Johanna Oberrauter
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Begründung:
Johanna Oberrauter (* 3. Mai 1924 in Mooswald bei Fresach; † 25. Juli 2013 in Spittal an der Drau) war eine österreichische Mundartdichterin und SPÖ-Gemeinderätin von Spittal an der Drau. In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg war sie als Halter- und Schickdirndl und in vielen Arbeitsfunktionen des bäuerlichen Lebens tätig. Mit ihrem sozialen Engagement war Johanna Oberrauter beispielgebend, sie hat wesentlich zur Entwicklung der Stadt beigetragen.
Biografie
Oberrauter war die Tochter einer Bergbauernfamilie namens Steiner. 1949 zog sie nach Spittal/Drau und wurde 1979 als SPÖ-Gemeinderätin in den Gemeinderat von Spittal/Drau gewählt. Sie war verheiratet mit Josef Oberrauter und hatte mit ihm zwei Kinder, Heidemarie, verh. Lex-Nalis, und Josef.
Werk
In ihrem Buch mit Mundartlyrik „A bissl hintergedacht“, welches sie 1978 veröffentlichte, beschreibt sie den ihr bekannten Lebenskreis eines Drautaler Bergbauerndorfes .Die Soziologie des Dorfes, der hierarchische Bau und das Leben der bäuerlichen Großfamilien vor dem Zweiten Weltkrieg sind ihr bestens vertraut.
In gereimter Mundart beschreibt sie Tatsachen, Bräuche und Gewohnheiten, die mittlerweile kaum mehr bekannt sind: Ihr Werk hat aus diesem Grund nicht alleine eine wichtige Stellung in den mundartlichen Veröffentlichungen, es ist zudem eine nachhaltige Quelle für soziologische und historische Forschungen. Im Nachhang zum Büchlein findet sich eine umfangreiche Sammlung von Worterklärungen, die damit auch etymologischer Forschung dient.
Publikationen
A bissl hintagedåcht: Gedichte in Kärntner Mundart. Carinthia, 1978, ISBN 3853780512
Ehrung
Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 30. April 2019 wurde ein Park mit Kinderspielplatz nahe der Drausiedlung zur Erinnerung in "Johanna-Oberrauter-Park" benannt.
Weblinks
- Literatur von und über Johanna Oberrauter in der bibliografischen Datenbank WorldCat
- Spittal zeigt seine weibliche Seite - Erstmals bezeichnen in der Bezirksstadt Frauennamen Verkehrs- und Aufenthaltsflächen im öffentlichen Raum. In: KLEINE ZEITUNG vom 01.03.2020