Herzogtum Kärnten: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Herzogtum Kärnten war ursprünglich nicht ident mit dem gleichnamigen Bundesland. Im Frühmittelalter gehörte es zeitweise zum Stammesherzogtum Baiern, ehe sich hier im Hochmittelalter ein selbständiges Herzogtum bildete. Dieses Herzogtum Kärnten umfasste zunächst nur Teile des heutigen Bundeslandes, die unmittelbar unter der Herrschaft der Herzöge von Kärnten standen. Noch im 14. Jahrhundert wurde eine geschlossene Herrschaft über das Herzogtum Kärnten durch die Besitzungen und Lehen weiterer Herrschaftsinhaber beeinträchtigt, darunter neben dem Erzstift Salzburg das [[w:Bistum Gurk|Hochstift Gurk]], aber auch weitere Hochstifte wie [[w:Hochstift Bamberg|Bamberg]] oder [[w:Hochstift Freising|Freising]]. Bis 1418 bestand hier außerdem die [[Friedrich von Ortenburg|Reichsgrafschaft Ortenburg]], die nach dem Aussterben der Grafen von Ortenburg zunächst unter die Herrschaft der [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]] kam und erst als Folge des [[Cillier Erbstreit|Cillier Krieges]] in das Herzogtum Kärnten integriert werden konnte. Bis zum [[Cillier Erbstreit#Friede von Pusarnitzz|Frieden von Pusarnitz]] wurden einzelne Teile, besonders in Oberkärnten, von den [[Heinrich | Das Herzogtum Kärnten war ursprünglich nicht ident mit dem gleichnamigen Bundesland. Im Frühmittelalter gehörte es zeitweise zum Stammesherzogtum Baiern, ehe sich hier im Hochmittelalter ein selbständiges Herzogtum bildete. Dieses Herzogtum Kärnten umfasste zunächst nur Teile des heutigen Bundeslandes, die unmittelbar unter der Herrschaft der Herzöge von Kärnten standen. Noch im 14. Jahrhundert wurde eine geschlossene Herrschaft über das Herzogtum Kärnten durch die Besitzungen und Lehen weiterer Herrschaftsinhaber beeinträchtigt, darunter neben dem Erzstift Salzburg das [[w:Bistum Gurk|Hochstift Gurk]], aber auch weitere Hochstifte wie [[w:Hochstift Bamberg|Bamberg]] oder [[w:Hochstift Freising|Freising]]. Bis 1418 bestand hier außerdem die [[Friedrich von Ortenburg|Reichsgrafschaft Ortenburg]], die nach dem Aussterben der Grafen von Ortenburg zunächst unter die Herrschaft der [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]] kam und erst als Folge des [[Cillier Erbstreit|Cillier Krieges]] in das Herzogtum Kärnten integriert werden konnte. Bis zum [[Cillier Erbstreit#Friede von Pusarnitzz|Frieden von Pusarnitz]] wurden einzelne Teile, besonders in Oberkärnten, von den [[Heinrich VI. (Görz)|Grafen von Görz]] beherrscht. Einige Teile gehörten bis ins 18. Jahrhundert zum [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]]. Erst im 18. Jahrhundert entstand das Kronland Kärnten, das im Wesentlichen mit dem heutigen Bundesland Kärnten ident ist. | ||
== Geographische Fläche des Herzogtums Kärntens == | == Geographische Fläche des Herzogtums Kärntens == |
Version vom 28. April 2020, 20:25 Uhr
Das Herzogtum Kärnten war ein Reichsfürstentum, das Teile des heutigen EU-Landes Österreichs umfasste.
Historischer Überblick
Das Herzogtum Kärnten war ursprünglich nicht ident mit dem gleichnamigen Bundesland. Im Frühmittelalter gehörte es zeitweise zum Stammesherzogtum Baiern, ehe sich hier im Hochmittelalter ein selbständiges Herzogtum bildete. Dieses Herzogtum Kärnten umfasste zunächst nur Teile des heutigen Bundeslandes, die unmittelbar unter der Herrschaft der Herzöge von Kärnten standen. Noch im 14. Jahrhundert wurde eine geschlossene Herrschaft über das Herzogtum Kärnten durch die Besitzungen und Lehen weiterer Herrschaftsinhaber beeinträchtigt, darunter neben dem Erzstift Salzburg das Hochstift Gurk, aber auch weitere Hochstifte wie Bamberg oder Freising. Bis 1418 bestand hier außerdem die Reichsgrafschaft Ortenburg, die nach dem Aussterben der Grafen von Ortenburg zunächst unter die Herrschaft der Grafen von Cilli kam und erst als Folge des Cillier Krieges in das Herzogtum Kärnten integriert werden konnte. Bis zum Frieden von Pusarnitz wurden einzelne Teile, besonders in Oberkärnten, von den Grafen von Görz beherrscht. Einige Teile gehörten bis ins 18. Jahrhundert zum Erzstift Salzburg. Erst im 18. Jahrhundert entstand das Kronland Kärnten, das im Wesentlichen mit dem heutigen Bundesland Kärnten ident ist.
Geographische Fläche des Herzogtums Kärntens
Das Herzogtum Kärnten entstand …
Herrscher des Herzogtums Kärnten
Hier sind nur Personen berücksichtigt, die tatsächlich über die Herzogtum Kärnten die Herrschaft ausgeübt haben dürften …
Haus Habsburg (Österreich)
- Herzog Albrecht (I.) von Kärnten ("Albrecht der Lahme" / "Albrecht der Weise") und Herzog Otto von Kärnten ("Otto der Fröhliche"), zeitweise gemeinsam
- Herzog Rudolf (I.) von Kärnten ("Rudolf der Stifter")
- Herzog Leopold (I.) von Kärnten ("Leopold der Gerechte") und Herzog Albrecht (II.) von Kärnten ("Albrecht mit dem Zopfe"), zeitweise gemeinsam
- Herzog Wilhelm von Kärnten ("Wilhelm der Freundliche")
- Herzog Ernst (I.) von Kärnten (Erzherzog "Ernst der Eiserne")
- Herzog Friedrich (I.) von Kärnten ("Friedrich der Ältere")[A 1]
- Herzog Friedrich (II.) von Kärnten ("Friedrich der Jüngere", besser bekannt als Kaiser Friedrich III.)
Das Herzogtum Kärnten als Teil der "niederösterreichischen" Ländergruppe der "österreichischen" Lande ("Habsburgerlande")
Das Herzogtum Kärnten als Teil von "Innerösterreich"
- Erzherzog Karl (II.) von Österreich
- Erzherzog Ferdinand (III.) von Österreich, besser bekannt als Kaiser Ferdinand II.
Literatur
- Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 308-343
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Ob Herzog Friedrich der Ältere zu den Herrschern des Herzogtums Kärnten zu zählen ist, wäre zu diskutieren, da er die Herrschaft dort "de facto" nur als Vormund für die minderjährigen Söhne seines verstorbenen Bruders verwaltete. Nach den von ihm ausgestellten Urkunden und nach Hinweisen aus seinem Itinerar dürfte er die Herrschaft jedoch als Landesfürst ausgeübt haben.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Herzogtum Kärnten behandelt. Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit). |