Landesfeuerwehrverband Steiermark

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Der Landesfeuerwehrverband Steiermark ist die Dachorganisation aller steirischen Feuerwehren, das sind rund 780 Wehren mit ca. 50.000 Mitgliedern und gehört dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das Steiermärkische Feuerwehrgesetz (StFWG).


Standort des Verbandes ist in der Marktgemeinde Lebring-Sankt Margarethen. Der Landesfeuerwehrverband ist, gleich den einzelnen Feuerwehren, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Landesfeuerwehrkommando

Organe

  • der Landesfeuerwehrkommandant
  • der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
  • der Landesfeuerwehrausschuss: der Landesfeuerwehrkommandant, der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter, die Bereichsfeuerwehrkommandanten, der vom Landesfeuerwehrkommandant ernannte Landesfeuerwehrfinanzreferent, ein Vertreter der Berufsfeuerwehren, der Vertreter der Betriebsfeuerwehren und sein Stellvertreter.

Dem Landesfeuerwehrausschuss gehört als beratendes Mitglied das für das Feuerwehrwesen zuständige Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung oder eine von diesem beauftragte Person an. Als weitere beratende Mitglieder können dem Landesfeuerwehrausschuss vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragte Personen aus dem Kreise der Feuerwehren oder andere sachverständige Personen beigezogen werden.

  • der Landesfeuerwehrtag: der Landesfeuerwehrkommandant, der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter, die Bereichsfeuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die Abschnittsfeuerwehrkommandanten, ein Vertreter der Berufsfeuerwehren, der Vertreter der Betriebsfeuerwehren und sein Stellvertreter.

Als beratende Mitglieder gehören dem Landesfeuerwehrtag das für das Feuerwehrwesen zuständige Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung oder eine von diesem beauftragte Person, der Landesfeuerwehrfinanzreferent, die vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragten Personen und die Ehrendienstgrade des Landesfeuerwehrverbandes an. Als weitere beratende Mitglieder können dem Landesfeuerwehrtag vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragte Personen aus dem Kreise der Feuerwehren oder andere sachverständige Personen beigezogen werden.

  • die Wahlversammlung

Gliederung

Der Landesfeuerwehrverband ist unterteilt in Bereichsfeuerwehrverbände und Feuerwehrabschnitte.

Feuerwehrbereiche
Die Feuerwehrbereiche sind ident mit den Verwaltungsbezirken im Bundesland vor 2012 (Bezirksfusionen), wobei die Feuerwehren der Statutarstadt Graz einen eigenen Bereichsfeuerwehrverband (BFV Graz-Stadt) bilden. Die Benennung ist ebenfalls ident mit der Bezeichnung des ehemaligen Verwaltungsbezirkes. Geführt werden die Feuerwehrbereiche von den jeweiligen Bereichsfeuerwehrkommanden, die sich aus Kommandant, Stellvertreter, Kassier und Schriftführer zusammensetzen. Weiters gibt es noch Bereichsbeauftragte verschiedener Sachgebiete.

Der LFV Steiermark ist in folgende 17 Bereiche gegliedert:

Feuerwehrabschnitte
Die Feuerwehrabschnitte sind eine weitere Unterteilung der Feuerwehrbereiche. Die Benennung kann durch den Namen einer der wichtigsten Feuerwehren, ebenso wie nach einem Gebiet innerhalb des Bereiches erfolgen. Geführt werden diese vom jeweiligen Abschnittskommandant. Auch im Abschnitt gibt es Beauftragte für die Sachgebiete wie auf Bereichsebene.

Wahlen

In der Steiermark werden alle Funktionäre vom Kommandantstellvertreter aufwärts gewählt. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Wahltermine für Kommandant und Stellvertreter sind jeweils zwischen 1. November des dem Wahljahr vorausgehenden Jahres und 30. Juni des Wahljahres (alle 5 Jahre ab 2007). Jene für die Abschnittskommandanten liegen zwischen 1. September und 30. November des Wahljahres (ebenfalls alle 5 Jahre ab 2007). Der Bereichskommandant und sein Stellvertreter werden im darauffolgenden Jahr zwischen 1. Jänner und 30. April gewählt. Die Wahlen für den Landesfeuerwehrkommandant und seinen Stellvertreter finden dann zwischen 15. Juni und 15. Juli im selben Jahr statt. Wahlberechtigt für die örtlichen Feuerwehrfunktionäre, also Kommandant und Stellvertreter ist die jeweilige Aktiv- und Reservemannschaft der betroffenen Wehr. Die Funktionäre von Abschnittskommandant aufwärts bis Bereichskommandant wird von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus sind die Bereichskommandanten und Stellvertreter wahlberechtigt.

