Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zauberformel für Österreich ==
== Zauberformel für Österreich ==
Die Schweizer kennen die bewährte [[w:Zauberformel|Zauberformel]] zur Wahl ihrer Bundesregierung. Wie müsste die entsprechende [[Zauberformel für Österreich]] lauten ?
Die Schweizer kennen die bewährte [[w:Zauberformel|Zauberformel]] (2:2:2:1) zur Wahl ihrer Bundesregierung. Wie müsste die entsprechende [[Benutzer:Ernst Heim/Zauberformel für Österreich|Zauberformel für Österreich]] lauten ?
*[https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrat/bundesratswahl.html Bundesratswahl Ablauf]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Schweiz)#Kollegialit%C3%A4tsprinzip Kollegialitätsprinzip]
Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz enthält keine Vorgaben, wie die [https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-wird-eine-Bundesregierung-gebildet Regierungsbildung] stattzufinden hat.


Das Bundes-Verfassungsgesetz enthält keine Vorgaben, wie die [https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-wird-eine-Bundesregierung-gebildet Regierungsbildung] stattzufinden hat.
Nicht in der Verfassung festgelegt, sondern gelebte Praxis ist, dass der Bundespräsident einen Auftrag zur Regierungsbildung erteilt. '''Er berücksichtigt dabei die Stärkeverhältnisse im Nationalrat und betraut üblicherweise den Vorsitzenden der mandatsstärksten Partei mit der Aufgabe, eine Bundesregierung zu bilden.'''


Nicht in der Verfassung festgelegt, sondern gelebte Praxis ist, dass der Bundespräsident einen Auftrag zur Regierungsbildung erteilt. Er berücksichtigt dabei die Stärkeverhältnisse im Nationalrat und betraut üblicherweise den Vorsitzenden der mandatsstärksten Partei mit der Aufgabe, eine Bundesregierung zu bilden.
== [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html Parlamentarische Petition] ==
 
Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden [https://www.parlament.gv.at/beteiligen/wissenswertes/petition/index.html Petitionen] von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht. Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen.
Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden [https://www.parlament.gv.at/beteiligen/wissenswertes/petition/index.html Petitionen] von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht.  
 
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen.


== [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html Parlamentarische Petition] ==
=== Allgemeines zur parlamentarischen Petition ===
=== Allgemeines zur parlamentarischen Petition ===
Bei einer parlamentarischen Petition wird ein konkretes Anliegen einer Bürgerin/eines Bürgers durch eine Nationalratsabgeordnete/einen Nationalratsabgeordneten vor den Nationalrat gebracht. Eine Petition muss schriftlich vorliegen.
Bei einer parlamentarischen Petition wird ein konkretes Anliegen einer Bürgerin/eines Bürgers durch eine Nationalratsabgeordnete/einen Nationalratsabgeordneten vor den Nationalrat gebracht. Eine Petition muss schriftlich vorliegen.
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=== Gegenstand einer parlamentarischen Petition ===
=== Gegenstand einer parlamentarischen Petition ===
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist.
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist.
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/gesetzgebung/gesetzesinitiativen/index.html#antrage_von_abgeordneten Anträge von Abgeordneten] ==
Fünf Abgeordnete können in einer Sitzung des Nationalrats gemeinsam einen schriftlichen Gesetzesantrag einbringen (§ 26 GOG-NR). Dieser wird als "Selbständiger Antrag" oder als "Initiativantrag" bezeichnet. Über viele Jahrzehnte gab es viel weniger selbständige Anträge als Regierungsvorlagen.
== [https://www.parlament.gv.at/beteiligen/wissenswertes/buergerinitiative/index.html Bürgerinitiative] ==
Für Anliegen der Bürger:innen direkt ansprechbar zu sein, ist eine wichtige Aufgabe der Abgeordneten des Parlaments. Das Recht, sich mit Ersuchen oder Beschwerden an staatliche Stellen zu wenden, nennt man auch Petitionsrecht. Dieses Recht ist in Österreich schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts verfassungsrechtlich geschützt.
Um als Bürger:in ein Thema in den Nationalrat einzubringen, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder mithilfe einer/s Abgeordneten (parlamentarische Petition) oder '''als Gruppe von 500 wahlberechtigten Staatsbürger:innen''' in Form einer parlamentarischen Bürgerinitiative.
Parlamentarische Bürgerinitiativen können jederzeit eingereicht werden. Wenn alle Voraussetzungen für die Behandlung im Nationalrat erfüllt sind, werden sie im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen besprochen.


== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] ==
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] ==
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== [https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-wird-eine-Bundesregierung-gebildet Wie wird eine Bundesregierung gebildet?] ==
== [https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-wird-eine-Bundesregierung-gebildet Wie wird eine Bundesregierung gebildet?] ==
'''Bei der Regierungsbildung selbst hat das Parlament grundsätzlich kein Mitspracherecht.''' Es sind auch keine Hearings für potentielle Regierungsmitglieder im Parlament vorgesehen. Das B-VG idF 1929 sieht eine Bewertung der Regierung erst nach ihrer Bildung vor. Das spiegelt sich in den Sonderbestimmungen für die Sitzungseinberufung in der tagungsfreien Zeit wider: Wird eine neue Bundesregierung zu einer Zeit bestellt, in welcher der Nationalrat nicht tagt, so hat der bzw. die Bundespräsident:in den Nationalrat zum Zweck der Vorstellung der neuen Bundesregierung zu einer außerordentlichen Tagung einzuberufen (Art. 70 Abs. 3 B-VG). Auch das Misstrauensvotum setzt eine bereits gebildete Regierung voraus: Ist das Vertrauen in die Regierung oder einzelne Mitglieder nicht (mehr) vorhanden, können die Abgeordneten dies mit einem Misstrauensvotum zum Ausdruck bringen (Art. 74 B-VG). In der XXVI. GP fand zum ersten Mal ein Misstrauensantrag gegen eine Bundesregierung eine parlamentarische Mehrheit (236/UEA).
'''Bei der Regierungsbildung selbst hat das Parlament grundsätzlich kein Mitspracherecht.''' Es sind auch keine Hearings für potentielle Regierungsmitglieder im Parlament vorgesehen. Das B-VG idF 1929 sieht eine Bewertung der Regierung erst nach ihrer Bildung vor. Das spiegelt sich in den Sonderbestimmungen für die Sitzungseinberufung in der tagungsfreien Zeit wider: Wird eine neue Bundesregierung zu einer Zeit bestellt, in welcher der Nationalrat nicht tagt, so hat der bzw. die Bundespräsident:in den Nationalrat zum Zweck der Vorstellung der neuen Bundesregierung zu einer außerordentlichen Tagung einzuberufen (Art. 70 Abs. 3 B-VG). Auch das Misstrauensvotum setzt eine bereits gebildete Regierung voraus: Ist das Vertrauen in die Regierung oder einzelne Mitglieder nicht (mehr) vorhanden, können die Abgeordneten dies mit einem Misstrauensvotum zum Ausdruck bringen (Art. 74 B-VG). In der XXVI. GP fand zum ersten Mal ein Misstrauensantrag gegen eine Bundesregierung eine parlamentarische Mehrheit (236/UEA).
=== Artikel 70 B-VG ===
(1) Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt. Zur Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung ist ein Vorschlag nicht erforderlich; die Entlassung einzelner Mitglieder der Bundesregierung erfolgt auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Die Gegenzeichnung erfolgt, wenn es sich um die Ernennung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung handelt, durch den neubestellten Bundeskanzler; die Entlassung bedarf keiner Gegenzeichnung.


== Bürgerbegehren "miteinander statt gegeneinander" ==
(2) Die Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören, aber zum Nationalrat wählbar sein.
Unsere Demokratie (Volksherrschaft) soll friedlicher, umfassender, einfacher und billiger sein.
 
:Als [[w:Konkordanzdemokratie|Konkordanzdemokratie]] (lateinisch concordantia 'Übereinstimmung') wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst grosse Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Insofern ist die Konkordanz-demokratie eine der Konsensdemokratie ähnliche Form, in der die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System spielt.
 
Konkordanz ist modern und zukunftsträchtig. Ihr zugrunde liegt das permanente Bemühen, sich über Parteigrenzen hinweg zu verständigen. Dadurch kann eine vielfältige Wirklichkeit besser integriert werden !
Sie trägt wesentlich dazu bei, politische Fragen sachspezifisch zu diskutieren und nicht bloss unter parteipolitischen Gesichtspunkten zu erledigen. Konkordanz schafft gute institutionelle Voraussetzungen dafür, wirtschaftliche Interessen, soziale Gegensätze, kulturelle Unterschiede, regionale Ansprüche und politische Divergenzen auszugleichen.
 
Konkordanz ist kein Instrument zur Harmonisierung politischer Gegensätze, sondern ein Element eines offenen Konfliktlösungsmechanismus. Das heisst: Differenz- und Konfliktkultur sind grundlegende Elemente von Freiheit und Demokratie, ja der Politik überhaupt.
 
Philosophisch bedeutet Konkordanz den Verzicht auf den alleinigen Wahrheitsanspruch. Es gilt immer die Vermutung, dass der Andersdenkende ebenso zur Annäherung an die Wahrheit beitragen kann wie man selber. Diese Offenheit hat zur Folge, dass ein konkordantes Regierungssystem besonders lernfähig ist. Lernfähigkeit wiederum ist möglicherweise die Eigenschaft, welche unsere Gesellschaft am nötigsten hat.


Für die Einführung dieses Systems in Österreich treten wir ein und ersuchen Sie kraft Ihrer Verantwortung als Abgeordneter (m/w) und im Sinne dieses Bürgerbegehrens um die Petition an den Präsidenten des Nationalrates.
(3) Wird vom Bundespräsidenten eine neue Bundesregierung zu einer Zeit bestellt, in welcher der Nationalrat nicht tagt, so hat er den Nationalrat zum Zweck der Vorstellung der neuen Bundesregierung zu einer außerordentlichen Tagung (Art. 28 Abs. 2) einzuberufen, und zwar so, dass der Nationalrat binnen einer Woche zusammentritt.
*[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 Bundes-Verfassungsgesetz]


== [https://www.parlament.gv.at/beteiligen/unterstuetzen/petitionen/ Petitionen unterstützen] ==
== [https://www.parlament.gv.at/beteiligen/unterstuetzen/petitionen/ Petitionen unterstützen] ==

Aktuelle Version vom 18. Dezember 2024, 14:45 Uhr

Zauberformel für Österreich

Die Schweizer kennen die bewährte Zauberformel (2:2:2:1) zur Wahl ihrer Bundesregierung. Wie müsste die entsprechende Zauberformel für Österreich lauten ?

Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz enthält keine Vorgaben, wie die Regierungsbildung stattzufinden hat.

Nicht in der Verfassung festgelegt, sondern gelebte Praxis ist, dass der Bundespräsident einen Auftrag zur Regierungsbildung erteilt. Er berücksichtigt dabei die Stärkeverhältnisse im Nationalrat und betraut üblicherweise den Vorsitzenden der mandatsstärksten Partei mit der Aufgabe, eine Bundesregierung zu bilden.

Parlamentarische Petition

Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden Petitionen von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht. Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen.

Allgemeines zur parlamentarischen Petition

Bei einer parlamentarischen Petition wird ein konkretes Anliegen einer Bürgerin/eines Bürgers durch eine Nationalratsabgeordnete/einen Nationalratsabgeordneten vor den Nationalrat gebracht. Eine Petition muss schriftlich vorliegen.

Petitionen sind für Politikerinnen/Politiker die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürgerinnen/Bürgern aus ihrem Wahlkreis, also insbesondere auch Themen, die für eine gewisse Region von Interesse sind, im Parlament zu behandeln.

Gegenstand einer parlamentarischen Petition

Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist.

Anträge von Abgeordneten

Fünf Abgeordnete können in einer Sitzung des Nationalrats gemeinsam einen schriftlichen Gesetzesantrag einbringen (§ 26 GOG-NR). Dieser wird als "Selbständiger Antrag" oder als "Initiativantrag" bezeichnet. Über viele Jahrzehnte gab es viel weniger selbständige Anträge als Regierungsvorlagen.

Bürgerinitiative

Für Anliegen der Bürger:innen direkt ansprechbar zu sein, ist eine wichtige Aufgabe der Abgeordneten des Parlaments. Das Recht, sich mit Ersuchen oder Beschwerden an staatliche Stellen zu wenden, nennt man auch Petitionsrecht. Dieses Recht ist in Österreich schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts verfassungsrechtlich geschützt.

Um als Bürger:in ein Thema in den Nationalrat einzubringen, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder mithilfe einer/s Abgeordneten (parlamentarische Petition) oder als Gruppe von 500 wahlberechtigten Staatsbürger:innen in Form einer parlamentarischen Bürgerinitiative.

Parlamentarische Bürgerinitiativen können jederzeit eingereicht werden. Wenn alle Voraussetzungen für die Behandlung im Nationalrat erfüllt sind, werden sie im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen besprochen.

Geschäftsordnung des Nationalrates

§ 3 [Einberufung und Zusammentritt des neugewählten National­rates]

(1) Der neugewählte Nationalrat wird vom Bundespräsidenten innerhalb dreißig Tagen nach der Wahl einberufen.
(2) Der Präsident des früheren Nationalrates eröffnet die Sitzung und führt bis zur Wahl des neuen Präsidenten den Vorsitz.
(3) Er beruft vier Abgeordnete zur vorläufigen Besorgung der Geschäfte der Schriftführer.

§ 5 [Wahl der Präsidenten, Schriftführer und Ordner]

(1) Nach der Angelobung wählt der Nationalrat aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten.
(2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt.
(3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode.

§ 87 [Wahlen im Allgemeinen]

(1) Wahlen im Nationalrat bilden einen eigenen Gegenstand der Tagesordnung (§ 50 Abs. 2). Abweichend hievon kann die Wahl eines besonderen Ausschusses zur Vorberatung einer Vorlage vor deren Zuweisung durch den Präsidenten oder in der ersten Lesung eines Gesetzesvorschlages beantragt werden.
(2) Wahlen sind in der Regel mit Stimmzetteln durchzuführen und werden durch unbedingte Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden. Wahlen mit Stimmzetteln sind geheim durchzuführen. Für die Wahl der Ausschüsse gelten die Bestimmungen der §§ 30, 32 und 33.
(3) Wahlvorschläge, die dem Präsidenten vor Beginn des Wahlvorganges schriftlich überreicht wurden, sind von diesem dem Nationalrat zur Kenntnis zu bringen, doch sind auch Stimmzettel gültig, die auf einen anderen wählbaren Kandidaten lauten.

§ 50 [Einberufung der Sitzungen; Einwendungen gegen die Tagesordnung]

(2) Wahlen auf die Tagesordnung zu stellen, ist der Präsident aus eigenem berechtigt.

Wie wird eine Bundesregierung gebildet?

Bei der Regierungsbildung selbst hat das Parlament grundsätzlich kein Mitspracherecht. Es sind auch keine Hearings für potentielle Regierungsmitglieder im Parlament vorgesehen. Das B-VG idF 1929 sieht eine Bewertung der Regierung erst nach ihrer Bildung vor. Das spiegelt sich in den Sonderbestimmungen für die Sitzungseinberufung in der tagungsfreien Zeit wider: Wird eine neue Bundesregierung zu einer Zeit bestellt, in welcher der Nationalrat nicht tagt, so hat der bzw. die Bundespräsident:in den Nationalrat zum Zweck der Vorstellung der neuen Bundesregierung zu einer außerordentlichen Tagung einzuberufen (Art. 70 Abs. 3 B-VG). Auch das Misstrauensvotum setzt eine bereits gebildete Regierung voraus: Ist das Vertrauen in die Regierung oder einzelne Mitglieder nicht (mehr) vorhanden, können die Abgeordneten dies mit einem Misstrauensvotum zum Ausdruck bringen (Art. 74 B-VG). In der XXVI. GP fand zum ersten Mal ein Misstrauensantrag gegen eine Bundesregierung eine parlamentarische Mehrheit (236/UEA).

Artikel 70 B-VG

(1) Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt. Zur Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung ist ein Vorschlag nicht erforderlich; die Entlassung einzelner Mitglieder der Bundesregierung erfolgt auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Die Gegenzeichnung erfolgt, wenn es sich um die Ernennung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung handelt, durch den neubestellten Bundeskanzler; die Entlassung bedarf keiner Gegenzeichnung.

(2) Die Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören, aber zum Nationalrat wählbar sein.

(3) Wird vom Bundespräsidenten eine neue Bundesregierung zu einer Zeit bestellt, in welcher der Nationalrat nicht tagt, so hat er den Nationalrat zum Zweck der Vorstellung der neuen Bundesregierung zu einer außerordentlichen Tagung (Art. 28 Abs. 2) einzuberufen, und zwar so, dass der Nationalrat binnen einer Woche zusammentritt.

Petitionen unterstützen

Sie können eine Petition im Nationalrat oder Bundesrat unterstützen und dadurch deren Anliegen stärken.

Für die elektronische Unterstützung einer Petition sind die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die österreichische Staatsbürgerschaft notwendig.