Oberfeuerwehrmann: Unterschied zwischen den Versionen

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:Eine Beförderung zum ''Oberfeuerwehrmann'' oder zur ''Oberfeuerwehrfrau'' ist nach mindestens zwei Jahren aktiven Dienst und Besuch des Grund- und Funklehrganges möglich.<ref>[https://www.ooelfv.at/no_cache/feuerwehr-intern/downloads/?download=0&did=15 Oö. LFV - Dienstordnung für die öffentlichen Feuerwehren] S. 13 vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 25. August 2019</ref>  
:Eine Beförderung zum ''Oberfeuerwehrmann'' oder zur ''Oberfeuerwehrfrau'' ist nach mindestens zwei Jahren aktiven Dienst und Besuch des Grund- und Funklehrganges möglich.<ref>[https://www.ooelfv.at/downloadcenter/06_Organisation_und_Verwaltung/06.02_Rechtsdienst/6.2.010_DO_Oeffentliche_Feuerwehren.pdf Dienstordnung für öffentliche Feuerwehren] des OÖ Landesfeuerwehrverbandes vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 4. Februar 2024</ref>  
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Aktuelle Version vom 4. Februar 2024, 10:40 Uhr

Dienstgradabzeichen eines Oberfeuerwehrmannes

Der Oberfeuerwehrmann (OFM) ist ein Dienstgrad bei den Freiwilligen und Betriebsfeuerwehren in ganz Österreich.

Funktionen in den einzelnen Bundesländern

Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Feuerwehrmann nach sechs Jahren Dienstzeit

Dienstgrade des gleichen Spiegels mit anderen Grundfarben:

Dgrd ovw.ktn.jpg Oberverwalter (OV) nach sechs Jahren Verwalter
Niederösterreich Niederösterreich
Nach sechs Jahren aktiven Dienst
Oberösterreich Oberösterreich
Eine Beförderung zum Oberfeuerwehrmann oder zur Oberfeuerwehrfrau ist nach mindestens zwei Jahren aktiven Dienst und Besuch des Grund- und Funklehrganges möglich.[1]
Land Salzburg Salzburg

Oberfeuerwehrmann nach sechs Jahren Dienst

Dgrd ovw.ktn.jpg Fahrmeister, Schriftführer, Kassier, Zeugwart einer Feuerwehrgröße 2
Steiermark Steiermark
Nach sechs Jahren Feuerwehrmann wird man zum Oberfeuerwehrmann.
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Dienstordnung für öffentliche Feuerwehren des OÖ Landesfeuerwehrverbandes vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 4. Februar 2024