Gustav Gaigg: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Neuentstehung des [[w:Bundesheer|Bundesheeres]] im Jahr 1956 wurde Gaigg leitete er als Kapellmeister der Militärmusik des [[w:Gardebataillon (Bundesheer)|Gardebataillons]] bzw. der Musik der provisorischen Grenzschutzabteilung 1 bzw. des Heereswachbataillons ab 1. Jänner 1956. Sie wurde von [[Ignaz Scheurecker]] aufgestellt. Als er altersmäßig bereits in den Ruhestand gehen sollte, gab es keinen Nachfolger. Aus diesem Grund bekam er einen Sondervertrag um ein ''Ehrenjahr'' lang weiterzudienen. So verließ er 1960 das Bundesheer um in den Ruhestand zu gehen.
Bei der Neuentstehung des [[w:Bundesheer|Bundesheeres]] im Jahr 1956 wurde Gaigg leitete er als Kapellmeister der Militärmusik des [[w:Gardebataillon (Bundesheer)|Gardebataillons]] bzw. der Musik der provisorischen Grenzschutzabteilung 1 bzw. des Heereswachbataillons ab 1. Jänner 1956. Sie wurde von [[Ignaz Scheurecker]] aufgestellt. Als er altersmäßig bereits in den Ruhestand gehen sollte, gab es keinen Nachfolger. Aus diesem Grund bekam er einen Sondervertrag um ein ''Ehrenjahr'' lang weiterzudienen. So verließ er 1960 das Bundesheer um in den Ruhestand zu gehen.


Gaigg war der Anlass für die Schaffung des ''Musikoffiziers'', da er mit seinem Studium, zum Teil als außerordentlciher Hörer, nicht der Qualifikation entsprechend eingestuft werden konnte.
Gaigg war der Anlass für die Schaffung des ''Musikoffiziers'', da er mit seinem Studium, zum Teil als außerordentlicher Hörer, nicht der Qualifikation entsprechend eingestuft werden konnte.


Im Jahr 1985 starb Gaigg.
Im Jahr 1985 starb Gaigg.