Benutzer Diskussion:Agruwie: Unterschied zwischen den Versionen
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== Datenschutzbestimmung == | |||
ich habe jetzt einiges von dem genommen, was du zur Verfügung gestellt hast, allerdings ist das ziemlich durcheinander und ungeordnet gewesen. | |||
Ebenso haben interne Nutzungsbestimmungen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzerklärung nichts zu tun. | |||
Diese Nutzungsbedingungen haben meiner Meinung nur Platz auf der [http://regiowiki.at/wiki/Regiowiki:Wer_kann_mitmachen%3F wer kann mitmachen-Seite], das ist ein inhaltlich völlig vom rechtlichen getrennter Bereich, auch wenn wichtige Sachen wie Urheberrecht angesprochen werden. Ich habe das schon überarbeitet, muss das aber noch in einen Gesamtkontext zur Wer-kann-mitmachen-Seite bringen. | |||
Du kannst ja jetzt deiner Rechtsanwältin sagen, sie möge die nun von mir eingestellte Datenschutzerklärung durchlesen. Bitte erkläre aber nicht, dass das, was du vorgelegt hast, von dieser Rechtsanwältin stammt, denn das kann so nicht stimmen. Sie hat dir ein paar Tipps gegeben, die du so recht und schlecht umgesetzt hast. Ich habe das, was ich schon vor einer Woche eingestellt habe, mehrfach überdacht und auch mit anderen relevanten bestehenden Datenschutzerklärungen abgeglichen. Im Wesentlichen liegt der Unterschied zu deutschen Datenschutzerklärungen im DSG 2018. Ein Hinweis darauf, dass man sich darauf bezieht ist aber ausreichend. Wer nicht weiß was es ist, der kann es ja mal durchlesen, es ist nämlich keine Ergänzung der DSG 2000 sondern ziemlich umfassend. | |||
Zwei Sachen noch: Keine generischen Accounts wo unklar ist, wer die jeweilige Person ist. Denn - das hast du geschrieben - eine Weitergabe des Passwortes ist unzulässig. Dazu kommt noch, dass ich bereits drei Mal darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Lösung der Verantwortlichkeit wohl schwerlich par ordre du mufti festgelegt werden kann. Desahlb ist ein Redaktionsstatut zwingend notwendig. Denn plötzlich reklamieren sich ja viele in das Impressum hinein. Und wie weitreichend der §24 Mediengesetz ist, das kann man nachlesen. | |||
Ich hoffe, du tust es. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 20:50, 10. Jun. 2018 (CEST) |
Version vom 10. Juni 2018, 18:50 Uhr
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Hallo Agruwie
Hallo Agruwie, es freut mich, dass du auch bei uns mitmachen willst. Ich wünsche dir viel Spaß und alles Gute K@rl (Diskussion) 21:52, 28. Mai 2014 (CEST)
Import
Hallo Agruwie, kannst du einmal versuchen, die Dateien aus der w:Kategorie:Wikipedia:Export RegiowikiAT hier zu importieren - mir gelingt es bis dato nicht. Danke K@rl 17:36, 13. Mai 2018 (CEST)
- PS: ABer bitte unbedingt auf die Zielstammseite Regiowiki:Löschkandidat/
Datenschutzbestimmung
ich habe jetzt einiges von dem genommen, was du zur Verfügung gestellt hast, allerdings ist das ziemlich durcheinander und ungeordnet gewesen.
Ebenso haben interne Nutzungsbestimmungen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzerklärung nichts zu tun.
Diese Nutzungsbedingungen haben meiner Meinung nur Platz auf der wer kann mitmachen-Seite, das ist ein inhaltlich völlig vom rechtlichen getrennter Bereich, auch wenn wichtige Sachen wie Urheberrecht angesprochen werden. Ich habe das schon überarbeitet, muss das aber noch in einen Gesamtkontext zur Wer-kann-mitmachen-Seite bringen.
Du kannst ja jetzt deiner Rechtsanwältin sagen, sie möge die nun von mir eingestellte Datenschutzerklärung durchlesen. Bitte erkläre aber nicht, dass das, was du vorgelegt hast, von dieser Rechtsanwältin stammt, denn das kann so nicht stimmen. Sie hat dir ein paar Tipps gegeben, die du so recht und schlecht umgesetzt hast. Ich habe das, was ich schon vor einer Woche eingestellt habe, mehrfach überdacht und auch mit anderen relevanten bestehenden Datenschutzerklärungen abgeglichen. Im Wesentlichen liegt der Unterschied zu deutschen Datenschutzerklärungen im DSG 2018. Ein Hinweis darauf, dass man sich darauf bezieht ist aber ausreichend. Wer nicht weiß was es ist, der kann es ja mal durchlesen, es ist nämlich keine Ergänzung der DSG 2000 sondern ziemlich umfassend.
Zwei Sachen noch: Keine generischen Accounts wo unklar ist, wer die jeweilige Person ist. Denn - das hast du geschrieben - eine Weitergabe des Passwortes ist unzulässig. Dazu kommt noch, dass ich bereits drei Mal darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Lösung der Verantwortlichkeit wohl schwerlich par ordre du mufti festgelegt werden kann. Desahlb ist ein Redaktionsstatut zwingend notwendig. Denn plötzlich reklamieren sich ja viele in das Impressum hinein. Und wie weitreichend der §24 Mediengesetz ist, das kann man nachlesen.
Ich hoffe, du tust es. --Hubertl (Diskussion) 20:50, 10. Jun. 2018 (CEST)