Johann Ribi: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzoge (1365 - 1406). Habilitationsschrift, Wien, 2001. 2 Bde.
* [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzoge (1365 - 1406). Habilitationsschrift, Wien, 2001. 2 Bde.
* [[w:Alfred A. Strnad|Alfred Strnad]]: ''Johann Ribi, von Lenzburg''. In: ''[[w:Neue Deutsche Biographie|Neue Deutsche Biographie (NDB)]]''. Duncker & Humblot, Berlin, 1974. ISBN 3-428-00191-5. Bd. 10, S. 483 [[https://daten.digitale-sammlungen.de/0001/bsb00016327/images/index.html?seite=497 digital]
* [[w:Alfred A. Strnad|Alfred Strnad]]: ''Johann Ribi, von Lenzburg''. In: ''[[w:Neue Deutsche Biographie|Neue Deutsche Biographie (NDB)]]''. Duncker & Humblot, Berlin, 1974. ISBN 3-428-00191-5. Bd. 10, S. 483 [[https://daten.digitale-sammlungen.de/0001/bsb00016327/images/index.html?seite=497 digital]


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Version vom 8. November 2021, 10:43 Uhr

Johann Ribi (von Lenzheim)[A 1] (* im 14. Jahrhundert, zwischen 1310 und 1320, in Seengen am Hallwilersee; † 6. August 1374, in Brixen) war im 15. Jahrhundert einer der bekanntesten und wichtigsten Kanzleibeamten der Habsburger. Er war der Kanzler mehrere Herzöge von Österreich, Steier und Kärnten und einige Jahre Landeshauptmann von Kärnten.

Herkunft und Familie

Johann Ribi entstammte einer bürgerlichen Familie. Er war einer der Söhne von Meister Konrad Ribi († vor 8. März 1379) aus Seengen, seit 1350 Schultheiß der Stadt Lenzburg, aus dessen Ehe mit Anna, einer Verwandten des Meiers von Hägglingen.[1].

Leben - Überblick

Johann Ribi schlug eine Karriere als Kleriker ein und gelangte in den Besitz mehrere Kirchenlehen. Nach einem von diesem, dem im Elsass gelegenem Blatzheim, benannte er sich später. Um 1352 trat er in die Kanzlei des Herzogs Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht dem Lahmen") ein. Unter dessen Sohn und Nachfolger, Erzherzog Rudolf (IV.) "dem Stifter", übernahm er ihre Leitung, nachdem er diesen bereits 1357/58 in der vorländischen Verwaltung unterstützt hatte. Als Kanzler erstmals am 18. Juni 1359 genannt, konnte er sich in dieser Position auch unter Rudolfs Nachfolgern, den Herzögen Albrecht (III.) "mit dem Zopfe" und Leopold (III.) "dem Gerechten" halten. Seit 7. Februar 1362 bis Ende September 1363 war er außerdem Statthalter der "Oberen Lande" und dann 1363-1365 Hauptmann im Herzogtum Kärnten[A 2]. Von den Habsburger wurde er mehrmals bei Verhandlungen mit Kaiser Karl IV., den Patriarchen von Aquileia und den ungarischen Königen eingesetzt, wobei er sich als erfolgreicher Vermittler bewährte.[1]

Johann Ribi, der die Priesterweihen besaß, wurde nach dem Scheitern seiner Kandidatur für das Bistum Freising am 16. Oktober 1359 von Papst Innozenz VI. mit dem Bistum Gurk providiert. Mitte Dezember 1363 wurde er zum Bischof von Brixen gewählt.[1] Nach dem diese Wahl am 14. Februar 1364 von Papst Urban V. bestätigt worden war, verblieb er in dieser Position bis zu seinem Tod.

In der Geschichtsforschung wird ihm gewöhnlich entscheidender Einfluss auf die Gründung der Wiener Universität und die Finanzpolitik von Erzherzog Rudolf (IV.) zugestanden, außerdem gilt er oft auch als der eigentliche Urheber des Privilegium maius beziehungsweise wird gemutmaßt, dass er für dessen Herstellung zuständig war.[1] Dafür gibt es aber bisher keine wirklichen Belege.

Johann Ribi als Kanzler

...

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Alfred Strnad: Johann Ribi, von Lenzburg, 1974, Bd. 10, S. 483

Anmerkungen

  1. Weitere Namensbezeichnungen sind: Johann Ribi von Platzheim, Johann von Gurk und Johann von Brixen
  2. Diese Funktion wgilt als das Vorläuferamt des heutigen Landeshauptmanns des Bundeslandes Kärntens
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Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Johann Ribi von Lenzburg behandelt.
Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit).