Oberfeuerwehrmann: Unterschied zwischen den Versionen

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:Eine Beförderung zum ''Oberfeuerwehrmann'' oder zur ''Oberfeuerwehrfrau''<ref>[http://www.ooelfv.at/no_cache/feuerwehr-intern/downloads/?tx_sbdownloader_pi1%5Bsword%5D=feuerwehren&download=0&did=15 Dienstordnung für die öffentlichen Feuerwehren] des OÖLFV vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 3. September 2017</ref> ist nach mindestens zwei Jahren aktiven Dienst und Besuch des Grundlehrganges möglich.
:Eine Beförderung zum ''Oberfeuerwehrmann'' oder zur ''Oberfeuerwehrfrau'' ist nach mindestens zwei Jahren aktiven Dienst und Besuch des Grund- und Funklehrganges möglich.<ref>[https://www.ooelfv.at/no_cache/feuerwehr-intern/downloads/?download=0&did=15 Oö. LFV - Dienstordnung für die öffentlichen Feuerwehren] S. 13 vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 25. August 2019</ref>  
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Version vom 25. August 2019, 14:13 Uhr

Dienstgradabzeichen eines Oberfeuerwehrmannes

Der Oberfeuerwehrmann (OFM) ist ein Dienstgrad bei den Freiwilligen und Betriebsfeuerwehren in ganz Österreich.

Funktionen in den einzelnen Bundesländern

Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Feuerwehrmann nach sechs Jahren Dienstzeit

Dienstgrade des gleichen Spiegels mit anderen Grundfarben:

Dgrd ovw.ktn.jpg Oberverwalter (OV) nach sechs Jahren Verwalter
Niederösterreich Niederösterreich
Nach sechs Jahren aktiven Dienst
Oberösterreich Oberösterreich
Eine Beförderung zum Oberfeuerwehrmann oder zur Oberfeuerwehrfrau ist nach mindestens zwei Jahren aktiven Dienst und Besuch des Grund- und Funklehrganges möglich.[1]
Land Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Nach 6 Jahren Feuerwehrmann wird man zum Oberfeuerwehrmann.
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Oö. LFV - Dienstordnung für die öffentlichen Feuerwehren S. 13 vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 25. August 2019