Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1934/35: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2021, 18:15 Uhr
Eishockey in Österreich bis 1938 | |
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Österreichische Eishockey-Meisterschaft | |
1933/34 - 1934/35 - 1935/36 | |
Spieltyp: | Scheibe |
Austragungsort: | Wien und Niederösterreich |
Dauer: | 27.02. bis 09.03.1935 |
Veranstalter: | Österreichischer Eishockeyverband, Wien |
Teilnehmeranzahl: | 2 |
Meister: | Klagenfurter Athletiksport Club |
Vizemeister: | Wiener Eislauf Verein |
Hinweise: | |
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Testversion 0.1 |
Die Eishockey-Meisterschaft von Österreich 1934/35 war die erste Staatsmeisterschaft des Österreichischen Eishockeyverbandes (OeEHV) mit der Scheibe und die 13. Meisterschaft mit der Scheibe insgesamt.
- Um diese Meisterschaft ausspielen zu könnnen, fanden im Vorfeld die
- Wiener Eishockey-Meisterschaft 1934/35 und die
- Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft 1934/35 statt.
- Die Sieger aus diesen Wettbewerben kämpften dann, wie in diesem Artikel aufgezeichnet, um den Meistertitel auf Bundesebene.
Geschichte
- Nach dem Jahresbericht 1934/35 des OeEHV ist diese Namensänderung per Gesetz vorgeschrieben worden. Es ist aber auch das Jahr eines Eklats um die Staatsmeisterschaft. Der Pokal wurde dem WEV nach dem Gewinn des ersten von zwei Spielen bereits überreicht. Walter Brück, Eishockey-Sektionsleiter des WEV wurde wegen grober Verletzung der Verbandsbestimmungen für die Dauer von 5 Jahren seines Amtes enthoben, das heißt bis Ende März 1940).
- 23 Vereine gehören in dieser Saison 1934/35 in Wien als Mitglied dem Eishockeyverband an, davon fünf als Schutzvereine. Im Provinzbereich sind es 19 Vereine, bei einem Schutzverein.
Meisterschaft von Österreich 1934/35
In dieser Saison müssen der Wiener Eislauf Verein (WEV) und der Klagenfurter Athletiksport Club (KAC) um den Titel in der Eishockey-Meisterschaft 1934/35 spielen. Das Spiel am 23. Februar 1935 gewinnt der WEV 3:0 auf dem WEV-Platz in Wien gegen den KAC. 1500 Zuschauer sehen das Spiel, welches gleichzeitig für den Pokal zählt. Das Rückspiel ist auf den 9. März 1935 festgelegt. Der KAC besteht darauf, dass das zweite Spiel in Klagenfurt stattfindet, da der Sektionsleiter der WEC, Walter Brück, dieses angeblich telefonisch zugesagt hatte, wenn es in Klagenfurt noch Natureis geben sollte. Angeblich bestehen in der Eishockeyabteilung des WEV massive Streitigkeiten. Die Spieler wollen aber das Spiel um die Staatsmeisterschaft absolvieren. Es wird von Sabotage besprochen. Statt der Mannschaft des WEV I soll eine Jugendmannschaft nach Klagenfurt geschickt werden. Das SportTagblatt kommentiert, dass ein Wiener Eishockey-Meister verpflichtet ist, seine erste Mannschaft zu schicken und nicht eine Jugendmannschaft, sei sie auch noch so talentiert. Mehr als 1500 Zuschauer sehen das Spiel. Die Klagenfurter sind enttäuscht, dass nicht die Kampfmannschaft des WEV spielt. Walter Brück vom WEV erklärt jedoch, dieses sei zur Zeit die stärkste Mannschaft, die der WEV stellen kann. Der österreichische Eishockeyverband führt eine Untersuchung durch. Das Spiel wird mit 6:0 für den KAC strafbeglaubigt. Danach beschäftigt sich der Verband auch mit Walter Brück, der eine der höchsten Strafen in der Verbandsgeschichte erhält. Der Klagenfurter Athletiksport Club ist Österreichischer Eishockey-Meister 1934/35.
