Hansgraf: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. November 2017, 21:59 Uhr
Der Hansgraf, seit dem 17. Jahrhundert auch zum Handgraf verballhornt, ist seit dem Mittelalter als Amtsbezeichnung in der Stadt Wien nachgewiesen.
Beschreibung
Hansgraf war eine Bezeichnung für den Handelsrichter, der im Mittelalter die ausländischen Kaufleute unter Zugrundelegung der landesfürstlichen Privilegien zu überwachen hatte. Er war zum Beispiel für die Respektierung des Wiener Stapelrechts oder die Kontrolle des Einfuhrverbots für ausländischen Wein verantwortlich und fungierte beim Rosshandel als oberste Instanz. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Überwachung der Einhaltung aller den Außenhandel betreffenden Bestimmungen.[1]
Geschichte
Das Amt des Hansgrafen ist kontinuierlich vom 13. Jahrhundert bis zu seiner Auflösung im Jahr 1784 nachgewiesen. Ursprünglich war der Hansgraf ein Amtsträger der Stadt Wien, später aber des Landesfürsten, wie die "Hansgrafenordnungen" von König Ladislaus Postumus (1453) und Kaiser Friedrich III. (1480) belegen. Im 13. und 14. Jahrhundert gehörte der Hansgraf dem Stadtrat an, wobei manchmal der Bürgermeister das Amt selbst mit ausübte.[1]
Die Aufgabenbereiche des Hansgrafen wurden den jeweiligen Erfordernissen angepasst. Zur Amtsführung verfügte der Hansgraf über eine Anzahl berittener Knechte ("Überreuter", auch "Überreiter"), die später als seine Beamten bezeichnet wurden. Diese kontrollierten seine Dienstbereiche und hatten zu verhindern, dass dem landesfürstlichen Gefälle Schaden erwuchs. Den Erlös konfiszierter Waren durfte der Hansgraf zum Teil selbst behalten, zum Teil musste er ihn an den Landesfürsten abführen. Aus dem 16. und 17. Jahrhundert sind sowohl Ordnungen wie auch Instruktionen für seine Mitarbeiter erhalten.[1]
Als im 18. Jahrhundert der Behördenapparat komplizierter wurde und die Zahl der Mitarbeiter des Hansgrafen, zu denen nun "Oberkollektanten", "Überreiter", "Revisoren" und "Zimenter" [A 1] anstieg, entwickelte sich das Amt des Hansgrafen zu einer Art Zollamt, das auch Strafen für Verstöße (so zum Beispiel bei der Einfuhr unverzollter Waren) verfügte und einhob. Im Sinne einer von Maria Theresia angestrebten Zolleinheit der Erbländer war das Amt des Hansgrafen seit den 1770er Jahren nicht mehr zeitgemäß und wurde schließlich von Joseph II. 1784 aufgelöst.[1]
Literatur
- Felix Czeike (Hrsg.): Hansgraf. In: Historisches Lexikon Wien. Band 3, Kremayr & Scheriau, Wien 1994, ISBN 3-218-00545-0, S. 52. Version WienWiki
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Hansgraf. In: Historisches Lexikon Wien. Band 3, Kremayr & Scheriau, Wien 1994, ISBN 3-218-00545-0, S. 52.
Anmerkungen
- ↑ Diese waren für Maße und Gewichte verantwortlich.