Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Juli 2016, 13:47 Uhr
Der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 Freiwillige und 90 Betriebsfeuerwehren.[1] und gehört dem ÖBFV an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) von 2015[2]
Standort des Verbandes ist in Tulln an der Donau. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrverband, gleich den einzelnen Feuerwehren, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Organe
- Landesfeuerwehrtag: Der Landesfeuerwehrtag besteht aus dem Landesfeuerwehrkommandanten, seinem Stellvertreter, den Bezirkskommandanten, sowie den Ausschussvorsitzenden. Abschnittskommandanten können, jedoch ohne Stimmrecht, beigezogen werden. Mindestens einmal jährlich finden die Sitzungen statt.
- Landesfeuerwehrrat: Der Landesfeuerwehrrat besteht aus den dem Landesfeuerwehrkommandanten als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, den vier Feuerwehrviertelvertretern, sowie den Ausschussvorsitzenden. Sitzungen finden mindestens alle zwei Monate statt.
- Landesfeuerwehrkommandant: Dieser wird vom Landesfeuerwehrtag für fünf Jahre gewählt. Seine Aufgabe beruht auf der Leitung und Vertretung des Verbandes nach außen und dem Erlass von Dienstanweisungen.
Funktionäre
- Landesfeuerwehrkommandant
- Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
- die Vorsitzenden der Ausschüsse für Ausbildung, Finanzen, Technik, Vorbeugender Brandschutz und der Vorsitzende des Betriebsfeuerwehrausschusses,
- Bezirksfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Bezirksfeuerwehrkommando,
- Abschnittsfeuerwehrkommandant, Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando,
- Unterabschnittsfeuerwehrkommandant.
Gliederung
Der Landesfeuerwehrverband ist unterteilt in Feuerwehrbezirke, Feuerwehrabschnitte und Feuerwehrunterabschnitte.
- Feuerwehrbezirke
- Die Feuerwehrbezirke sind ident mit den Verwaltungsbezirken im Bundesland, wobei die Feuerwehren der Statutarstädte ebenfalls zu den umliegenden Bezirken gehört. Die Benennung ist ebenfalls ident mit der Bezeichnung des Verwaltungsbezirkes. Geführt werden die Feuerwehrbezirke von den jeweiligen Feuerwehrkommanden, die sich aus Kommandant, Stellvertreter und Verwalter zusammensetzen. Weiters gibt es noch Sachbearbeiter verschiedener Sachgebiete.
- Feuerwehrabschnitte
- Die Feuerwehrabschnitte sind eine weitere Unterteilung der Feuerwehrbezirke. Die Benennung kann durch den Namen einer der wichtigsten Feuerwehren, wie z.Bsp. Feuerwehrabschnitt Gars, ebenso wie nach einem Gebiet innerhalb des Bezirkes, wie Feuerwehrabschnitt Mödling-Industriezone erfolgen. Geführt werden diese durch das jeweilige Abschnittskommando, das sich ebenfalls Kommandant, Stellvertreter und Verwalter zusammensetzt. Auch hier gibt es noch weitere Sachbarbeiter wie auf Bezirksebene.
- Feuerwehrunterabschnitt
- Diese ist die kleinste Unterteilung und stellt einen Teil des Feuerwehrabschnittes dar. Er wird nur mehr numerisch 1, 2, 3, .. benannt. Ihm steht nur der Unterabschnittskommandant vor.
Standort
Der Standort des Verbandes befindet sich Tulln an der Donau unweit der Landesfeuerwehrschule. Am selben Standort befindet sich auch die zuständige Abteilung der NÖ Landesregierung.
Der Verband übersiedelte mit Fertigstellung der Schule im Jahr 2007 auch an die Peripherie von Tulln. Die ursprünglichen Büros befanden sich in der Wiener Bankgasse, nahe der Landesregierung in der Herrengasse. Als St. Pölten Landeshauptstadt wurde, zog die Landesregierung aus Wien aus. So übersiedelte im Jahr 1993 der Landesfeuerwehrverband nach Tulln am Minoritenplatz in die ehemalige Pionierkaserne, der sich auch unweit der Feuerwehrschule, die in der Nußallee beheimatet war, befand.
Wahlen
In Niederösterreich werden alle Funktionäre vom Kommandantstellvertreter aufwärts gewählt. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Wahltermine sind jeweils das erste und sechste Jahr jeder Dekade. Für die örtlichen Feuerwehrfunktionäre, also Kommandant und Stellvertreter ist die jeweilige Aktiv- und Reservemannschaft der betroffenen Wehr. Die Funktionäre von Unterabschnittskommandant aufwärts bis Bezirkskommandant wird von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus sind die Bezirkskommandanten und Stellvertreter wahlberechtigt.
