Wandula von Polheim
Wandula von Polheim (* im 16. Jahrhundert; † Februar 1584), auch Wandula von Polheim zu Burgau oder Wandula von Zelking, war eine Adelige des Erzherzogtums Österreich ob der Enns.
Herkunft und Familie
Wandula von Polheim stammte aus einer bedeutenden Adelsfamilie. Ihr Vater war Weikhard von Polheim (zu Burgau) aus der "steirischen" Linie der Polheimer. Ihre Mutter war Martha von Polheim, eine Tochter von Veit von Zelking. Im Dezember 1554 heiratete sie Wolf Wilhelm von Zelking, einen der Neffen ihres Großvaters.[1]
Leben
Wandula von Polheim, die nach dem Tod ihrer Eltern seit ca. 1550 in Ulrichskirchen bei ihrem Verwandten Christoph (III.) von Zelking lebte, hatte von diesen wenig geerbt.[2] Am 30. Dezember 1554 heiratete sie in Sierndorf Wolf Wilhelm von Zelking, der zwar um ihre Vermögensverhältnisse unterrichtet war, aber sich offensichtlich durch diese Ehe einiges aus dem Erbe ihres Großvaters Veit von Zelking erhoffte, dessen erbberechtigter Sohn Heinrich geistig behindert war. Diese Erwartungen sollten sich keineswegs erfüllen, was die Ehe schwer belastet haben dürfte.[3] Besonders nachteilig wirkte sich später noch aus, dass Wolf Wilhelm wegen seiner Schulden genötigt war, Besitzungen zu verpfänden oder zu veräußern, auf denen die Wittums Ansprüche von Wandula sicher gestellt gewesen waren.[4]
Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Weinberger Verlassenschaft, zu denen sich Wolf Wilhelm 1570 gegenüber seinen Verwandten Carl Ludwig, Hans Christoph, Veit Sigmund und Hans Wilhelm verpflichtet hatte, wurden von Wanda nicht anerkannt, da sie sich als "rechtmäßige" Erbin der Weinberger Besitzungen ihres Großvaters nach dem Tod ihres Onkels Heinrich sah.[5]
Nach dem Tod ihres Ehemannes, von dem sie angeblich in späteren Jahren getrennt gelebt hatte[4], leistete Wanda im Jänner 1574 eine Erbverzichtserklärung ab, nachdem ihr eine finanzielle Abfertigung zugesagt und ein Teil von dieser ausgezahlt worden war.[6] Sie dürfte ihre letzten Lebensjahre im Freihaus der Zelkinger in Linz (Altstadt 30) verbracht haben.[7]
Nach dem Wandulas Tod kam es zu Streitigkeiten um ihre Erbschaft, die erst im Frühjahr 1588 abgeschlossen wurden. Sie hatte ihren Besitz durch ein "mündliches Testament" Hans Wilhelm von Zelking vermacht. Diese Entscheidung wurde von den Polheimern und Hans Lasla von Kuenring nicht anerkannt.[8]
Literatur
- Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking. Eine Spurensuche. Melk, 2016
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 298
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 297
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 297ff.
- ↑ 4,0 4,1 vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 302
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 305
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 306
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 307
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 308