrad (II.) von Kapellen, der sich später selbst als "ministerialis illustris ducis Austria" nannt[5], dürfte von seinem Verwandten Konrad (I.) von Kapellen, der vermutlich sein Onkel war, dessen Herrschaft zwischen dem Kürnberg bei Linz und dem Fluss Traun, die später als Amt Traunfeld bezeichnet wurde, geerbt haben.[6] Er war Rat und Lehensträger der Bischöfe von Passau sowie deren "Pfleger"[A 3] auf dem Georgenberg bei Enns. Zu seinen Lehen zählte außerdem das Landgericht im Donautal, das damals ein Besitz der Grafenfamilie von Schaunberg.[5] Als Landrichter im unteren Donautal war Konrad (II.) von Kapellen offensichtlich sehr angesehen. Abgesehen davon, dass nach derzeitigen Forschungsstand keine Beschwerden über die Ausübung seines Amtes überliefert sind, lässt sich unter ihm ein Anstieg der Zeugenschaft bei Vereinbarungen und bei der Besieglungen von Urkunden feststellen. Allerdings sind für ihn nur alltägliche Rechtsgeschäfte belegt, eine Beteiligung an einem Staatsakt ist nicht belegt.[7] Im Unterschied zu seinem Cousin Ulrich (II.) von Kapellen gehörten Konrad (II.) von Kapellen und sein Bruder Ulrich (III.) wohl nicht zu den "Vornehmsten" im "obderennsischen" ("oberösterreichischen") Teil des Herzogtums Österreich, sondern zählten zum Durchschnitt der Landherren.[5]

Konrad (II.) von Kapellen, der seine Besitzungen erfolgreich vergrößern konnte, besaß auch Güter in der Pfarre von Haidershofen und als landesfürstliches Lehen das Haus Mitterberg.[8] In den 1280er-Jahre dürfte er die heute abgegangenen Burg am Kürnberg erbaut haben. In dieser fertigte er erstmals eine Urkunde im Jahr 1291.[9] In seinem Testament vom 5. Juni 1297 machte er seine Nichte Agnes († um 1318), die Tochter seines Bruders Ulrich (III.) von Kapellen, die mit Albero (VII.) von Kuenring († um 1342), einem Sohn von Heinrich (IV.) von Kuenring († 1293), verheiratet war, zu seiner Haupterbin. Für den Fall, dass sie keine Nachkommen hätte, bestimmte er seinen Cousin Ulrich (II.) von Kapellen und dessen Familie zu seinen weiteren Erben.[10] 1307 änderte er sein Testament mit Zustimmung seiner Nichte Agnes und vermachte die Burg auf dem Kürnberg und das Dorf Rufling seiner Ehefrau Minzla.[11] 1315 wird er das letzte Mal urkundlich genannt. Er dürfte bald darauf verstorben sein.[4]

Literatur

  • Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002

Einzelnachweise

  1. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 59
  2. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 65f.
  3. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 66
  4. 4,0 4,1 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 71
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 61
  6. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 58f.
  7. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 62
  8. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 64 und S. 68
  9. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 59 und S. 61
  10. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 68
  11. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 69

Anmerkungen

  1. Nach Hinweisen bei Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 71
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  3. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.