Militärpfarre: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Februar 2018, 09:10 Uhr

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Bei einer Militärpfarre handelte es sich um eine Pfarrei für Angehörige des Militärs und ihre Familien. Der Begriff ist insbesondere in Österreich gebräuchlich. Dort bestehen derzeit 16 Militärpfarren, hinzu kommen 3 im Ausland an Standorten, an denen das Bundesheer in internationalen Einsätzen im Einsatz ist (Stand Februar 2018: Bosnien, Kosovo und Libanon).[1]

Eine Militärpfarre ist von der jeweiligen Zivilpfarrei unabhängig und wird durch einen Militärpfarrer geleitet, unterstützt gegebenenfalls von Pastoralreferenten. Kirchenrechtlich wird sie als Personalpfarrei betrachtet.[2][3] Im österreichischen Bundesheer werden Laien durch Pfarrgemeinderäte und die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten sowie auf Diözesanebene durch den Pastoralrat einbezogen.[4] Mancherorts bestehen Garnisonkirchen, häufig wird auch eine örtliche Pfarrkirche mitgenutzt.

Ein Militärpfarrer wurde in Württemberg durch den König ernannt und durch den Bischof eingesetzt. Der Pfarre war auch ein Garnisionsküster zugeteilt.

Einzelnachweise