Teilnehmer
- Wiener Eislauf Verein (WEV)
- Klagenfurter Athletiksport Club (KAC)
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
27. Februar 1935 | Wien, | WEV - KAC | SM + P | 3:0(1-0,1-0,1-0) | 1500 | s.u. |
09. März 1935 | Klagenfurt, | WEV - KAC | SM | 0:6(1:8(0-2,0-2,1-4) | 1500 | s.u. |
- Spiel 27. Februar 1935 WEV - KAC ÖM u. Pokal
- Schiedsrichter: Revy, Aigner
- Team WEV: Tor: Weiß, Verteidiger: Forda, Dietrichstein, 1. Sturm: Demmer, Kirchberger, Göbl, 2. Sturm: Rammer, Tschamler, Jakobi.
- Team KAC: Tor: Eichinger, Verteidiger: Nusser, Eggenberger, 1. Angriff: Raunegger, Stertin, Egger, 2. Angriff: Scheriau, Rascher, Schneider, Reiseführer: Sektionsleiter Nowak
- Als Ehrengast wurde der Vertreter des obersten Sportführer Fürst Starhemberg Feldpilot Hauptmann Winkler begrüßt. 1500 Zuschauer waren gekommen. Sie sahen den Sieg des Wiener Eishockey-Meisters WEV über den KAC mit 3:0(1-0,1-0,1-0). Am Ende des Spiels waren alle der Meinung, dass der neue Österreichische Eishockey-Meister 1935 nur Wiener Eislauf Verein heißen könnte. Daher wurde der Meister-Pokal der Obersten Sportbehörde dem WEV überreicht, ohne auf die Bestimmungen des Verbandes zu achten.
- Im ersten Drittel sah man den WEV stärker im Spiel. Den KAC´lern fehlte es am notwendigen Training. Der KAC konnte die Angriffe des WEV abwehren, bis es in der 10 Minute Rammler nach einem Zuspiel von Tschamler gelang, die Scheibe ins Tor des KAC zu schießen. Im zweiten Drittel gab Göbl die Scheibe quer über das Feld zu Kirchberger und dieser schaffte es, sie aus einem eigentlich unmöglichen Winke ins Netz zu bringen. Im letzten Drittel ließ man es beim WEV langsamer angehen und verlegte sich aufs verteidigen. Die Klagenfurter verschärften die Angriffe und die Spielart. Daraufhin wurden Nusser, Rascher und Raunegger auf die Strafbank. Auch Demmer traf ein Ausschluss. Die Wiener verstärkten die Angriffe und es fiel in diesem Drittel der Treffer zum Endstand. Feldpilot Hauptmann Winkler übergab nach dem Spiel den Siegespokal des Sportführers an die siegreichen Spieler des WEV. Der beste Spieler des KAC war Egger. Im rückwärtigen Bereich waren dies Eichinger und Eggenberger. Beim WEV wäre hier Demmer zu nennen, der seine Flügelstürmer mit guten Pässen versah und auch einige gute Schüsse abgab. Auch Kirchenberger war in guter Form.
