Friedrich VI. von Wallsee
Friedrich (VI.) von Wallsee oder Walsee (* im 14. Jahrhundert; † 11. Dezember 1382) war Landmarschall des Herzogtums Österreich und Hauptmann des Herzogstums Steier. Er stammte aus der Nebenlinie zu Ort und Summerau aus dem Familienzweig der Wallseer zu Enns.
Herkunft und Familie
Friedrich (VI.) von Wallsee zu Enns stammte aus einer früheren Ministerialenfamilie[A 1], die sich Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrhunderts in den Herzogtümern Österreich und Steier niedergelassen hatte. Er war einer der Söhne von Friedrich II. von Wallsee zu Enns aus dessen Ehe mit Kunigund († nach 1355), einer Tochter von Rudolf von Liechtenstein zu Murau.[1]
Friedrich (VI.) von Wallsee war verheiratet. Über seine Ehefrau gibt es keine gesicherten Information, in der Forschung wird davon ausgegangen, dass sie eine Maissauerin war. Belegt ist eine eheliche Tochter:
- Afra von Wallsee-Enns zu Ort und Summerau († um 1427) ∞ (1. Ehe) mit Hartnid von Liechtenstein-Nikolsburg († um 1395); ∞ (2. Ehe) mit Alber Stuchs von Trautmannsdorf († um 1406)
Leben
Friedrich (VI.) von Wallsee zu Enns war 1367–68 Landmarschall "unter der Enns" im Herzogtum Österreich. Seit 1369 war er Hauptmann des Herzogtums Steier.
Literatur
- Max Doblinger: Die Herren von Walsee. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= Archiv für österreichische Geschichte. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906
- Karel Hruza: Die Herren von Wallsee. Geschichte eines schwäbisch-österreichischen Adelsgeschlechts (1171–1331) (= Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs. Bd. 18). OÖLA, Linz, 1995. ISBN 3-900-31360-1. Siehe Register
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, siehe Stammtafeln
- ↑ vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 64 und S. 67
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.