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'''Erz[[herzog]]''' (Abkürzung: ''Ehzg.'') war von 1453 bis 1918 der [[Herrschertitel|Titel]] des [[Herrscher]]s des [[Erzherzogtum Österreich|Erzherzogtums Österreich]] als '''Erzherzog zu [[Österreich]]''', '''''Archidux Austriae''''' ([[mittellatein]]isch; Abkürzung: ''A.A.''). Alle ab 1486 gewählten [[Römisch-deutscher Kaiser|römisch-deutschen Kaiser]] und [[Römisch-deutscher König|Könige]] aus dem [[Habsburg|Hause Habsburg]], bzw. ab 1780 [[Habsburg-Lothringen]], trugen ihn im Sinne eines [[Adelstitel#Erblichkeit|erblichen Adelstitels]] und in diesem Sinne trugen ihn ab 1804 auch alle [[Kaiser von Österreich]].
Als das Haus Habsburg noch [[Realteilung|Erbteilungen]] zuließ (bis zum 17. Jahrhundert) und mehrere [[Prinz]]en in Teilen der [[Habsburgermonarchie]] parallel regierten, trugen ''alle'' Regierenden den Erzherzogstitel. Des Weiteren war bis 1919 „Erzherzog“ der Titel aller nichtregierenden (ab 1804: kaiserlichen) Prinzen und Prinzessinnen der Häuser Habsburg und Habsburg-Lothringen.
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== Erstmalige Erwähnung des Titels ==
Erwähnt ist der Erzherzogtitel erstmals als "palatinus archidux" beziehungsweise "Pfalz-Erzherzog" in einer der Urkunden des [[w:Privilegium Maius|Privilegium maius]], allerdings nur ein einziges Mal im Zusammenhang mit den zeremoniellen Auszeichnungen, in denen es um die Stellung der Dynastie geht.<ref>[[w:Ernst Bruckmüller|Ernst Bruckmüller]] - [[w:Peter Urbanitsch|Peter Urbanitsch]]: ''Ostarrîchi - Österreich 996-1996''. Menschen, Mythen, Meilensteine. Katalog der Österreichischen Länderausstellung in Neuhofen an der Ybbs und St. Pölten (= Katalog des Niederösterreichischen Landesmuseums. Neue Folge 388). Berger, Horn, 1996. S. 650 [http://wwwg.uni-klu.ac.at/kultdoku/kataloge/20/html/1818.htm digital]</ref> Die Legitimation für den Titel wird im "Privilegium maius" mit der Herrschaft der Herzoge von Österreich (Habsburger) über das [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals große Teile des heutigen [[Portal:Kärnten|Bundeslandes Kärnten]], allerdings nicht das ganze Bundesland. Zu Rudolfs Zeit befanden sich Teile unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen [[w:Bistum Gurk|Suffraganbistum Gurk]] sowie unter der Herrschaft der [[w:Meinhardiner#Albertinische Linie|Albertinischen Linie der Grafen von Görz und Tirol]]</ref> begründet. Nach der Chronik von [[w:Johann von Viktring|Johann von Viktring]] und einem Einschub im [[w:Schwabenspiegel|Schwabenspiegel]] war der Herzog von Kärnten als Reichsjägermeister angeblich ebenfalls Inhaber eines Reichserzamtes gewesen.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter.'' Verlag Ueberreuter, Wien 2001, ISBN 3-8000-3526-X, S. 149f.</ref> Seit 1361 führte [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) von Österreich ("''Rudolf der Stifter''") den Erzherzogtitel ohne den Zusatz Pfalz, was [[w:Karl IV. (HRR)|Kaiser Karl IV.]] duldete.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter.'' Verlag Ueberreuter, Wien 2001, ISBN 3-8000-3526-X, S. 154</ref>
== Mögliche Bedeutungen des Titels ==
In der Sekundärliteratur finden sich mehrere Erklärungen zur Bedeutung des Titels, die sich in einigen wesentlichen Details unterscheiden:
* Das Vorbild waren die [[w:Erzbischof|Erzbischöfe]], wobei die Vorsilbe Erz- sich darauf bezog, dass ihnen mehrere Bistümer unterstehen. Der "Erzherzogtitel" sollte analog dazu zum Ausdruck bringen, dass der so Titulierte über mehrere Herzogtümer<ref group="A">Interessant ist jedenfalls, dass Rudolf (IV.) der Stifter und Ernst (I.) der Eiserne, die beide im Unterschied zu den übrigen Familienmitgliedern vor den beiden offiziellen Bestätigungen des Privilegiums maius durch Kaiser Friedrich III. den Erzherzogtitel ganz offiziell als Reichsfürsten führten, beide tatsächlich über mehr als ein Herzogtum herrschten.</ref> herrschte.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|4|211||Erzherzog}}</ref>
* Der "Erzherzogtitel" nimmt Bezug auf die [[w:Kurfürst|Kurfürsten]], die auch als "Erzfürsten" bekannt waren. Die drei geistlichen Kurfürsten waren zugleich als Erzbischöfe und als solche die drei [[w:Kanzler|Erzkanzler]] des [[w:Heilige Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]]<ref group="A">Der [[w:Erzstift Mainz|Erzbischof von Mainz]] war der Erzkanzler für das "deutsche" Königreich, der [[w:Erzstift Köln|Erzbischof von Köln]] der Erzkanzler für das [[w:Reichsitalien|Königreich Italien]]) und der [[w:Erzstift Trier|Bischof von Trier]] der Erzkanzler für [[w:Königreich Burgund|KönigreichBurgund]]</ref>.