Spiel 09. März 1935 WEV - KAC ÖM
- Schiedsrichter: Jahnke, Aigner
- Das Spiel in Klagenfurt zwischen dem WEV und dem KAC endet 0:6(1:8(0-2,0-2,1-4). Mehr als 1500 Zuschauer waren zum Spiel gekommen. Als Ehrengäste nahmen der Landeshauptmann von Kärnten, General Hülgert, und der Klagenfurter Sportführer Graf Hoyos an der Veranstaltung teil. Man hatte in Klagenfurt damit gerechnet, dass der WEV doch seine Kampfmannschaft schickt. Walter Brück erklärte auf Befragen, dass dieses die beste Mannschaft des WEV wäre, über die er zur Zeit verfügt. Der KAC siegte mit 8:1(2-0,2-0,4-1). Die Torschützen für den KAC waren Stertin (2), Egger (2), Schneider (2), Rascher und Russer. Für den WEV schoss Jakobi ein, der als einziger der Kampfmannschaft im Team des WEV vertreten war. Auf Grund der Vorkommnisse bei dem Zustandekommen des Spieles werden von der Obersten Sportführung und dem Senat des OeEHV die Entscheidung getroffen, dass Spiel mit 6:0 und zwei Punkten für den KAC zu werten. Damit hat der KAC ein 6:3 Torverhältnis gegenüber dem WEV. Er ist damit der 1. Eishockey-Staatsmeister von Östererreich 1935.
- Ergänzung zum Spiel 9. März 1935 WEV - KAC
- Es steht heute das zweite Spiel um die Österreichischen Eishockey-Meisterschaft 1934/35 in Klagenfurt an. Allgemein war man der Meinung gewesen, dass die Eishockey-Meisterschaft entschieden sei. Die Klagenfurter beriefen sich aber auf die Absprache mit dem Sektionsleiter Walter Brück, der Ihnen zugesichert hatte, dass das zweite Spiel durchgeführt würde, wenn bis zum 15. März 1935 Natureis in Klagenfurt vorhanden sein würde. Diese Zusicherung wurde gegenüber dem Sektionsleiter des KAC Nowak gemacht. Als jetzt das Natureis vorhanden war, wurde mit dem WEV telefoniert und um Terminabsprache gebeten. Walter Brück erklärte, eine solche Vereinbarung nicht getroffen zu haben, vielmehr sei über ein Freundschaftsspiel gesprochen worden. Es waren jedoch zwei Vertreter des ÖeEHV bei dem Gespräch zwischen den beiden Sektionsleitern anwesend und diese bestätigten die Aussagen des KAC. Der Verband teilte dem WEV mit, dass er die Austragung des Spieles in Klagenfurt erwarte. Bis hierhin wäre alles ein eventuelles Missverständnis gewesen. Jetzt aber kommt der Punkt, wo alles nach Sabotage aussieht, wie das SportTagblatt in seiner Berichterstattung ausführt. Es haben sich alle Spieler des WEV jetzt bereit erklärt, an der neuen Begegnung mit dem WAC teilzunehmen. Vorher hatte es geheißen, dass einige sich schon abgemeldet hätten und einige noch nicht wüssten, ob sie teilnehmen könnten. Sektionsleiter Walter Brück hingegen, er wolle nicht die bisherigen Spieler nach Klagenfurt senden, sondern eine Mannschaft aus jungen Spielern. Man munkelte, dass dieses statt der Kampfmannschaft des WEV die Jugendmannschaft wäre. Niemand versteht mehr, was Walter Brück hier beeinflusst, derartige Planungen für das Spiel um die Eishockey-Meisterschaft anzustellen. Diese würde in ihrer Bedeutung herabgewürdigt. In jedem Falle würde der Eishockeysport Schaden nehmen. Das Publikum in Klagenfurt erwarte sicherlich nicht eine Jugendmannschaft für dieses so wichtige Spiel. Am Vorabend des Spiels bestand noch die Hoffnung, dass man sich beim WEV besinnt und nicht die Jugendmannschaft nach Klagenfurt fahren lässt.