Standort

Der Standort des Verbandes befindet sich in Lebring. Am selben Standort befindet sich auch die Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark.

Funk

In der Steiermark wurde das Funksystem von analog auf digital umgestellt. Jede Feuerwehr hat bereits digitale Funkgeräte im Betrieb (min. 5 Stück pro Wehr). Feuerwehren an Tunnelportalen, sogenannte Portalfeuerwehren haben zusätzlich noch das 70 cm Semiduplex Band für den Direktfunk, obwohl bereits alle steirischen Tunnel mit einer Funkschiene (ermöglicht Digitalfunk in Tunneln) ausgestattet sind. Manche Wehren haben zusätzlich zum Digitalfunk noch analoge Geräte.

Alarmierung

In jedem Bereich gibt es eine Bereichsflorianstation, die tagsüber (mit ausnahme eines "Ruhetages") besetzt sind. In den Bereichen mit weniger Einsätzen (RA, VO, MU, BM, FF) ist die Bereichszentrale nur im Sonderfall besetzt (Viele Einsätze, wie z.B. bei Unwetter, ein Großeinsatz z.B. Industriebrand, der länger dauern wird, ...). Wenn eine Leitstelle nicht besetzt ist, wird der Bereich auf die Landesleitzentrale (Lebring) umgeleitet. In der Nacht sind also alle Bereiche von Lebring verwaltet (Außnahme Sonderfall). In den Leitstellen sitzen Disponenten, welche Notrufe annehmen, mithilfe der 34 Alarmstichwörter alarmieren und Funkgespräche abwickeln. Die Alarmierung erfolgt je nach der Wichtigkeit per "Stillem Alarm" mit Pager (Piepser) und SMS oder per "Sirenenalarm" mit Sirene, Pager und SMS. Pager sind aufgrund ihrer hohen Anschaffungskosten nur in wenigen Feuerwehren (Große Wehren, Wehren mit Spezialfahrzeugen) vorhanden. Der Sirenenalarm wird per Analogfunk ausgelöst.

Alarmstichwörter

In der Steiermark gibt es 34 Alarmstichwörter, die die verschiedensten Einsatzszenarien einschließen und nach denen die Disponenten die jeweiligen Feuerwehren alarmieren. Dies ist in der Steiermark einzigartig in ganz Österreich. Jede Feuerwehr bestimmt selbst eine Liste, welche Nachbarwehren bei einem gewissen Stichwort automatisch mitalarmiert werden sollen.

Als Grundlage gilt (vom LFV ausgewiesen):[2]

Alarmstichwörter für Brandeinsätze

Stufe Stichwort Alarmierung Bemerkungen
B01 Brandverdacht-Rauchentwicklung Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF)
B02 Müllkübel / Containerbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF)
B03 Rauchfangbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) Verständigung Rauchfangkehrer
B04 Elektrische Anlagen Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp Kontaktaufnahme EVU
B05 Zimmerbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
B06 Brandmeldealarm Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp weitere Kräfte nach Objektalarmplan alarmieren
B07 Gasbrand, Gasaustritt, Gasunfall Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps Erkundung welches Gas - wenn notwendig Gasversorger verständigen - Spezialkräfte anfordern (Messgeräte)
B08 Fahrzeugbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 RLF oder ähnliches), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp, Mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät
B09 Hecken-, Wiesen-, Wald- und Böschungsbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) je nach Ausmaß ABI – Bereichsfeuerwehrkommando – Abschnitts oder Bereichsführungsstab
B10 Keller- und Tiefgaragebrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 1 KLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan
B11 Brand Schienenfahrzeug 2 am nächsten liegende Ortsfeuerwehren (mindestens 2 TLF und 2 KLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps, Mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät ÖBB / GKB / STLB etc. Notrufleitstelle informieren
B12 Wohnhausbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 1 KLF), mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
B13 Wirtschaftsgebäudebrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF), mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
B14 Schulen,Kindergärten, Beherbergung, Veranst.-Halle Altenheim Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF, DLK bzw. TMB), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan
B15 Industrie-, Werkstätten und Sägewerksbrand, Tankstelle, Heizhaus etc. Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan, Je nach Ausmaß ABI – Bereichsfeuerwehrkommando
B16 Tunnelbrand Laut Tunnelalarmplan Mindestens 6 SKG (Sauerstoff Kreislaufgeräte)-Trupps
B17 Hochhausbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF, DLK bzw. TMB eventuell KDO), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan

Alarmstichwörter für technische Einsätze

Stufe Stichwort Alarmierung Bemerkungen
T01 sonstige Hilfeleistung / Gerätebeistellung Ortsfeuerwehr
T02 Türöffnung, Personenrettung aus Lift Ortsfeuerwehr Polizei mitalarmieren
T03 Verkehrsunfall, Fahrzeugbergung, binden von Betriebsmittel Ortsfeuerwehr
T04 Auspumparbeiten Ortsfeuerwehr
T05 Insektenbekämpfung Ortsfeuerwehr
T06 Suchaktion Ortsfeuerwehr Polizei mitalarmieren
T07 Unwettereinsatz, Elementare Ereignisse Ortsfeuerwehr Je nach Größe Abschnitts- oder Bereichsführungsstab
T08 Tierrettung Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF oder LFB) Eventuell Nachalarm Tierarzt
T09 Wasserdienst Ortsfeuerwehr und laut Richtlinie Wasserdienst Bezirkswasserdienstbeauftragten informieren
T10 Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät Kontakt Rettung – Polizei
T11 Menschenrettung Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF oder LFB), mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät, mindestens ein Atemschutzgerätetrupp Rettung – Polizei
T12 Busunfall Ortsfeuerwehr (mindestens zwei RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät Nachalarm SRF weitere RLF oder LFB, ABI – AFÜST - Einsatzleitfahrzeug wenn notwendig BFÜST
T13 Unfall Schienenfahrzeug Ortsfeuerwehr (mindestens zwei RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät Nachalarm SRF weitere RLF oder LFB, ABI - AFÜST - ELF, wenn notwendig BFÜST
T14 VU Autobahn Laut Autobahnalarmplan
T15 VU im Tunnel Laut Tunnelalarmplan, mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät, mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
T16 Flugunfall Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF), mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät bzw. laut Alarmplan vom Flughafen
T17 Schadstoffeinsatz ( ÖL, Gefährliche Stoffe) Ortsfeuerwehr (mindestens ein TLF), mindestens ein Atemschutzgerätetrupp Nachalarm Gefährliche Stoffe Fahrzeug - Ölfahrzeug - Strahlenschutz – laut Alarmplan für Gefährliche Stoffe

Sachgebiete und Zuständige

  • Atemschutz: BI d.ÖBFV Ingo Mayer
  • Ausbrildung: ABI d.F. Gerhard Grain
  • Auszeichnungen: LFR Helmut Lanz
  • Betriebsfeuerwehren: OBR Werner Schmidt
  • Bewerbe
  • EDV: OBR d.LFV Michael Jost
  • Feuerwehrkurat: LFKUR Superior P. Michael Staberl OSB
  • Feuerwehrmedizin: LFA Josef Rampler
  • Finanz: LFR Bgm. Engelbert Huber
  • Flugdienst: OBR Dieter Pilat
  • KHD: OBR Volker Hanny
  • Funk: ABI d.F. Johannes Vallant
  • Geschichte: BR d.V. Max Aufischer
  • Jugend: OBR d.ÖBFV Peter Kirchengast / FJLA: OBR Johannes Matzhold
  • Öffentlichkeitsarbeit: BR d.ÖBFV Thomas Meier
  • Recht: BR Gerhard Strobich
  • Senioren: EOBR Walter Perner
  • Strahlenschutz: HBI Franz Liebmann
  • Technik: BD Johann Kirnich
  • Versicherung: OBR Erwin Grangl
  • Wasserdienst: ABI d.F. Bernd Miklautsch
  • Zivildienst

Geschichte des steirischen Feuerwehrwesens

Literatur

Einzelnachweise

  1. Ersatzwahl an steirischer Feuerwehrspitze am Portal des BFV Radkersburg vom 22. März 2018 abgerufen am 24. März 2018
  2. Alarmstichwörter Steiermark u. Leitfaden für die Erstalarmierung beim LFV Steiermark abgerufen am10. Jänner 2018

Weblinks