Albert III. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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Seit dem 14. Jahrhundert hatten die Grafen von Görz im [[w:Möllntal|Möllntal]] in der Nähe der Münzstätte in [[Obervellach]] Bergbau betrieben. Graf Albert verlieh diese Bergrechte mit Fron und Wechsel an den Bischof Heinrich von Lavant.<ref name ="baum195"/>
Seit dem 14. Jahrhundert hatten die Grafen von Görz im [[w:Möllntal|Möllntal]] in der Nähe der Münzstätte in [[Obervellach]] Bergbau betrieben. Graf Albert verlieh diese Bergrechte mit Fron und Wechsel an den Bischof Heinrich von Lavant.<ref name ="baum195"/>


Albert (III.) hatte keine Kinder. Am 6. Juni 1364 schloss er in Wien mit [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] zwei Verträge, in denen er auf seine Ansprüche auf die [[w:Gefürstete Grafschaft Tirol|Grafschaft Tirol]] zugunsten der Herzöge von Österreich (Habsburgern) verzichtete und ihnen für den Fall, dass er keine legitimen männlichen Erben haben sollte, die Markgrafschaft Istrien, die Pfalzgrafschaft in Kärnten, die Herrschaft in der [[w:Metlika|Möttling]] sowie die Herrschaften in Lienz und im Pustertal vermachte. Diese Erbvereinbarung bedeutete einen Bruch jenes Vertrages, den er 1342er mit seinen Brüdern geschlossen hatte. Albert legte außerdem fest, dass er für den Fall, dass sein Bruder Meinhard (VI.) vor ihm sterben sollte, die Verwaltung von dessen Gebieten auf Lebenszeiten übernehmen würde, die nach seinem Tod jedoch ebenfalls an die Herzöge von Österreich fallen sollten. Herzog Rudolf sicherte ihn im Gegenzug für das Zustandekommen dieses Erbfalles zu, die bestehenden Freiheiten der Untertanen zu bestätigen und die Tilgung von Alberts Schulden und die Ausbezahlung der Mitgift seiner Gattin zu übernehmen sowie ihm bei seinen Ansprüchen auf Teile der Herrschaft Lienz zu unterstützen. <ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 198 und 212</ref>
Albert (III.) hatte keine Kinder. Am 6. Juni 1364 schloss er in Wien mit [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] zwei Verträge, in denen er auf seine Ansprüche auf die [[Grafschaft Tirol]] zugunsten der Herzöge von Österreich (Habsburgern) verzichtete und ihnen für den Fall, dass er keine legitimen männlichen Erben haben sollte, die Markgrafschaft Istrien, die Pfalzgrafschaft in Kärnten, die Herrschaft in der [[w:Metlika|Möttling]] sowie die Herrschaften in Lienz und im Pustertal vermachte. Diese Erbvereinbarung bedeutete einen Bruch jenes Vertrages, den er 1342er mit seinen Brüdern geschlossen hatte. Albert legte außerdem fest, dass er für den Fall, dass sein Bruder Meinhard (VI.) vor ihm sterben sollte, die Verwaltung von dessen Gebieten auf Lebenszeiten übernehmen würde, die nach seinem Tod jedoch ebenfalls an die Herzöge von Österreich fallen sollten. Herzog Rudolf sicherte ihn im Gegenzug für das Zustandekommen dieses Erbfalles zu, die bestehenden Freiheiten der Untertanen zu bestätigen und die Tilgung von Alberts Schulden und die Ausbezahlung der Mitgift seiner Gattin zu übernehmen sowie ihm bei seinen Ansprüchen auf Teile der Herrschaft Lienz zu unterstützen. <ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 198 und 212</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 10. April 2020, 15:51 Uhr

Graf Albert (III.[A 1]) von Görz-Tirol, auch Albert von Görz oder Albert von Kärnten († 1374) herrschte über Teile des späteren Österreich.