- Es gibt Unstimmigkeiten zwischen der Mannschaft des WEV und dem Sektionsleiter. Die meistern Mitglieder der Kampfmannschaft haben ihren Austritt erklärt. Diese Unstimmigkeiten sollen schon vor dem ersten Spiel mit dem KAC vorgelegen haben, die Spieler wollten jedoch dem Verein keinen Schaden zufügen und haben das Spiel noch absolviert. Auch dieses mal waren die Spieler noch bereit, nach Klagenfurt zu fahren, um den Meistertitel beim WEV zu behalten. Der Sektionsleiter lehnte es aber ab, auch nur einen der Kampfspieler zu entsenden und schickte stattdessen die Jugendmannschaft des WEV auf die Reise. Es handelt sich hier nicht um ein Problem des WEV alleine, sondern des gesamten österreichischen Eishockeysports. Die Angelegenheit wurde bereits der Obersten Sportbehörde gemeldet und wird von dort untersucht werden. Ein Bericht wurde von dort bereits angefordert. Der Pokal des Obersten Sportführers wurde dem WEV als Österreichischer Eishockey-Meister überreicht. Das hätte nur geschehen dürfen, wenn die Sachlage klar gewesen wäre. Die Internas des WEV sind hierbei nebensächlich und Privatangelegenheit des WEV. Der Sektionsleiter des WEV Walter Brück hat jedenfalls eine Jugendmannschaft nach Klagenfurt geschickt, um den WEV dort in der Eishockey-Meisterschaft zu vertreten.
- 19. März 1935: Walter Brück (WEV) Enthebung von jeder Funktion, welche dem OeEHV gegenüber Rechte verleiht, in der Dauer von 5 Jahren, Ende 19. März 1940, wegen grober Verletzungen der Verbandsbestimmungen, begangen durch Nichtendsendung der stärksten Mannschaft zum Entscheidungsspiel der Staatsmeisterschaft, weiteres wegen Gefährdung der Gesundheit von Jugendlichen durch ein Spiel gegen eine Seniorenmannschaft, sowie wegen schwerer Schädigung des Ansehens des österreichischen Eishockeysports.[1]
- 2. April 1935: Der Beauftragte der obersten Sportführung Rolf Kinzel und der vom OeEHV eingesetzte Senat tagten heute in Sachen Staatsmeisterschaft 1934/35. Die Untersuchungen haben eine umfangreiche Akte ergeben und sind mit peinlicher Genauigkeit geführt worden. Das Ergebnis ist, dass der Senat dem Klagenfurter Athletiksport Club einstimmig die Eishockey-Staatsmeisterschaft 1934/35 zugesprochen hat. Die Angaben des damaligen WEV-Sektionsleiters Brück, dass alle Spieler der Kampfmannschaft ausgetreten waren und nicht spielen konnten, ist nachweislich falsch. Zwei Spieler hatten ihm eine schriftliche Kündigung übergeben und zwei Spieler hatten diese mündlich ausgesprochen. Daraufhin hatte Brück beschlossen, die restlichen Mitglieder ebenfalls abzumelden. Im übrigen hatten die Spieler auch angeboten, in Klagenfurt zu spielen. Außerdem lag dem Verband bis zum Spieltag keine Abmeldung eines Spielers vor. Es konnte weiterhin festgestellt werden, dass zwischen den Sektionsleitern nicht über ein Freundschaftsspiel sondern das Rückspiel gesprochen wurde. Hierfür gab es auch Zeugen. Unabhängig hiervon ist das Spielergebnis beider Spiele mit 8:4 für den KAC auch eindeutig. Bei der Bestrafung von Walter Brück (siehe 19. März 1935) ist auch zu berücksichtigen, das er bereits einmal vom Verband auf zwei Jahre aller Ämter enthoben war.[2]
Meister im Eishockey von Österreich 1934: Klagenfurter Athletiksport Club (KAC)
Bestimmungen zur Meisterschaft
Ausschreibung der Meisterschaft von Österreich im Eishockey 1934/35
Die Ausschreibung erfolgt in der Zeitschrift des OeEHV am 01. Dezember 1934.
- § 1 Austragungsart, Sieger, Meistertitel
- 1. Der Wettbewerb um die Meisterschaft von Österreich zerfällt in drei Abteilungen, und zwar in die 1. Wiener Meisterschaft, 2. Provinz-Meisterschaft, 3. Endrunde um den Meistertitel.