Sonderdienste
Der Landesverband betreibt als überörtlicher Verband einige Sonderdienste, die je nach Einsatzszenario zum Einsatz kommen. Dazu gehören:
- Katastrophenhilfsdienst
- Der Katastrophenhilfsdienst ist bezirksweise organisiert und wird zur überörtlichen Hilfeleistung bei Katastrophen eingesetzt.
- Feuerwehrstreife
- Die Feuerwehrstreife besteht aus je einer Gruppe pro Landesviertel. Die Aufgaben bestehen beipielsweise aus Unterstützung der Polizei bei verkehrs- und ordnungspolizeilichen Tätigkeiten bei Großeinsätzen, ebenso wie Lotsendiensten
- Flugdienst
- Der Flugdienst besteht aus mehreren Basisgruppen, die ebenso bei Katastropheneinsätzen zur Unterstützung in Verbindung mit Flugzeugen oder Hubschraubern anderer Organisationen wie Bundesheer oder Polizei in Einsatz kommen.
- Sprengdienst
- Der Sprengdienst, der seit 2016 viertelsweise organisiert ist, wird für Sprengarbeiten bei Gefahr im Verzug wie z.B. bei Hochwasser (Sprengen von Verklausungen), Sprengen von w:EisstoßEisstößen, sowie von einsturzgefährdeten Objekten eingesetzt.
- Strahlenschutzdienst
- Auch der Strahlenschutzdienst ist seit 2016 viertelsweise organisiert.
- Tauchdienst
- Beim Tauchdienst gibt es pro Landesviertel eine Gruppe. Zu den Aufgaben gehören neben der Bergung von Sachgütern, Fahrzeugen und sonstigen Gerätschaften aus dem Wasser, auch technische Hilfeleistungen, Personensuche, Menschenbergung und Sicherungsarbeiten im und unter Wasser.
- Versorgungsdienst
- Der Versorgungsdienst ist landesweit organisiert und besteht aus Mitgliedern aus dem ganzen Bundesland. Zur Aufgabe gehört der Nachschub mit technischen Einsatzmittel genauso wie die Versorgung der eingesetzten Kräfte. Auch für den Einsatz von in Not geratenen Zivilpersonen ist der Versorgungsdienst ausgerüstet.
Partner
Partner des Landesfeuerwehrverbandes sind andere Organisationen ebenso wie Unternehmen:
- ASBÖ
- Bergrettungsdienst
- Bundesheer
- Gemeindevertreterverbände
- NÖVP-GVVV
- SPÖ-GVV-NÖ
- EVN
- Rauchfangkehrer
- NÖ Rotes Kreuz
- Sicherheitsdirektion
- Zivilschutzverband
Geschichte
Ehemalige Landeskommandanten
- Josef Wedl, Wiener Neustadt, 1876-1893
- Karl Schneck, St. Pölten, 1893-1922
- Karl Jukel, Schönau an der Triesting, 1922-1931
- Ernst Polsterer, Enzersdorf an der Fischa, 1931-1939
- Heinrich Eigenbauer, 8.August- 8.September 1939, Bad Tatzmannsdorf
- Rudolf Handlos, 1939-1945, Amstetten
- Karl Drexler, 1947-1959, Möllersdorf
- Ferdinand Heger, 1959-1976, Mistelbach
- Sepp Kast, 1976-1982, Marchegg
- Erwin Nowak, 1982-1995, Krems an der Donau
- Wilfried Weissgärber, 1995-2006, St. Pölten
- Josef Buchta, 2006-2013, Rabensburg
Ehemalige Landeskommandantstellvertreter
- Eduard Ulrich, 1867-1877, Wien-Sechshaus
- Karl Scholz, 1877-1884, Poysdorf
- Karl Schneck, 1884-1893, St. Pölten
- Adolf Prüfer, 1893-1902, Weitra, Wiener Neustadt
- Josef Cavallar, 1902-1905, Weitra
- Julius Anton Schwarz, 1905-1914, Wiener Neustadt
- Karl Jukel, 1915-1922, Schönau an der Tristing
- Ernst Polsterer, 1922-1931, Enzersdorf an der Fischa
- Josef Franz Bauer, 1931-1939, Wiener Neustadt
- Erich Lauberer, 15. September 1939-28.November 1939, Wiener Neustadt
- Alfred Schmid, 1947-1959, St. Pölten
- Wilhelm Hummel, 1959-1968, Tulln
- Sepp Kast, 1968-1976, Marchegg
- Erwin Nowak, 1976-1982 Krems
- Adolf Walter, 1982-1985, Waidhofen an der Thaya
- Vinzenz Staffel, 1985-1996, Mistelbach
- Herbert Schanda, 1996-2006, Wiener Neustadt
Literatur
- 140 Jahre Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband ISBN 978 3 9502364 7 7
Einzelnachweise
- ↑ NÖ LFV auf der Seite des ÖBF per April 2013 abgerufen am 6. April 2014
- ↑ Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz 2015 am Portal der NÖ Landesregierung abgerufen am 24. Juli 2016