Hartwig (Gewaltbote): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Familie ==
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Hartwig dürfte zur Sippe der [[w:Aribonen|Aribonen]] gehört haben oder war mit dieser verwandt. Er gilt als Ehemann von [[w:Wichburg von Bayern|Wigburg]] († nach 1080), einer Tochter des [[w:Luitpoldinger|Luitpoldingers]] [[w:Eberhard (Bayern)|Eberhard]] († vermutlich um 940) aus dessen Ehe mit der [[w:Unruochinger|Unruochingerin]] [[w:Judith von Friaul|Judith von Friaul]] und als Vater des Salzburger Erzbischofs Hartwig († 1023). Zu den Nachfahren seiner Töchter zählen unter anderem die Grafenfamilie von Heunburg und die Kärntner Herzöge aus dem Haus der Spanheimer.


== Leben ==
== Leben ==

Version vom 16. Mai 2023, 15:55 Uhr

Karantanien um 952, wo Hartwig als "Gewaltbote" Gebiete verwaltete

Hartwig (* im 10. Jahrhundert; † um 985) verwaltete um 965 als "Gewaltbote" Teile des Heiligen Römischen Reich, die im heutigen Bundesland Kärnten lagen. Er ist einer der frühesten Verwaltungsbeamten des Mittelalters, die für das heutige EU-Land Österreich belegt sind.

Herkunft und Familie

Hartwig dürfte zur Sippe der Aribonen gehört haben oder war mit dieser verwandt. Er gilt als Ehemann von Wigburg († nach 1080), einer Tochter des Luitpoldingers Eberhard († vermutlich um 940) aus dessen Ehe mit der Unruochingerin Judith von Friaul und als Vater des Salzburger Erzbischofs Hartwig († 1023). Zu den Nachfahren seiner Töchter zählen unter anderem die Grafenfamilie von Heunburg und die Kärntner Herzöge aus dem Haus der Spanheimer.

Leben

Hartwig war Graf im Isengau und Salzburggau. Zu seinem "ministerium" (Verwaltungsgebieten) gehörte auch ein "Kroatengau" im Raum von St. Veit an der Glan. Außerdem übernahm er Vogteiaufgaben für das Erzstift Salzburg. Bei der Krönung von Kaiser Otto I.| hielt er sich in Rom auf. 965 ist er erstmals urkundlich als "Gewaltbote" genannt. Diese Funktion besaß er noch 976, obwohl es inzwischen wieder einen Herzog von Kärnten ("Karantanorum dux") gab.[1]

Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Karl Brunner: Herzogtümer und Marken, 1994, S. 70