- 2. Für die Wiener Meisterschaft und die Provinz-Meisterschaft gelten die diesbezüglichen, gesondert verlautbarten Bestimmungen.
- 3. Die Teilnahmeberechtigung an der Endrunde besitzen die Sieger der Abteilungen 1 und 2.
- 4. Der Sieger der Endrunde ist Sieger in der Meisterschaft von Österreich und erhält den Titel "Meister im Eishockey von Österreich 19..".
- § 2 Ehrenzeichen
- 1. Der Meister von Österreich erhält für seine Spieler 10 vergoldete Medaillen, die mit der traditionellen Stanze für die Meisterschaftsmedaillen gestanzt wurden. Der Verein ist berechtigt, weitere Medaillen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn er mit diesen 10 Medaillen nicht alle Spieler beteilen kann, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele in der Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft teilgenommen haben, um auch diesen Spielern Medaillen übergeben zu können.
- 2. Der in der Meisterschaft von Österreich siegreiche Verein erhält nicht die Ehrenzeichen für die von ihm gewonnene Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft.
- § 3 Nennung, Herausforderung, Termin
- 1. Eine Nennung für die Meisterschaft von Österreich ist nicht erforderlich, sondern die Nennung in der Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft gilt automatisch auch für die Meisterschaft von Österreich.
- 2. Nach der Beendigung der Provinz-Meisterschaft hat der Provinzmeister das Recht, den Wiener Meister, auch wenn dieser noch nicht ermittelt ist, im Wege des OeEHV herauszufordern. Diese Herausforderung muss längstens 72 Stunden nach Beendigung des Spieles, mit welchem der Provinzmeister ermittelt wurde, in Form eines eingeschriebenen Briefes beim OeEHV einlangen. Der OeEHV bringt diese Herausforderung dem Wiener Meister zur Kenntnis.
- 3. Der OeEHV setzt die Spieltermine für die Endrunde unter möglichster Berücksichtigung der Vorschläge der beteiligten Vereine fest.
- 4. Unterlässt der Provinzmeister die zeitgerechte Herausforderung an den Wiener Meister, so wird dem Wiener Meister der Sieg und Titel kampflos zugesprochen. Tritt der Wiener Meister zur Endrunde nicht an, so ist ihm der Titel "Wiener Meister" abzuerkennen. Dieser Titel geht auf den in der Wiener Meisterschaft nächstplacierten Verein über, der an Stelle seines Vorgängers die Endrunde auszutragen hat.
- § 4 Durchführung der Endrunde
- 1. Die Endrunde wird mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Sieger ist derjenige Verein, der in beiden Spielen die größere Anzahl an Toren erzielt hat.
- 2. Ist nach Beendigung des zweiten Spiels die von beiden Vereinen erzielte Torzahl gleich, so hat sofort ein Nachspiel gemäß den Bestimmungen der Ligue Internationale de Hockey sur Glace (Eishockeyregeln §§ 80 - 81, siehe Anhang) zu erfolgen. Sollte die Endrunde trotz Nachspiels unentschieden enden, und demnach ein neues Spiel erforderlich sein, so wird vom OeEHV unter möglichster Berücksichtigung der Vorschläge der beteiligten Vereine der Termin für ein neues Spiel festgesetzt.
- § 5 Platzwahl, finanzielle Bestimmungen
- 1. Der Provinz-Meister hat im ersten Spiel die Platzwahl, der Wiener Meister im zweiten Spiel. Der Platzwählende gilt als durchführender Verein und hat für die Beistellung eines spielfähigen Platzes aufzukommen, für Umkleideräume für die Gastmannschaft und den (die) Schiedsrichter zu sorgen und gilt als Gastgeber. Er hat auch beim Schiedsrichterreferate des OeEHV um Stellung eines oder zweier Schiedsrichter anzusuchen.