== Der Erzherzogtitel vor 1453 ==
Ernst der Eiserne führte seit 1414 offiziell den Erzherzogtitel. Darauf sollte [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] bei seiner Bestätigung 1453 aufbauen.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|4|211||Erzherzog}}</ref>
== Kaiser Friedrich III. ==
Am 6. Jänner 1453 bestätigte Friedrich III. zum zweiten Mal<ref group="A">Friedrich III. hatte das Privilegium maius bereits 1442 mit Zustimmung der Kurfürsten von Sachsen, Brandenburg und Mainz als [[w:Römisch-deutscher König|Römisch-deutscher König]] bestätigt. Doch erst bei der Bestätigung 1453 wurde auf den Erzherzogtitel ausführlich eingegangen.</ref>das Privilegium maius<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|4|211||Erzherzog}}</ref>, wobei er diese zweite Bestätigung als einen Staatsakt inszenierte. In der Zeugenliste findet sich eine ganze Reihe von renommierten Reichsfürsten und Bischöfen, während aus jenen Territorien, in denen seine Familie herrschte nur der [[w:Nikolaus von Kues|Bischof von Brixen]] anwesend war.<ref name ="Reinle340">vgl. [[w:Christine Reinle|Christine Reinle]]: ''Ulrich Riederer (ca. 1406–1462)''. Gelehrter Rat im Dienste Kaiser Friedrichs III. (= ''Mannheimer historische Forschungen.'' Bd. 2). Palatium Verlag im J-und-J Verlag, Mannheim 1993, ISBN 3-920671-09-0 (Zugleich: Mannheim, Universität, Dissertation, 1992/93). S. 340</ref> Bei dieser Bestätigung des "Privilegiums maius" vermehrte Friedrich III. die Privilegien des Hauses Österreich, indem er diejenigen österreichischen Herzöge, die die Herzogtümer Steiermark, Kärnten und Krain innehatten, zu Erzherzögen erhob und ihre Rechte definierte. Die Zuweisung des Erzherzogstitel an die "innerösterreichischen" Länder der [[w:Leopoldinische Linie|"leopoldinischen Linie"]] seiner Familie war durch die Annahme des Titels durch seinen Vater Ernst dem Eisernen bereits vorbereitet worden.<ref>vgl. [[w:Christine Reinle|Christine Reinle]]: ''Ulrich Riederer (ca. 1406–1462)''. Gelehrter Rat im Dienste Kaiser Friedrichs III. (= ''Mannheimer historische Forschungen.'' Bd. 2). Palatium Verlag im J-und-J Verlag, Mannheim 1993, ISBN 3-920671-09-0 (Zugleich: Mannheim, Universität, Dissertation, 1992/93). S. 339f.</ref> Sie könnte außerdem durch die Akkumulation mehrere Herzogtümer, darunter Kärnten, in der Hand dieses Familienzweiges motiviert gewesen sein.<ref name ="Reinle340"/>
== Der Erzherzogtitel vor 1453 ==
Erst wesentlich später wurde der Titel auch seinem Cousin [[w:Siegmund (Österreich-Tirol)|Herzog Siegmund von Österreich ("''Siegmund dem Münzreichen''") verliehen.
Am 8. September 1530 wurde das Privilegium maius und damit auch der Erzherzogtitel neuerlich von [[w:Karl V. (HRR)|Kaiser Karl V.]] bestätigt.<ref name ="czeike"/>
Die früheren Herzogtümer Österreich [[w:Niederösterreich|unter der Enns]] (mit der Stadt [[Wien]]) und [[w:Oberösterreich|ob der Enns]] sind seit dem 16. Jahrhundert als Erzherzogtümer belegt. Ihr Status als eigenständige Erzherzogtümer wurde bereits unter der Herrschaft von [[w:Maria Theresia|Kaiserin Maria Theresia]] festgelegt. Als [[w:Franz II. (HRR)|Kaiser Franz II.]] am 11. August 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich annahm, behielt der Erzherzog-Titel weiterhin seine Gültigkeit. Im Kaiserreich Österreich galten die Kronländer [[w:Niederösterreich|Österreich unter der Enns]] (mit der Stadt [[Wien]]) und [[w:Oberösterreich|Österreich ob der Enns]] weiterhin als Erzherzogtümer, wogegen die Kronländer [[w:Steiermark|Steiermark]] und [[w:Kärnten|Kärnten]] Herzogtümer blieben.<ref name ="czeike"/> Der Erzherzogtitel wurde in der Republik Österreich mit dem [[w:Adelsaufhebungsgesetz|Adelsaufhebungsgesetz vom 3. April 1919]] aufgehoben.
== Literatur ==
<!-- * Ernst Bruckmüller: ''Österreich-Lexikon''. Verlagsgemeinschaft Österreich-Lexikon, 2004,3 Bde. noch nicht eingesehen -->
* {{Czeike|4|211|212|Erzherzog}}, [https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrobv/content/pageview/1113653 digital]
== Weblinks ==
* [https://www.wien.gv.at/wiki/index.php?title=Erzherzog Erzherzog], WienWiki.AT
== Einzelnachweise ==
<references/>
== Anmerkungen ==
<references group="A" />
{{SORTIERUNG:Erzherzog}}
[[:Kategorie:Adelstitel]]
[[:Kategorie:Habsburg]]

