Hartwig (Gewaltbote): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Familie ==
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== Leben ==
== Leben ==
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Aktuelle Version vom 16. Mai 2023, 18:39 Uhr

Karantanien um 952, wo Hartwig als "Gewaltbote" Gebiete verwaltete

Hartwig (* im 10. Jahrhundert; † um 985) verwaltete um 965 als "Gewaltbote" Teile des Heiligen Römischen Reich, die im heutigen Bundesland Kärnten lagen. Er ist einer der frühesten Verwaltungsbeamten des Mittelalters, die für das heutige EU-Land Österreich belegt sind.

Herkunft und Familie

Hartwig war er mit einer Wigburg (Wichburg) († nach 1080) verheiratet, die als Tochter des Luitpoldingers Eberhard († vermutlich um 940) aus dessen Ehe mit der Unruochingerin Judith von Friaul gilt. Er war der Vater des Salzburger Erzbischofs Hartwig († 1023). Über seine Tochter Adala war er einer der Ahnherren der Aribonen und der Sighardinger. Zu den Nachfahren seiner Tochter Wichburg, die mit Otwin, einem Graf im Pustertal verheiratet war, zählt unter anderem die Grafenfamilie von Heunburg.[1]

Leben

Hartwig, urkundlich auch als Pfalzgraf (comes palatii)[A 1] und in den Königsurkunden als Markgraf und sogar als Herzog genannt[2], war ein Graf im Isengau und Salzburggau. Zu seinem "ministerium" (Verwaltungsgebieten) gehörte auch ein "Kroatengau" im Raum von St. Veit an der Glan. Außerdem übernahm er Vogteiaufgaben für das Erzstift Salzburg. Bei der Krönung von Kaiser Otto I.| hielt er sich in Rom auf. 965 ist er erstmals urkundlich als "Gewaltbote" genannt. Diese Funktion besaß er noch 976, obwohl es inzwischen wieder einen Herzog von Kärnten ("Karantanorum dux") gab.[3]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. dazu Karl Brunner: Herzogtümer und Marken, 1994, S. 72 (Stammtafel von Hartwigs Familie)
  2. vgl. Karl Brunner: Herzogtümer und Marken, 1994, S. 73
  3. vgl. Karl Brunner: Herzogtümer und Marken, 1994, S. 71

Anmerkungen

  1. Nach karolinischen Verständnis war der Pfalzgraf zu Hartwigs Zeiten nicht nur der Herr einer königlichen Pfalz und somit ein Verwalter von Königsgut, sondern auch die Vertretung des Königs im Hofgericht, wenn Streitsachen anstanden.
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