Christian Turner: Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Familie ==
== Herkunft und Familie ==

Version vom 22. September 2021, 09:11 Uhr

Christian Turner (* im 15. Jahrhundert; † 1. September 1504)[1] beziehungsweise Christian von Turn, auch der Turner genannt, war Generalkommissar der Brixner Kirche in geistlichen Angelegenheiten. In dieser Funktion war er als Vertreter des Bischofs von Brixen Teil jenes Gremiums, das auf dem Innsbrucker Hexenprozess (1485) die Hauptverhandlung leitete.

Herkunft und Familie

Christian Turner stammte aus einer im Erzstift Salzburg ansässigen Adelsfamilie. Er war ein Verwandter von Bischof Georg (II.) von Brixen, der seine kirchliche Karriere entsprechend förderte.[1]

Leben

Christian Turner war Magister und Lizentiat der Dekrete. Er war Generalkommissar der Brixner Kirche in geistlichen Angelegenheiten.[2] In seinem Wappen führte drei drei Wecken. 1474 bis zu seinem Tod war er Chorherr zu Unseren Lieben Frau. Obwohl er kein Domherr des Domkapitels von Brixen war, erhielt er 1486 von Bischof Georg (II.) die Propstei im Kreuzgang, die er ebenfalls bis zu seinem Tod besaß.[1] Spätestens seit 1490 war Christian Thurner Generalvikar des Hochstiftes Brixen.[3]

Christian Turner war Ende Oktober 1485 in Innsbruck, wo er als Generalkommissar von Bischof Georg diesen bei der Hauptverhandlung des Innsbrucker Hexenprozesses vertrat. Wegen einer allgemeinen Visitation, die er zuvor im Bistum Brixen mit dem Weihbischof Konrad Reichard vorgenommen hatte, war er erst kurz vor dem Beginn der Hauptverhandlung zum Gerichtsverfahren in Innsbruck ankommen.[4] Er war nicht an den Befragungen von Zeugen im August und September 1485 beteiligt und hatte daher auch nicht an den Verhören der Anfang Oktober verhafteten Frauen, die auf dem Prozess angeklagt waren, teilgehabt. Während der Befragung der Angeklagten Helena Scheuberin durch den Inquisitor Heinrich Kramer zu Beginn der Hauptverhandlung protestierte er gegen die von diesem gestellten Fragen, die sich zum Beispiel auf das Sexualverhalten der Angeklagten bezogen und nichts mit der Anklage, bei der es um einen Mord durch Zauberei ging, zu tun hatten. Nachdem seiner Kritik Folge geleistet wurde, protestierte er bei der weiteren Befragung der Angeklagten gegen die Art, wie der Inquisitor seine weiteren Fragen stellte. Er drohte sogar, deshalb die Verhandlung zu verlassen, was eine erste Unterbrechung der Hauptverhandlung zur Folge hatte.[5] Bei der Verhandlung zwei Tage später nahm er wesentlichen Einfluss darauf, dass die Beschwerdepunkte von Johannes Merwart, der inzwischen als Vertreter der Angeklagten zum Prozess zugezogen worden war, als gravierende Verfahrensfehler eingestuft wurden.

Literatur

  • Manfred Tschaikner: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485 und die Gegner des Inquisitors Heinrich Kramer: Erzherzog Sigmnund, Dr. Johannes Merwart und Bischof Georg Golser. In: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 191-219 digital

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 203, Fußnote 75
  2. vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 203
  3. vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 203, Fußnote 76
  4. vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 192
  5. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 66