Friedrich VII. von Wallsee: Unterschied zwischen den Versionen
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Allerdings dürften er und sein Bruder Heinrich bereits in den 1350er-Jahren finanzielle Probleme gehabt haben. So gelang es ihnen nicht ihren Anteil an der Erbschaft von Rapoto von Falkenberg zu halten. | Allerdings dürften er und sein Bruder Heinrich bereits in den 1350er-Jahren finanzielle Probleme gehabt haben. So gelang es ihnen nicht ihren Anteil an der Erbschaft von Rapoto von Falkenberg zu halten. | ||
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Version vom 5. Juni 2021, 13:22 Uhr
Friedrich (VII.) von Wallsee oder Walsee (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert) war ein Adeliger des Herzogtums Österreich und im Waldviertel ansässig. Er wurde, wie bereits sein Vater und sein Onkel als Hauptmanns von Drosendorf bezeichnet und stand einige Zeit im Dienst von Herzog Rudolf (IV.) von Österreich ("Rudolf dem Stifter"). Unter ihm kam es endgültig zum Niedergang des Familienzweiges Wallsee-Drosendorf-Pottenstein.
Herkunft und Familie
Friedrich (VII.) von Wallsee stammte aus einer früheren Ministerialenfamilie[A 1], die sich Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrhunderts in den Herzogtümern Österreich und Steier niedergelassen hatte. Er war der ältere Sohn von Eberhard (IV.) von Wallsee zu Drosendorf auf Pottenstein aus dessen Ehe mit Alheid von Falkenberg.[1] Um 1355 heiratete er Klara († um 1359), eine Tochter von Leutold (II.) von Kuenring (Linie Kuenring-Dürnstein) aus dessen Ehe mit Sophie von Maissau.[2] Zu ihren Vorfahren zählten die Wildonier, eine der bedeutendsten Ministerialenfamilien des Herzogtums Steier. Zudem war sie eine Nachfahrin des berüchtigten Hadmar von Kuenring sowie eine Enkelin von Leutold (I.) von Kuenring und Ulrich (I.) von Maissau. Ihre Schwestern Elsbeth und Agnes waren mit Verwandten aus der Linie Wallsee-Graz verheiratet.
Aus dieser Ehe hatte Friedrich zwei Töchter und einen Sohn: Friedrich (IX). Da sein jüngerer Bruder Heinrich (VII.) von Wallsee zu Drosendorf aus seiner ebenfalls um 1355 geschlossenen Ehe mit Margret, einer Tochter des Grafen Lorenz von Mattersdorf, keine Nachkommen hatte, starb die Linie Wallsee-Drosendorf-Pottenstein mit Friedrichs gleichnamigen Sohn in männlicher Linie aus.[3]
Leben
Nach dem Tod seines Vaters teilten Friedrich (VII.) und sein Bruder Heinrich (VII.) die von ihm und ihrer Mutter ererbten Besitzungen. 1355 wurde ihm und seiner Ehefrau Klara von Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht dem Lahmen") die im Wienerwald gelegene Feste Arnstein. 1360 erwarb er weiteren Besitz in Baden, 1360 kaufte er von Friedrich von Winkel "Gülten" in Hadersdorf, mit welchen er von Herzog Rudolf (IV.)"dem Stifter" belehnt wurde. 1358 war er für einige Zeit dessen Kammermeister. Er zählte zu jenen Familienmitgliedern der Wallseer, welche nach dem Tod von Eberhard (VIII.) von Walsee († um 1363) die Grazer Linie beerbten. Dass er 1359 Eberhard von Kapellen seinen Anteil an dem Lehen zu Schwertberg, das seine Gattin Klara in die Ehe eingebracht hatte, verkaufte, dürfte mit dessen Lage zusammenhängen. Es befand sich weit entfernt von seinen übrigen Besitzungen.[4] Allerdings dürften er und sein Bruder Heinrich bereits in den 1350er-Jahren finanzielle Probleme gehabt haben. So gelang es ihnen nicht ihren Anteil an der Erbschaft von Rapoto von Falkenberg zu halten.
Literatur
- Max Doblinger: Die Herren von Walsee. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= Archiv für österreichische Geschichte. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906
- Karel Hruza: Die Herren von Wallsee. Geschichte eines schwäbisch-österreichischen Adelsgeschlechts (1171–1331) (= Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs. Bd. 18). OÖLA, Linz, 1995. ISBN 3-900-31360-1. Siehe Register
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 141
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wurde kein Text angegeben. - ↑ vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, siehe Stammtafeln
- ↑ vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 142
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.