Version vom 11. Januar 2018, 22:32 Uhr

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BeiWP Erzherzog (Abkürzung: Ehzg.) war von 1453 bis 1918 der Titel des Herrschers des Erzherzogtums Österreich als Erzherzog zu Österreich, Archidux Austriae (mittellateinisch; Abkürzung: A.A.). Alle ab 1486 gewählten römisch-deutschen Kaiser und Könige aus dem Hause Habsburg, bzw. ab 1780 Habsburg-Lothringen, trugen ihn im Sinne eines erblichen Adelstitels und in diesem Sinne trugen ihn ab 1804 auch alle Kaiser von Österreich.

Als das Haus Habsburg noch Erbteilungen zuließ (bis zum 17. Jahrhundert) und mehrere Prinzen in Teilen der Habsburgermonarchie parallel regierten, trugen alle Regierenden den Erzherzogstitel. Des Weiteren war bis 1919 „Erzherzog“ der Titel aller nichtregierenden (ab 1804: kaiserlichen) Prinzen und Prinzessinnen der Häuser Habsburg und Habsburg-Lothringen.


Erstmalige Erwähnung des Titels

Erwähnt ist der Erzherzogtitel erstmals als "palatinus archidux" beziehungsweise "Pfalz-Erzherzog" in einer der Urkunden des Privilegium maius, allerdings nur ein einziges Mal im Zusammenhang mit den zeremoniellen Auszeichnungen, in denen es um die Stellung der Dynastie geht.[1] Die Legitimation für den Titel wird im "Privilegium maius" mit der Herrschaft der Herzoge von Österreich (Habsburger) über das Kärnten[A 1] begründet. Nach der Chronik von Johann von Viktring und einem Einschub im Schwabenspiegel war der Herzog von Kärnten als Reichsjägermeister angeblich ebenfalls Inhaber eines Reichserzamtes gewesen.[2] Seit 1361 führte [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) von Österreich ("Rudolf der Stifter") den Erzherzogtitel ohne den Zusatz Pfalz, was Kaiser Karl IV. duldete.[3]

Mögliche Bedeutungen des Titels

In der Sekundärliteratur finden sich mehrere Erklärungen zur Bedeutung des Titels, die sich in einigen wesentlichen Details unterscheiden:

  • Das Vorbild waren die Erzbischöfe, wobei die Vorsilbe Erz- sich darauf bezog, dass ihnen mehrere Bistümer unterstehen. Der "Erzherzogtitel" sollte analog dazu zum Ausdruck bringen, dass der so Titulierte über mehrere Herzogtümer[A 2] herrschte.[4]
  • Der "Erzherzogtitel" nimmt Bezug auf die Kurfürsten, die auch als "Erzfürsten" bekannt waren. Die drei geistlichen Kurfürsten waren zugleich als Erzbischöfe und als solche die drei Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches[A 3].

Der Erzherzogtitel vor 1453

Ernst der Eiserne führte seit 1414 offiziell den Erzherzogtitel. Darauf sollte Kaiser Friedrich III. bei seiner Bestätigung 1453 aufbauen.[4]

Kaiser Friedrich III.

