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'''Ottokar Tesar''' (* [[31. Dezember]] [[1881]] in [[Brünn]]; † [[8. März]] [[1965]] in [[Hamburg]]) war ein [[Österreich|österreichisch]]-[Deutschland|deutscher]] [[Rechtswissenschaftler]].
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'''Ottokar Josef Eduard Tesar''' (* [[31. Dezember]] [[1881]] in [[Brünn]]; † [[8. März]] [[1965]] in [[Hamburg]]) war ein [[Österreich|österreichisch]]-[[Deutschland|deutscher]] [[Rechtswissenschaftler]].


== Leben ==
== Leben ==
Er [[promoviert]]e an der [[Deutsche Universität Prag|Deutschen Universität Prag]]. Er war ein Schüler von [[Hans Gustav Adolf Gross]] und arbeitete nach Abschluss seiner Universitätsstudien bei [[Franz von Liszt]] am kriminalistischen Seminar der [[Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin]]. 1908 wurde er in [[Prag]] [[Privatdozent]]. Nach dem 1. Weltkrieg, in dem Tesar als Artillerieoffizier in der österreichischen Armee diente, war er als Ratssekretär beim österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig. Gleichzeitig lehrte er an der [[Universität Wien]]. 1920 erging an ihn ein Ruf als außerordentlicher [[Professor]] nach [[Königsberg in Preußen]], wo er im selben Jahr ordentlicher Professor wurde. Ab 1935 war er Professor in [[Hamburg]], seit 1936 Direktor des dortigen Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik. Seit 1949 lebte er als [[Emeritus]] in Hamburg.
Er [[promoviert]]e an der [[Deutsche Universität Prag|Deutschen Universität Prag]]. Er war ein Schüler von [[Hans Gustav Adolf Gross]] und arbeitete nach Abschluss seiner Universitätsstudien bei [[Franz von Liszt]] am kriminalistischen Seminar der [[Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin]]. 1908 [[Habilitation|habilitierte]] Tesar an der prager Universität und wurde er in [[Prag]] [[Privatdozent]]. In seiner Habilitationsschrift ''Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens'' vertrat er die Ansicht, dass man am Verbrechen die antisoziale Gesinnung des Verbrechers erkennen könne.<ref name="130. Geburtstag">[https://criminologia.de/2011/12/ottokar-tesar-130-geburtstag/ ''Ottokar Tesar (130. Geburtstag)''], [[Criminologia]] vom 31. Dezember 2011</ref> Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], in dem Tesar als Artillerieoffizier in der österreichischen Armee diente, war er als Ratssekretär beim österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig. Gleichzeitig lehrte er an der [[Universität Wien]]. 1920 erging an ihn ein Ruf als [[außerordentlicher Professor]] nach [[Königsberg in Preußen]], wo er im selben Jahr [[ordentlicher Professor]] wurde. Ab 1935 war er Professor in [[Hamburg]] für Strafrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie. Ab 1936 war er Direktor des dortigen Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik. 1937 beantragte Tesar die Aufnahme in die [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSdAP]] und begann an der von [[Emil Helfferich]] und [[Curt Rothenberger]] initiierten ''forensisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft'' regelmäßig teilzunehmen.<ref name="130. Geburtstag"/> Er wurde 1940 in die Partei aufgenommen und war 1940 bis 1942 Dekan.<ref name="Uni">[https://www.hpk.uni-hamburg.de/resolve/id/cph_person_00000411 ''Tesar, Ottokar''] auf der Website der Universität Hamburg</ref> Bei dem Philosophen-Kongreß 1947 in [[Garmisch-Partenkirchen]] vertrat er die Auffassung, dass Recht nur jenseits des [[Rechtspositivismus]] [[Ontologie|ontologisch]] verstanden werden könne, da nun Personen für Verbrechen verurteilte würden, die zur Tatbegehung noch keine Straftaten gewesen seien.<ref>Heinz-L. Matzat: ''Philosophen-Kongreß 1947 in Garmisch-Partenkirche'', [[Zeitschrift für philosophische Forschung]], Band 2, Heft 2/3 (1948), S. 382-394 (S. 387) [https://www.jstor.org/stable/20480195 Jestor]</ref> Er wurde nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Weltkrieg]] 1949 Direktor des Seminars für Rechtsphilosophie.
1950 wurde Tesar [[Emeritus|emeritiert]].<ref name="Uni"/>
 