- 2. Das erste Spiel der Endrunde hat unmittelbar nach Ermittlung des Wiener- und Provinzmeisters und vor Beginn der jeweiligen Welt- bzw. Europameisterschaft stattzufinden. Das zweite Spiel kann nach Beendigung der Welt- bzw. Europameisterschaft ausgetragen werden.
- 3. Der Wiener Meister hat das Recht, auf das Rückspiel in Wien zu verzichten, doch muss er diesen Verzicht längstens 24 Stunden vor Beginn des ersten Spiels dem OeEHV bekanntgeben; in diesem Falle gilt dieses eine Spiel als Entscheidungsspiel. Ebenso kann der im ersten Spiel Unterlegene Verein auf das Rückspiel verzichten; in diesem Falle gilt der andere Verein als Meister von Österreich. In beiden Fällen kann der Verzicht, der in Form eines eingeschriebenen Briefes an den OeEHV zu erfolgen hat, nicht mehr rückgängig gemacht werden.
- 4. Sollte infolge widriger Umstände (Witterungsverhältnisse u.dgl.) die Austragung des ersten Spiels auf dem vom Provinzmeister gewähltem Platze wegen fortgeschrittener Jahreszeit nicht mehr möglich sein, kann der OeEHV einen anderen Austragungsort festsetzen oder festlegen, dass nur ein Spiel stattzufinden hat.
- 5. Der reisende Verein erhält vom Veranstalter die Fahrtkosten 3. Klasse Schnellzug zum Austragungsort und zurück und freien Aufenthalt (Quartier und drei Hauptmahlzeiten) für die Dauer des Aufenthaltes, maximal 40 Stunden, für 11 Personen zur Verfügung gestellt. Die Fahrtkosten sind auf Grund der günstigsten erreichbaren Ermässigung (Wintersportkarten, Gesellschaftsreise, Sonn- u. Feiertag-Rückfahrkarten, falls diese benutzt erden können, usw.) zu errechnen.
- 6. Wenn die Kosten der Veranstaltung durch die Einnahmen nicht gedeckt sind, wird dem Veranstalter vom OeEHV ein Zuschuss geleistet. Zur Deckung dieses Zuschusses wird von beiden Spielen der Wiener Meisterschaft, in welchen die im Vorjahr an erster und zweiter Stelle Placierten aufeinandertreffen, eine Sonderabgabe in der Höhe von 4% der Bruttoeinnahme dieser Spiele eingehoben. Dieser Betrag ist von beiden beteiligten Vereinen zugleich mit der Verbandsabgabe abzuführen.
- § 6 Regeln, Schiedsrichter
- 1. Die Spiele der Endrunde sind nach den Regeln und Vorschriften des OeEHV auszutragen.
- 2. Der (die) Schiedsrichter wird (werden) auf Grund der Anforderung des Veranstalters vom OeEHV entsendet. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter zu bestimmen oder Schiedsrichter, die in der Liste der internationalen Schiedsrichter von der Ligue Internationale de Hockey sur Glace geführt werden. Der (die) vom OeEHV entsandte (entsendete) Schiedsrichter muss (müssen) unbedingt anerkannt werden.
- 3. Der (die)Schiedsrichter erhält (erhalten) ausser der normalen Schiedsrichtergebühr die Fahrtkosten von seinem (ihren) vom Wohnort zum Orte der Veranstaltung und freien Aufenthalt vom Veranstalter in gleicher Kasse wie der Gastverein.