Am 6. Jänner 1453 bestätigte Friedrich III. zum zweiten Mal[A 4]das Privilegium maius[4], wobei er diese zweite Bestätigung als einen Staatsakt inszenierte. In der Zeugenliste findet sich eine ganze Reihe von renommierten Reichsfürsten und Bischöfen, während aus jenen Territorien, in denen seine Familie herrschte nur der Bischof von Brixen anwesend war.[5] Bei dieser Bestätigung des "Privilegiums maius" vermehrte Friedrich III. die Privilegien des Hauses Österreich, indem er diejenigen österreichischen Herzöge, die die Herzogtümer Steiermark, Kärnten und Krain innehatten, zu Erzherzögen erhob und ihre Rechte definierte. Die Zuweisung des Erzherzogstitel an die "innerösterreichischen" Länder der "leopoldinischen Linie" seiner Familie war durch die Annahme des Titels durch seinen Vater Ernst dem Eisernen bereits vorbereitet worden.[6] Sie könnte außerdem durch die Akkumulation mehrere Herzogtümer, darunter Kärnten, in der Hand dieses Familienzweiges motiviert gewesen sein.[5]

Der Erzherzogtitel vor 1453

Erst wesentlich später wurde der Titel auch seinem Cousin [[w:Siegmund (Österreich-Tirol)|Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund dem Münzreichen") verliehen.

Am 8. September 1530 wurde das Privilegium maius und damit auch der Erzherzogtitel neuerlich von Kaiser Karl V. bestätigt.[4]

Die früheren Herzogtümer Österreich unter der Enns (mit der Stadt Wien) und ob der Enns sind seit dem 16. Jahrhundert als Erzherzogtümer belegt. Ihr Status als eigenständige Erzherzogtümer wurde bereits unter der Herrschaft von Kaiserin Maria Theresia festgelegt. Als Kaiser Franz II. am 11. August 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich annahm, behielt der Erzherzog-Titel weiterhin seine Gültigkeit. Im Kaiserreich Österreich galten die Kronländer Österreich unter der Enns (mit der Stadt Wien) und Österreich ob der Enns weiterhin als Erzherzogtümer, wogegen die Kronländer Steiermark und Kärnten Herzogtümer blieben.[4] Der Erzherzogtitel wurde in der Republik Österreich mit dem Adelsaufhebungsgesetz vom 3. April 1919 aufgehoben.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ernst Bruckmüller - Peter Urbanitsch: Ostarrîchi - Österreich 996-1996. Menschen, Mythen, Meilensteine. Katalog der Österreichischen Länderausstellung in Neuhofen an der Ybbs und St. Pölten (= Katalog des Niederösterreichischen Landesmuseums. Neue Folge 388). Berger, Horn, 1996. S. 650 digital
  2. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien 2001, ISBN 3-8000-3526-X, S. 149f.
  3. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien 2001, ISBN 3-8000-3526-X, S. 154
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Erzherzog. In: Historisches Lexikon Wien. Band 4, Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00546-9, S. 211.
  5. 5,0 5,1 vgl. Christine Reinle: Ulrich Riederer (ca. 1406–1462). Gelehrter Rat im Dienste Kaiser Friedrichs III. (= Mannheimer historische Forschungen. Bd. 2). Palatium Verlag im J-und-J Verlag, Mannheim 1993, ISBN 3-920671-09-0 (Zugleich: Mannheim, Universität, Dissertation, 1992/93). S. 340
  6. vgl. Christine Reinle: Ulrich Riederer (ca. 1406–1462). Gelehrter Rat im Dienste Kaiser Friedrichs III. (= Mannheimer historische Forschungen. Bd. 2). Palatium Verlag im J-und-J Verlag, Mannheim 1993, ISBN 3-920671-09-0 (Zugleich: Mannheim, Universität, Dissertation, 1992/93). S. 339f.

Anmerkungen

  1. Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals große Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten, allerdings nicht das ganze Bundesland. Zu Rudolfs Zeit befanden sich Teile unter der Herrschaft des Erzstiftes Salzburg und dessen Suffraganbistum Gurk sowie unter der Herrschaft der Albertinischen Linie der Grafen von Görz und Tirol
  2. Interessant ist jedenfalls, dass Rudolf (IV.) der Stifter und Ernst (I.) der Eiserne, die beide im Unterschied zu den übrigen Familienmitgliedern vor den beiden offiziellen Bestätigungen des Privilegiums maius durch Kaiser Friedrich III. den Erzherzogtitel ganz offiziell als Reichsfürsten führten, beide tatsächlich über mehr als ein Herzogtum herrschten.
  3. Der Erzbischof von Mainz war der Erzkanzler für das "deutsche" Königreich, der Erzbischof von Köln der Erzkanzler für das Königreich Italien) und der Bischof von Trier der Erzkanzler für KönigreichBurgund
  4. Friedrich III. hatte das Privilegium maius bereits 1442 mit Zustimmung der Kurfürsten von Sachsen, Brandenburg und Mainz als Römisch-deutscher König bestätigt. Doch erst bei der Bestätigung 1453 wurde auf den Erzherzogtitel ausführlich eingegangen.


Kategorie:Adelstitel Kategorie:Habsburg