Jutta von Peilstein: Unterschied zwischen den Versionen
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Jutta von Peilstein war eine Nachfahrin der [[w:Sieghardinger|Sieghardinger]] und entstammte der [[w: | Jutta von Peilstein war eine Nachfahrin der [[w:Sieghardinger|Sieghardinger]] und entstammte der [[w:Peilstein (Adelsgeschlecht)|Grafenfamilie von Peilstein]]. Sie gilt als eine Tochter des Grafen Konrad (I.) von Peilstein aus dessen Ehe mit Euphemia, einer Tochter von [[Leopold II. (Österreich)|Markgraf Leopold (II.) "''dem Schönen''"]] († 1095) aus dessen Ehe mit [[Itta von Österreich|Itha]] († vermutlich 1101). Ihre Mutter war daher eine Schwester von [[Leopold III. (Österreich)|Markgraf Leopold "''dem Heiligen'''"]] († 1136).<ref name ="Raidl42">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen.'' (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 42</ref> | ||
Jutta von Peilstein war mit [[w:Otto von Machland|Otto von Machland]] († um 1149) aus der edelfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".</ref> Familie der Herren von Perg und Machland verheiratet. Die Ehe dürfte kinderlos geblieben sein.<ref name ="Raidl42"/> | Jutta von Peilstein war mit [[w:Otto von Machland|Otto von Machland]] († um 1149) aus der edelfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".</ref> Familie der Herren von Perg und Machland verheiratet. Die Ehe dürfte kinderlos geblieben sein.<ref name ="Raidl42"/> |
Version vom 5. Dezember 2022, 10:05 Uhr
Jutta von Peilstein (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, um 1151) war gemeinsam mit ihrem Ehemann Otto von Machland die Stifterin der Klöster in Baumgartenberg und Waldhausen.
Herkunft und Familie
Jutta von Peilstein war eine Nachfahrin der Sieghardinger und entstammte der Grafenfamilie von Peilstein. Sie gilt als eine Tochter des Grafen Konrad (I.) von Peilstein aus dessen Ehe mit Euphemia, einer Tochter von Markgraf Leopold (II.) "dem Schönen" († 1095) aus dessen Ehe mit Itha († vermutlich 1101). Ihre Mutter war daher eine Schwester von Markgraf Leopold "dem Heiligen'" († 1136).[1]
Jutta von Peilstein war mit Otto von Machland († um 1149) aus der edelfreien[A 1] Familie der Herren von Perg und Machland verheiratet. Die Ehe dürfte kinderlos geblieben sein.[1]
Leben
1141 stiftete Jutta von Peilstein gemeinsam mit Otto von Machland das Zisterzienserstift in Baumgartenberg, dem beide den größten Teil ihrer damaligen Besitzungen, darunter Ottos Stammburg, übertrugen. 1149 gründeten sie gemeinsam das Chorherrenstift Säbnich am Sarmingstein, das später in Waldhausen seinen Sitz hatte.[1]
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Die Edelfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".