Herkunft und Familie

Graf Albert (III.) von Görz(-Tirol) entstammte dem "albertinischen" Familienzweig der Grafen von Görz-Tirol. Er war ein Sohn des Grafen Albert (II.) von Görz-Tirol. 1353 heiratete er Gräfin Katharina von Cilli († um 1389), Tochter des Grafen Friedrich (I.) von Cilli, die nach seinem Tod eine weitere Ehe mit Truchsess Johannes II. von Waldburg ("Hans mit den vier Frauen") schloss.[1]

Leben

Bis 1342

Nach dem Tod seines Vaters übernahm Albert (III.) die Herrschaft über die "vordere Grafschaft Görz", deren Zentrum im heutigen Osttirol lag. 1329 wurde ihm außerdem die Vormundschaft über seinen Cousin, den Grafen Johann (I.) Heinrich von Görz(-Tirol) und somit die Herrschaft über die "innere Grafschaft Görz" und weitere Herrschaften übertragen, die sein Großvater Albert (I.) bei seinem Tod hinterlassen hatte.[2] Erbansprüche, die nach dem Tod von Herzog Heinrich von Kärnten auf das Herzogtum Kärnten und die Grafschaft Tirol bestanden hätten, konnten nicht durchgesetzt werden. Im Frieden von Enns (1336) musste König Johann von Böhmen ("Johann der Blinde") immerhin die Rechte von Johann (I.) Heinrich, seiner Mutter Beatrix und des Grafen Albrecht (III.) und seiner Brüder (insbesondere an den Zöllen) gemäß dem Teilungsvertrag von 1271 anerkennen. Da diese Vereinbarungen in den Folgejahre nicht eingehalten wurden, schlossen Albert (III.) und sein Bruder Meinhard (VI.) 1339 einen Bündnisvertrag mit Herzog Albrecht II. von Österreich, in dem dieser ihnen die Pfalz in Kärnten übertrug.[3]

Der Teilungsvertrag von 1342

Nach dem Tod von Johann (I.) Heinrich kamen Albert (III.) und seine Brüder Heinrich (III.) und Meinhard (VI.) 1340 wieder in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.[4] 1342 teilten sie die Grafschaft erneut auf. Bei dieser Teilung erhielt Albert (III.) die Herrschaften in Istrien und der Windischen Mark, der Restbesitz übernahmen seine Brüder zusammen. Verbrieft wurde ein gegenseitiges Erbrecht für den Fall des Todes ohne Nachkommen und ein Vorverkaufsrecht. Albert erhielt alle Lehen die von der Gesamtherrschaft "herrühren" und das Amt des Pfalzgrafen von Kärnten.[5]

Die Jahre danach

Seit dem 14. Jahrhundert hatten die Grafen von Görz im Möllntal in der Nähe der Münzstätte in Obervellach Bergbau betrieben. Graf Albert verlieh diese Bergrechte mit Fron und Wechsel an den Bischof Heinrich von Lavant.[3]

Albert (III.) hatte keine Kinder. Am 6. Juni 1364 schloss er in Wien mit Herzog Rudolf (IV.) "dem Stifter" zwei Verträge, in denen er auf seine Ansprüche auf die Grafschaft Tirol zugunsten der Herzöge von Österreich (Habsburgern) verzichtete und ihnen für den Fall, dass er keine legitimen männlichen Erben haben sollte, die Markgrafschaft Istrien, die Pfalzgrafschaft in Kärnten, die Herrschaft in der Möttling sowie die Herrschaften in Lienz und im Pustertal vermachte. Diese Erbvereinbarung bedeutete einen Bruch jenes Vertrages, den er 1342er mit seinen Brüdern geschlossen hatte. Albert legte außerdem fest, dass er für den Fall, dass sein Bruder Meinhard (VI.) vor ihm sterben sollte, die Verwaltung von dessen Gebieten auf Lebenszeiten übernehmen würde, die nach seinem Tod jedoch ebenfalls an die Herzöge von Österreich fallen sollten. Herzog Rudolf sicherte ihn im Gegenzug für das Zustandekommen dieses Erbfalles zu, die bestehenden Freiheiten der Untertanen zu bestätigen und die Tilgung von Alberts Schulden und die Ausbezahlung der Mitgift seiner Gattin zu übernehmen sowie ihm bei seinen Ansprüchen auf Teile der Herrschaft Lienz zu unterstützen. [6]

Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 199
  2. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 189
  3. 3,0 3,1 vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 195
  4. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 194
  5. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 196f.
  6. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 198 und 212

Anmerkungen

  1. Numerierung nach Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 8
  2. Bisher die einzige deutschsprachige wissenschaftliche Monographie zu den Grafen von Görz, quellenfundiert, aber in Bezug auf Sachlichkeit und Objektivität sind leider Abstriche zu machen.
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Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Albert III. (Görz) behandelt.
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