- 4Ist einer der entsendeten Schiedsrichter nicht erschienen, oder erkrankt er plötzlich, so ist das Spiel von dem anderen Schiedsrichter zu leiten, bzw. weiterzuleiten. Ist nur ein Schiedsrichter nominiert und erscheint dieser nicht oder es erkrankt der amtierende Schiedsrichter plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten, bzw. weiterzuleiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Ei9nigung erzielt, entscheidet unter den Anwesenden unanfechtbar das Los. Ist kein Verbandsschiedsrichter anwesend, haben sich beide Vereine auf einen Herrn zu einigen; kommt keine Einigung zu Stande, hat jeder Verein irgendeine Person vorzuschlagen und unter diesen beiden durch das Los unanfechtbar entscheiden zu lassen. Der durchführende Verein hat sich in diesem Falle um die Einsendung des Spielberichtes an den OeEHV zu bekümmern.
- § 7 Allgemeine Bestimmungen
- 1. Bezüglich Tauwettereinbruchs und der Beglaubigung der Resultate sind die bezüglichen Bestimmungen der Provinz-Meisterschaft in Geltung.
- 2. Für die Teilnahmeberechtigung der Spieler gelten im Allgemeinen die gleichen Bestimmungen wie für die Wiener-, bzw. Provinz-Meisterschaft; in der Endrunde sind jedoch Spieler, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen nicht teilnahmeberechtigt.
- 3. Der reisende Verein ist verpflichtet, dem Gegner rechtzeitig eine Telefonstelle bekannt zu geben, an die eine Absage aus Elementargründen (Tauwetter, besonders starker Schneefall) bis zu einer Stunde vor Abgang des Zuges, mit dem die Mannschaft reist und der gleichzeitig mit der Telefonstelle anzugeben ist, gerichtet werden kann und für die Entgegennahme der eventuell notwendig gewordenen Absage an dieser Stelle vorzusorgen. Ist aus technischen Gründen eine telefonische Absage unmöglich, so ist die Absage an die vorgenannte Stelle mittels Blitztelegramm bekannt zu geben, falls das Blitztelegramm aller Voraussicht nach den Gegner vor seine Abreise erreicht.
- § 8 Schlussbestimmung
- 1. In allen, in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand oder Direktorium des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
- 2. Diese Meisterschaftsausschreibung kann nur vom Vorstand des OeEHV abgeändert werden.
Anhang (zu § 6 (2) der Ausschreibung)
(im Originaltext steht irrtümlich § 5 (2))
- Aus den Eishockeyregeln Ligue Internationale de Hockey sur Glace
- § 78 Wenn das Spiel unentschieden endet, d.h. wenn beide Mannschaften die gleiche Torzahl, bzw. beide keine Tore erzielt haben, kann das Spiel verlängert werden; nach einer Pause von 10 Minuten werden die Seiten gewechselt und nochmals 10 Minuten reiner Spielzeit gespielt, nach einem Seitenwechsel nach 5 Minuten ohne Pause.
- § 79 Wenn nach dieser Verlängerung das Wettspiel immer noch unentschieden ist, kann das Spiel in gleicher Weise nach einer Pause von 5 Minuten um 10 Minuten verlängert werden, bis ein Tor erzielt ist.
- § 80 Es dürfen aber auf keinen Fall mehr als drei Verlängerungen von je 10 Minuten, also im Ganzen 30 Minuten reiner Spielzeit gespielt werden. Ist das Spiel nach dieser Spielzeit noch immer unentschieden, so soll ein neues Spiel angesetzt werden.
- § 81 Weigert sich eine Mannschaft, die Verlängerung zu spielen, so soll sie als besiegt erklärt werden.
Durchführungsbestimmungen für das Jahr 1934/35
- §1 Austragungsart, Sieger, Ehrenzeichen
- 1. Das erste Spiel gegen den Provinzmeister wird von dem Erstplacierten der ersten Spielserie in der Wiener Meisterschaft, das zweite Spiel vom Wiener Meister ausgetragen.
- 2. Falls zwei Wiener Vereine die Endrunde bestreiten, sind bezüglich der Feststellung des Meisters von Österreich im Sinne des § 4 (1) der Ausschreibung die Resultate beider Spiele zu werten.
