Gerung von Krems: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Historiker [[w:Joseph von Hormayr|Joseph von Hormayr]] († 1848) stellte um 1847 die Theorie auf, dass Gerung von Krems wesentlich an der Verfertigung des [[w:Privilegium maius|Privilegiums maius]] beteiligt gewesen wäre. Grund dafür dürfte eine Urkunde von [[w:Heinrich III. (HRR)|Kaiser Heinrich III.]] für die Pfarrkirche in Krems gewesen sein, die als Fälschung beziehungsweise als verfälscht gilt und 1360 erstmals durch eine Bestätigung von Rudolf dem Stifter ins Licht der Öffentlichkeit kam. Hormayr hatte diese Urkunde um 1828 untersucht. Für seine Theorie gibt es allerdings bis heute keine Belege, hinzu kommt noch, dass die genaue Entstehungszeit der Urkunde ungeklärt ist und sie wohl vor 1360 entstanden ist. Ein Vergleich der Urkunde für Krems mit den Urkunden des Privilegiums maius ergab | Der Historiker [[w:Joseph von Hormayr|Joseph von Hormayr]] († 1848) stellte um 1847 die Theorie auf, dass Gerung von Krems wesentlich an der Verfertigung des [[w:Privilegium maius|Privilegiums maius]] beteiligt gewesen wäre. Grund dafür dürfte eine Urkunde von [[w:Heinrich III. (HRR)|Kaiser Heinrich III.]] für die Pfarrkirche in Krems gewesen sein, die als Fälschung beziehungsweise als verfälscht gilt und 1360 erstmals durch eine Bestätigung von Rudolf dem Stifter ins Licht der Öffentlichkeit kam. Hormayr hatte diese Urkunde um 1828 untersucht. Für seine Theorie gibt es allerdings bis heute keine Belege, hinzu kommt noch, dass die genaue Entstehungszeit der Urkunde ungeklärt ist und sie wohl vor 1360 entstanden ist. Ein Vergleich der Urkunde für Krems mit den Urkunden des Privilegiums maius ergab wesentliche, auch qualitative Unterschiede. Außerdem gibt es keine Hinweise dafür, dass Gerung von Krems zur Kanzlei des Herzogs gehört hätte. Daher wird diese "Hormayr"-Theorie in der Forschung heute eher für unwahrscheinlich gehalten.<ref>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Zum Diktat des Privilegium maius''. Kanzler Johann Ribi und der Maius-Fälschungskomplex. In: [[w:Thomas Just|Thomas Just]] - Kathrin Kininger - Andrea Sommerlechner - Herwig Weigl (Hrsg.): ''Privilegium maius''. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 69; zugleich: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Sonderband 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20049-9. S. 95ff.</ref> | ||
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Version vom 21. Dezember 2019, 13:10 Uhr
Gerung von Krems (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, vor 1371), auch Gerung von Bierbaum oder Magister Gerung, war Hofkaplan und Leibarzt von Erzherzog Rudolf (IV.) von Österreich ("Rudolf dem Stifter").
Herkunft und Familie
Gerung von Krems stammte aus einer rittermäßigen Familie. Er benannte sich zunächst nach der Siedlung Bierbaum am Kleebühel (heute ein Teil der Gemeinde Königsbrunn am Wagram).[1]
Leben
Gerung von Krems war spätestens seit 1360 Hofkaplan und Leibarzt von Herzog Rudolf dem Stifter, in dessen Dienst er es außerdem zum Pfarrer beziehungsweise Dechant ("Dekan") der Stadt Krems und zum Kanoniker des Passauer Domkapitels brachte. Um 1364/65 übernahm er die Pfarre in Falkenstein, eine der wichtigsten landesfürstlichen Patronatspfarren des Herzogtums Österreich, in welcher er bis zu seinem Tod tätig war.[1]
Gerung von Krems in Theorien der Geschichtsforschung
Der Historiker Joseph von Hormayr († 1848) stellte um 1847 die Theorie auf, dass Gerung von Krems wesentlich an der Verfertigung des Privilegiums maius beteiligt gewesen wäre. Grund dafür dürfte eine Urkunde von Kaiser Heinrich III. für die Pfarrkirche in Krems gewesen sein, die als Fälschung beziehungsweise als verfälscht gilt und 1360 erstmals durch eine Bestätigung von Rudolf dem Stifter ins Licht der Öffentlichkeit kam. Hormayr hatte diese Urkunde um 1828 untersucht. Für seine Theorie gibt es allerdings bis heute keine Belege, hinzu kommt noch, dass die genaue Entstehungszeit der Urkunde ungeklärt ist und sie wohl vor 1360 entstanden ist. Ein Vergleich der Urkunde für Krems mit den Urkunden des Privilegiums maius ergab wesentliche, auch qualitative Unterschiede. Außerdem gibt es keine Hinweise dafür, dass Gerung von Krems zur Kanzlei des Herzogs gehört hätte. Daher wird diese "Hormayr"-Theorie in der Forschung heute eher für unwahrscheinlich gehalten.[2]
Literatur
- Christian Lackner: Zum Diktat des Privilegium maius. Kanzler Johann Ribi und der Maius-Fälschungskomplex. In: Thomas Just - Kathrin Kininger - Andrea Sommerlechner - Herwig Weigl (Hrsg.): Privilegium maius. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 69; zugleich: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Sonderband 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20049-9. S. 91-103
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Christian Lackner: Zum Diktat des Privilegium maius. Kanzler Johann Ribi und der Maius-Fälschungskomplex. In: Thomas Just - Kathrin Kininger - Andrea Sommerlechner - Herwig Weigl (Hrsg.): Privilegium maius. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 69; zugleich: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Sonderband 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20049-9. S. 98
- ↑ vgl. Christian Lackner: Zum Diktat des Privilegium maius. Kanzler Johann Ribi und der Maius-Fälschungskomplex. In: Thomas Just - Kathrin Kininger - Andrea Sommerlechner - Herwig Weigl (Hrsg.): Privilegium maius. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 69; zugleich: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Sonderband 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20049-9. S. 95ff.