Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:LFV-Tulln 7459.JPG|thumb|Gebäude des LFV in Tulln]]
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Der '''Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband''' (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 [[wp-de:Freiwillige Feuerwehr|Freiwillige]] und 90 [[wp-de:Betriebsfeuerwehr|Betriebsfeuerwehren]].<ref>[http://www.bundesfeuerwehrverband.at/lfv/niederoesterreich/?ksize= NÖ LFV] auf der Seite des [[wp-de:Österreichischer Bundesfeuerwehrverband|ÖBF]] per April 2013 abgerufen am 6. April 2014</ref> und gehört dem [[wp-de:Österreichischer Bundesverband|ÖBFV]] an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das [[wp-de:Feuerwehrgesetz (Österreich)|NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) vom 22. Juli 1974]]<ref>[http://www.bfkdo-baden.com/cms/upload/DOWNLOADS/NOEFG.pdf?PHPSESSID=e3064fc6b2f23db346c4aecb0345d81e Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz]</ref>
Der '''Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband''' (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 [[wp-de:Freiwillige Feuerwehr|Freiwillige]] und 90 [[wp-de:Betriebsfeuerwehr|Betriebsfeuerwehren]].<ref>[http://www.bundesfeuerwehrverband.at/lfv/niederoesterreich/?ksize= NÖ LFV] auf der Seite des [[wp-de:Österreichischer Bundesfeuerwehrverband|ÖBF]] per April 2013 abgerufen am 6. April 2014</ref> und gehört dem [[wp-de:Österreichischer Bundesverband|ÖBFV]] an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das [[wp-de:Feuerwehrgesetz (Österreich)|NÖ Feuerwehrgesetz]]  (NÖ FG) vom 22. Juli 1974<ref>[http://www.bfkdo-baden.com/cms/upload/DOWNLOADS/NOEFG.pdf?PHPSESSID=e3064fc6b2f23db346c4aecb0345d81e Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz]</ref>


Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der [[Niederösterreichische Landesregierung|Landesregierung]] verantwortlich.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2013071/LRNI_2013071.pdf NÖ Landesfeuerwehrgesetz] §27</ref>  
Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der [[Niederösterreichische Landesregierung|Landesregierung]] verantwortlich.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2013071/LRNI_2013071.pdf NÖ Landesfeuerwehrgesetz] §27</ref>  

Version vom 7. April 2014, 09:51 Uhr

Gebäude des LFV in Tulln

Der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 Freiwillige und 90 Betriebsfeuerwehren.[1] und gehört dem ÖBFV an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) vom 22. Juli 1974[2]

Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der Landesregierung verantwortlich.[3]

Standort des Verbandes ist in Tulln an der Donau. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrgesetz gleich den einzelnen Feuerwehren eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Organe

  • Landesfeuerwehrtag: Der Landesfeuerwehrtag besteht aus dem Landesfeuerwehrkommandanten, seinem Stellvertreter, den Bezirkskommandanten, sowie den Ausschussvorsitzenden. Abschnittskommandanten können, jedoch ohne Stimmrecht, beigezogen werden. Mindestens einmal jährlich finden die Sitzungen statt.
  • Landesfeuerwehrrat: Der Landesfeuerwehrrat besteht aus den dem Landesfeuerwehrkommandanten als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, den vier Feuerwehrviertelvertretern, sowie den Ausschussvorsitzenden. Sitzungen finden mindestens alle zwei Monate statt.
  • Landesfeuerwehrkommandant: Dieser wird vom Landesfeuerwehrtag für fünf Jahre gewählt. Seine Aufgabe beruht auf der Leitung und Vertretung des Verbandes nach außen und dem Erlass von Dienstanweisungen.

Funktionäre

  • Landesfeuerwehrkommandant
  • Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
  • die Vorsitzenden der Ausschüsse für Ausbildung, Finanzen, Technik, Vorbeugender Brandschutz und der Vorsitzende des Betriebsfeuerwehrausschusses,
  • Bezirksfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Bezirksfeuerwehrkommando,
  • Abschnittsfeuerwehrkommandant, Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando,
  • Unterabschnittsfeuerwehrkommandant.

Gliederung

Die niederösterreichischen Feuerwehrbezirke

Der Landesfeuerwehrverband ist unterteilt in Feuerwehrbezirke, Feuerwehrabschnitte und Feuerwehrunterabschnitte.

Feuerwehrbezirke
Die Feuerwehrbezirke sind ident mit den Verwaltungsbezirken im Bundesland, wobei die Feuerwehren der Statutarstädte ebenfalls zu den umliegenden Bezirken gehört. Die Benennung ist ebenfalls ident mit der Bezeichnung des Verwaltungsbezirkes. Geführt werden die Feuerwehrbezirke von den jeweiligen Feuerwehrkommanden, die sich aus Kommandant, Stellvertreter und Verwalter zusammensetzen. Weiters gibt es noch Sachbearbeiter verschiedener Sachgebiete.
Feuerwehrabschnitte
Die Feuerwehrabschnitte sind eine weitere Unterteilung der Feuerwehrbezirke. Die Benennung kann durch den Namen einer der wichtigsten Feuerwehren, wie z.Bsp. Feuerwehrabschnitt Gars, ebenso wie nach einem Gebiet innerhalb des Bezirkes, wie Feuerwehrabschnitt Mödling-Industriezone erfolgen. Geführt werden diese durch das jeweilige Abschnittskommando, das sich ebenfalls Kommandant, Stellvertreter und Verwalter zusammensetzt. Auch hier gibt es noch weitere Sachbarbeiter wie auf Bezirksebene.
Feuerwehrunterabschnitt
Diese ist die letzte Unterteilung und stellt einen Teil des Feuerwehrabschnittes dar. Er wird nur mehr numerisch 1, 2, 3, .. benannt. Ihm steht nur der Unterabschnittskommandant vor.

Einzelnachweise

  1. NÖ LFV auf der Seite des ÖBF per April 2013 abgerufen am 6. April 2014
  2. Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz
  3. NÖ Landesfeuerwehrgesetz §27

Weblinks