Zu den Schülern Tesars gehören [[Claus Roxin]] (Hamburg)<ref>{{Literatur |Titel=Claus Roxin |Sammelwerk=Die deutschsprachige Strafrechtswissenschaft in Selbstdarstellungen |Hrsg=Eric Hilgendorf |Verlag=De Gruyter |Ort=Berlin/New York |Datum=2010 |ISBN=978-3-89949-792-2 |Seiten=447 f}}</ref> und [[Karl Carstens]] (Königsberg). Letzterer beschrieb ihn in seinen Memoiren wie folgt:
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|Text=Er war eine ungewöhnliche Erscheinung, ein ungarischer Graf, früher Erzieher von Prinzen, jetzt also Lehrer des Strafrechts. Er trug einen dicken, goldenen Armreif und ein goldenes Monokel, das er, wenn er seinem Vortrag Nachdruck verleihen wollte, durch eine bestimmte Bewegung seiner Augenmuskulatur aus dem Auge springen ließ, wobei es durch eine schwarze, seidene Schnur aufgefangen wurde. Seine Vorlesung war nicht besonders fesselnd, aber er war ein gütiger und zugleich nobler Mann.
|Autor=Karl Carstens
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}}


== Schriften (Auswahl) ==
== Schriften (Auswahl) ==
* ''Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens. Ein Beitrag zur Wertungslehre im Strafrecht''. Berlin 1907, {{OCLC|1104881299}}.
* ''Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens. Ein Beitrag zur Wertungslehre im Strafrecht'' (= ''Abhandlungen des kriminalistischen Seminars an der Universität Berlin; Neue Folge''. Band 5, Heft 3). Guttentag, Berlin 1907, {{OCLC|1104881299}}.
* ''Das griechische Recht und die griechische Lehre bis [[Aristoteles]]''. Berlin 1914, {{OCLC|1104726328}}.
* ''Staatsidee und Strafrecht. Eine historische Untersuchung''. Teil 1: ''Das griechische Recht und die griechische Lehre bis [[Aristoteles]]'' (= ''Abhandlungen des kriminalistischen Instituts and der Universität Berlin; Folge 3''. Band 1, Heft 3). Guttentag, Berlin 1914, {{OCLC|1104726328}}.
* ''Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts. Ein Beitrag zur Problematik der Strafrechtswissenschaft''. Halle an der Saale 1928, {{OCLC|312627065}}.
* ''Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts. Ein Beitrag zur Problematik der Strafrechtswissenschaft'' (= ''Schriften der [[Königsberger Gelehrte Gesellschaft|Königsberger Gelehrten Gesellschaft]], Geisteswissenschaftliche Klasse''. Band 5, Heft 1). M.&nbsp;Niemeyer, Halle (Saale) 1928, {{OCLC|312627065}}.
 
== Literatur ==
* {{Literatur |Autor=Waider |Titel=Ottokar Tesar † |Sammelwerk=[[Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft]] |Band=77 |Nummer=2 |Datum=1965 |Seiten=189 f |DOI=10.1515/zstw.1965.77.2.189}}
* {{Literatur |Titel=Ottokar Tesar zum 80. Geburtstag |Sammelwerk=Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft |Band=73 |Nummer=4 |Datum=1961 |Seiten=559 f |DOI=10.1515/zstw.1961.73.4.559}}
* {{Literatur |Autor=[[Heinrich Henkel (Rechtswissenschaftler)|Heinrich Henkel]] |Titel=Ottokar Tesar als Rechtstheoretiker |Sammelwerk=[[Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie]] |Band=43 |Nummer=2 |Datum=1957 |Seiten=299–301 |JSTOR=23677239}}
* {{Literatur |Autor=Gallas |Titel=Ottokar Tesar zum 70. Geburtstag |Sammelwerk=[[Juristenzeitung]] |Band=7 |Nummer=1/2 |Datum=1952 |Seiten=58 |JSTOR=20802264}}


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [https://www.degruyter.com/view/journals/zstw/77/2/article-p189.xml Nachruf]
* {{DNB-Portal|1027314260}}
* [https://www.jstor.org/stable/23677239 Ottokar Tesar als Rechtstheoretiker]
 
== Einzelnachweise ==
<references/>


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|GEBURTSORT=[[Brünn]]

