Angelobung in der Feuerwehr

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Mit der Angelobung passiert die endgültige Übernahme/Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr. Dabei gibt es aber von Bundesland zu Bundesland Unterschiede.

Anbelobung in den einzelnen Bundesländern

Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich

In Niederösterreich lautet die Gelöbnisformel für einen Probefeuerwehrmann:

„Ich gelobe, meinen Dienst als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr stets gewissenhaft zu erfüllen, meinen Vorgesetzten gehorsam zu sein, Disziplin zu halten, und wenn notwendig, mein Leben einzusetzen, um meinen Mitmenschen zu helfen.“

Oberösterreich Oberösterreich

Die Formel für aktive Mitglieder lautet:

„Ich gelobe, meine freiwillig übernommenen Pflichten als Feuerwehrmitglied pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen, die Anordnungen und Befehle meiner Vorgesetzten zu befolgen, die mir anvertraute Ausrüstung zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu behandeln sowie gegenüber allen Mitgliedern gute Kameradschaft zu pflegen!“

Diese Gelöbnisformel gilt auch für die Feuerwehrjugend, wobei nur das Wort Feuerwehrmitglied mit Jugendfeuerwehrmitglied ersetzt wird.

Land Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Nach einem Jahr als Probefeuerwehrmann bzw. bei Teilnahme bei der Feuerwehrjugend in jenem Jahr, indem man den 16. Geburtstag feiert, kann man in der Steiermark angelobt werden. Mit der Angelobung erhält man den Dienstgrad Feuerwehrmann. Die Angelobung erfolgt entweder bei der Wehrversammlung oder am Florianisonntag. Folgende Worte werden dabei vom "Feuerwehrmannanwärter" gesprochen:

„Ich gelobe, meine freiwillig übernommenen Pflichten als Feuerwehrmann pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen, meinen Vorgesetzten gehorsam und allen ein treuer Kamerad zu sein.“

Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise