Benutzer:Sgmon/Günter Hämmerle: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Die Conelly-Cocktails setzen auf einfache Zubereitung: Zwei Dosen mit Spirituosen und Fruchtsäften werden gemischt, was die Zubereitung eines Cocktails in weniger als 30 Sekunden ermöglicht. Diese Idee hat in der Gastronomie Anklang gefunden und wird in vielen Bars und Events genutzt. Mit fünf verschiedenen Sorten wie '''Tequila Sunrise''', '''Ladykiller''', '''Planter's Punch''', '''Sex on the Beach''', '''Mai Tai''' wurde das Sortiment auf den Markt gebracht.--> | Die Conelly-Cocktails setzen auf einfache Zubereitung: Zwei Dosen mit Spirituosen und Fruchtsäften werden gemischt, was die Zubereitung eines Cocktails in weniger als 30 Sekunden ermöglicht. Diese Idee hat in der Gastronomie Anklang gefunden und wird in vielen Bars und Events genutzt. Mit fünf verschiedenen Sorten wie '''Tequila Sunrise''', '''Ladykiller''', '''Planter's Punch''', '''Sex on the Beach''', '''Mai Tai''' wurde das Sortiment auf den Markt gebracht.--> | ||
Im Jahr 2012 stufte die [[w:Eidgenössische Alkoholverwaltung|Schweizer Eidgenössische Alkoholverwaltung]] die Cocktails als [[w:Alkopop|Alkopops]] ein, was zu einem Rechtsstreit führte. Die Produkte unterlagen damit einer hohen Alkopopsteuer, was die Hämmerle-Brüder vor das [[w:Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgericht]] zog. Ihre Beschwerde bezüglich der Einstufung wurde jedoch abgewiesen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/it/php/aza/http/index.php?lang=it&type=show_document&highlight_docid=aza://19-01-2012-2C_712-2011&print=yes |titel=2C_712/2011 19.01.2012 |abruf=2024-09-24}}</ref> | Im Jahr 2012 stufte die [[w:Eidgenössische Alkoholverwaltung|Schweizer Eidgenössische Alkoholverwaltung]] die Cocktails als [[w:Alkopop|Alkopops]] ein, was zu einem Rechtsstreit führte. Die Produkte unterlagen damit einer hohen Alkopopsteuer, was die Hämmerle-Brüder vor das [[w:Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgericht]] zog. Ihre Beschwerde bezüglich der Einstufung wurde jedoch abgewiesen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/it/php/aza/http/index.php?lang=it&type=show_document&highlight_docid=aza://19-01-2012-2C_712-2011&print=yes |titel=2C_712/2011 19.01.2012 |abruf=2024-09-24}}</ref> | ||
Version vom 25. September 2024, 15:42 Uhr
Günter Hämmerle ist ein Unternehmer und Pädagoge aus Lustenau, Vorarlberg.
Gemeinsam mit seinem Bruder Hannes Hämmerle gründete er die Firma CONELLY Cocktails GmbH & Co KG , die für ihre innovativen Fertigcocktails bekannt ist. Die Idee entstand 2003, als Günter nach einer einfachen Lösung für die Zubereitung nach Cocktails suchte, ohne Barkeeper-Kenntnisse leicht zuzubereiten wären. Die Brüder entwickelten ein Zweidosensystem auch „Twin-Can“ genannt, das Spirituosen und Fruchtsäfte trennt und es ermöglicht, Cocktails schnell und ohne Qualitätsverlust zuzubereiten.[1] Im Jahr 2012 verkauften die Brüder die Firma an den deutschen Generalimporteur drinkdirect.
Im Jahr 2012 stufte die Schweizer Eidgenössische Alkoholverwaltung die Cocktails als Alkopops ein, was zu einem Rechtsstreit führte. Die Produkte unterlagen damit einer hohen Alkopopsteuer, was die Hämmerle-Brüder vor das Bundesgericht zog. Ihre Beschwerde bezüglich der Einstufung wurde jedoch abgewiesen.[2]
Pädagogische Laufbahn
Seit 2012 ist er Lehrer an der HTL Dornbirn, wo er sich auf die Vermittlung von praxisnahem Wissen in den Bereichen Betriebstechnik, Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht spezialisiert hat.[3][4][5]
Einzelnachweise
- ↑ wirtschaftszeit: Conelly Cocktail für immer und überall: Eröffnungsfeier mit 450 Gästen und Showprogramm. Abgerufen am 24. September 2024 (deutsch).
- ↑ 2C_712/2011 19.01.2012. Abgerufen am 24. September 2024.
- ↑ Weiterleitungshinweis. Abgerufen am 24. September 2024.
- ↑ Weiterleitungshinweis. Abgerufen am 24. September 2024.
- ↑ HTBLUVA Dornbirn: Lehrpersonen. Abgerufen am 24. September 2024 (deutsch).