Aktuelle Version vom 4. November 2024, 15:00 Uhr

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Ottokar Josef Eduard Tesar (* 31. Dezember 1881 in Brünn; † 8. März 1965 in Hamburg) war ein österreichisch-deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Er promovierte an der Deutschen Universität Prag. Er war ein Schüler von Hans Gustav Adolf Gross und arbeitete nach Abschluss seiner Universitätsstudien bei Franz von Liszt am kriminalistischen Seminar der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 1908 habilitierte Tesar an der prager Universität und wurde er in Prag Privatdozent. In seiner Habilitationsschrift Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens vertrat er die Ansicht, dass man am Verbrechen die antisoziale Gesinnung des Verbrechers erkennen könne.[1] Nach dem Ersten Weltkrieg, in dem Tesar als Artillerieoffizier in der österreichischen Armee diente, war er als Ratssekretär beim österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig. Gleichzeitig lehrte er an der Universität Wien. 1920 erging an ihn ein Ruf als außerordentlicher Professor nach Königsberg in Preußen, wo er im selben Jahr ordentlicher Professor wurde. Ab 1935 war er Professor in Hamburg für Strafrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie. Ab 1936 war er Direktor des dortigen Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik. 1937 beantragte Tesar die Aufnahme in die NSdAP und begann an der von Emil Helfferich und Curt Rothenberger initiierten forensisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft regelmäßig teilzunehmen.[1] Er wurde 1940 in die Partei aufgenommen und war 1940 bis 1942 Dekan.[2] Bei dem Philosophen-Kongreß 1947 in Garmisch-Partenkirchen vertrat er die Auffassung, dass Recht nur jenseits des Rechtspositivismus ontologisch verstanden werden könne, da nun Personen für Verbrechen verurteilte würden, die zur Tatbegehung noch keine Straftaten gewesen seien.[3] Er wurde nach dem Weltkrieg 1949 Direktor des Seminars für Rechtsphilosophie. 1950 wurde Tesar emeritiert.[2]

Zu den Schülern Tesars gehören Claus Roxin (Hamburg)[4] und Karl Carstens (Königsberg). Letzterer beschrieb ihn in seinen Memoiren wie folgt:

Er war eine ungewöhnliche Erscheinung, ein ungarischer Graf, früher Erzieher von Prinzen, jetzt also Lehrer des Strafrechts. Er trug einen dicken, goldenen Armreif und ein goldenes Monokel, das er, wenn er seinem Vortrag Nachdruck verleihen wollte, durch eine bestimmte Bewegung seiner Augenmuskulatur aus dem Auge springen ließ, wobei es durch eine schwarze, seidene Schnur aufgefangen wurde. Seine Vorlesung war nicht besonders fesselnd, aber er war ein gütiger und zugleich nobler Mann.

Karl Carstens: Erinnerungen und Erfahrungen (1993)[5]

Schriften (Auswahl)

  • Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens. Ein Beitrag zur Wertungslehre im Strafrecht (= Abhandlungen des kriminalistischen Seminars an der Universität Berlin; Neue Folge. Band 5, Heft 3). Guttentag, Berlin 1907, OCLC 1104881299.
  • Staatsidee und Strafrecht. Eine historische Untersuchung. Teil 1: Das griechische Recht und die griechische Lehre bis Aristoteles (= Abhandlungen des kriminalistischen Instituts and der Universität Berlin; Folge 3. Band 1, Heft 3). Guttentag, Berlin 1914, OCLC 1104726328.
  • Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts. Ein Beitrag zur Problematik der Strafrechtswissenschaft (= Schriften der Königsberger Gelehrten Gesellschaft, Geisteswissenschaftliche Klasse. Band 5, Heft 1). M. Niemeyer, Halle (Saale) 1928, OCLC 312627065.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Ottokar Tesar (130. Geburtstag), Criminologia vom 31. Dezember 2011
  2. 2,0 2,1 Tesar, Ottokar auf der Website der Universität Hamburg
  3. Heinz-L. Matzat: Philosophen-Kongreß 1947 in Garmisch-Partenkirche, Zeitschrift für philosophische Forschung, Band 2, Heft 2/3 (1948), S. 382-394 (S. 387) Jestor
  4.  Claus Roxin. In: Die deutschsprachige Strafrechtswissenschaft in Selbstdarstellungen. De Gruyter, Berlin/New York 2010, ISBN 978-3-89949-792-2, S. 447 f.
  5.  Karl Carstens: Erinnerungen und Erfahrungen. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, Berlin/Boston 1993, ISBN 978-3-486-81868-0, S. 66.