- 3. Ergeben die Spiele der Endrunde in ihrer Gesamtheit einen Sieg der Wiener Vereine und hat der Wiener sein Spiel gewonnen, so erhält der den Titel "Meister von Österreich im Eishockey 19.." und den Anspruch auf die Ehrenzeichen lt. § 2 der Ausschreibung.
- 4. Ergeben die Spiele der Endrunde in ihrer Gesamtheit einen Sieg der Wiener Vereine und hat der Wiener Meister sein Spiel verloren oder unentschieden gehalten, so erhält der andere Wiener Verein den Titel "Meister von Österreich im Eishockey 19.." und den Anspruch auf die Ehrenzeichen lt. § 2 der Ausschreibung ohne Rücksicht auf den Platz, den er in der Wiener Meisterschaft einnimmt; der Wiener Meister behält diesen Titel und hat Anspruch auf die ihm aus diesem Titel zukommenden Ehrenzeichen.
- 5 Ergeben die Spiele in ihrer Gesamtheit einen Sieg des Provinz-Meisters, so erhält dieser den Titel "Meister von Österreich im Eishockey 19.." und den Anspruch auf die Ehrenzeichen lt. § 2 der Ausschreibung.
- § 2 Platzwahl
- 1. Falls der Erstplacierte der ersten Spielserie in der Wiener Meisterschaft zum ersten Spiel der Endrunde oder der Sieger der Wiener Meisterschaft zum zweiten Spiel nicht antritt, bzw. auf das betreffende Spiel verzichtet (§ 5 (3) der Ausschreibung), gelten die Bestimmungen des § 3 (4) der Ausschreibung.
- 2. Ein im Sinne des § 5 (3) abgegebener Verzicht gilt nur für jenen Verein als bindend, der ihn abgegeben hat.
- 3. Sollte im Sinne des § 5 (4) das erste Spiel auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, indem schon der Wiener Meister ermittelt ist, so hat dieser beide Spiele auszutragen.
- § 3 Allgemeine Bestimmungen
- 1. An der Endrunde sind auch solche Spieler teilnahmeberechtigt, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.[3]
Einzelnachweise
Quellenangaben
Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1934/35
Wiener Meisterschaften - Teil 1 (Bandy)
• 1912/13 • 1913/14 • 1914/15 • 1915/16 • 1916/17 • 1917/18 • 1918/19 • 1919/20 •
Wiener Meisterschaften - Teil 2 (Scheibe)
• 1932/33 • 1933/34 • 1934/35 • 1935/36 • 1936/37 • 1937/38 •
Meisterschaften in den anderen Bundesländern (Scheibe)
• Steiermark : 1927/28 • 1928/29 • • Tirol : 1932/33 •
Österreichische Meisterschaften
Art | Alle Saisonen von 1907/08 bis 1913/14 | Alle Saisonen von 1922/23 bis 1937/38 | |||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bandy | 1907/08 | 1910/11 | 1911/12 | 1912/13 | 1913/14 | 1922/23 | --- ab 1924 keine Meisterschaften im Bandy-Spiel --- | ||||||||||||||||
Scheibe | - | - | - | 1912/13 | 1913/14 | 1922/23 | 1923/24 | 1924/25 | 1925/26 | 1926/27 | 1927/28 | 1928/29 | 1929/30 | 1930/31 | 1931/32 | 1932/33 | 1933/34 | 1934/35 | 1935/36 | 1936/37 | 1937/38 |
Österreichische Staatsmeisterschaften (Bandy)
Meisterschaften von Böhmen
Bandy | ||
Scheibe |
Meisterschaften der böhmischen Kronländer
Bandy |
• Prag 1914/15 • |
|
Scheibe |
Provinz-Meisterschaften (Scheibe)
• 1932/33 • 1933/34 • 1934/35 • 1935/36 • 1936/37 • 1937/38 •