Philipp (Kärnten)

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Zeichnung eines Siegels von Herzog Philipp von Kärnten von der Jahrhundertwende

Philipp von Spanheim (* im 13. Jahrhundert; † 22. Juli 1279, in Krems an der Donau) beziehungsweise von Sponheim, auch Philipp von Kärnten oder Philipp von Salzburg war 1247-1257 Elekt des Erzstiftes Salzburg, 1254-1279 Graf von Lebenau und 1269-1271 Patriarch von Aquileia und zeitweise auch nomineller Herzog von Kärnten. Mit ihm starb der Familienzweig der Spanheimer, der über das Herzogtum Kärnten geherrscht hatte, in "männlicher" Linie aus.

Herkunft und Familie

Philipp von Spanheim entstammte einem Zweig der Grafenfamilie der Spanheimer, die im Hochmittelalter zu den bedeutenden Adelsfamilien im Reich gezählt hatte. Er war einer der Söhne von Herzog Bernhard von Kärnten († 1256) aus dessen Ehe mit Judith (Jutta) († vor 1236), einer Tochter des böhmischen Königs Przemysl Ottokar I. († 1256) und Schwester von dessen Nachfolger Wenzel I. (†1253). Er war der jüngere Bruder von Herzog Ulrich (III.) von Kärnten († 1269). [1]

Leben

Philipp von Spanheim wurde bereits in jungen Jahren Kanzler des böhmischen Königreiches.[2] Er brachte es bis zum "Erzbschof von Salzburg" und Patriarchen von Aquileia, war Graf von Lebenau und führte in seinen letzten Jahren nominell den Titel des Herzogs von Kärnten. Indem er für seine beiden kirchlichen Positionen stets den Empfang der dafür nötigen Weihen vermied, wahrte er seinen Anspruch auf seine Nachfolge im Herzogtum Kärnten. Das Verhältnis zu seinem älteren Bruder Ulrich war deshalb meistens sehr angespannt, obwohl die Brüder 1256 einen Vertrag über die Aufteilung ihrer Eigengüter als Angehörige des Hauses Spanheim schlossen.[3] 1261 vermittelte sein Cousin, der "Böhmenkönig" Ottokar († 1278) einen Ausgleich zwischen Philipp von Spanheim und dem Salzburger Domkapitel.[4] Als er aber 1263 vom Papst selbst mit dem Schutz der Salzburger Kirche betraut wurde, ließ er seinen Verwandten Philipp eiskalt fallen.[5]

Erzbischof beziehungsweise Elekt von Salzburg

Nach dem Tod von Erzbischof Eberhard (II.) von Salzburg († 1246) wurde Philipp von Spanheim von den Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolger gewählt. Papst Innozenz IV. († 1254) weigerte sich zunächst die Wahl anzuerkennen und ernannte Anfang des Jahres 1247 Burkhart von Ziegenhain († im August 1247), den Kanzler des "römischen" Königs Heinrich (IV.) Raspe († Februar 1247) zum neuen Erzbischof. Nach dessen plötzlichen Tod auf seiner Reise nach Salzburg, wechselte Philipp von Spanheim auf die päpstliche Seite, womit er sich die päpstliche Unterstützung sicherte. Dank militärischer Erfolge, mit denen er die Politik seines Vorgängers Eberhard (II.) weiterführte und das geschlossene Herrschaftsgebiet der Salzburger Kirche wesentlich vergrößerte, behauptete er sich in der Folge als Erzbischof von Salzburg behaupten.[2]

Da Herzog Friedrich (II.) von Österreich ("Friedrich der Streitbare") († 1246) die Lehensoberhoheit der Salzburger Kirche schriftlich anerkannt hatte, behandelte Elekt Philipp nach Herzog Friedrichs Tod das obere Ennstal als Lehen der Salzburger Kirche. Er sicherte sich dort wichtige Burgen und schloss ein Bündnis mit den steirischen Grafen von Pfannberg und Dienstverträge mit steirischen Ministerialenfamilien[A 1]. 1250 besetzte er das gesamte obere Ennstal zwischen dem Mandlingpass und dem Schoberpass mit Rottenmann, einer damals wichtigen Mautstelle, und Aussee, damals ein wichtiges Zentrum der Salzproduktion.[2] Diese für die Salzburger Kirche bedeutenden Gebietsgewinne konnten jedoch nicht lange gehalten werden. Nachdem sie zunächst vom "Ungarnkönig" Bela († um 1270) besetzt worden waren, fielen sie schließlich an die Habsburger, nachdem Graf Albrecht (V.) von Habsburg († 1308) zum Herzog von Österreich und Steier aufgestiegen war. Der Mandlingpass bildeten in den Jahren danach die Landesgrenze zwischen dem Erzstift und den beiden Herzogtümern, auch wenn die Erzbischöfe von Salzburg bis ins 14. Jahrhundert auf ihrer Lehenshoheit über die Grafschaft im Ennstal bestanden.[6]

Wegen der politischen Gegnerschaft mit Elekt Philipp ermächtigte Kaiser Friedrich II. († 1250) den Grafen Meinhard I. von Görz († 1258), den er im Herbst 1249 als seinen Statthalter in den Herzogtümern Österreich und Steier eingesetzt hatte, dazu, alle Güter und Besitzungen des Erzstiftes Salzburg in den Herzogtümern Steier und Kärnten sowie auf der Mark Krain einzuziehen. Daraufhin erklärte dieser dem Elekten gemeinsam mit seinem Schwiegervater Graf Albert (III.) von Tirol († 1253) den Krieg. Dieser war mit Gräfin Uta von Lechsgemünd († um/nach 1253) verheiratet, die Ansprüche auf die Herrschaft Matrei und die Grafschaft Mittersill besaß, die unter Erzbischof Eberhard (II.) unter die Herrschaft der Salzburger Kirche gekommen waren. Bei der Belagerung von Greifenburg, das damals der einzige Stützpunkt der Herzöge von Kärnten in Oberkärnten war, wurden beide jedoch von Elekt Philipp und seinem Bruder, Herzog Ulrich (III.), überrascht und erlitten eine vernichtende Niederlage. Im Frieden von Lieserhofen (27. Dezember 1252) mussten Graf Albert (III.) nur auf die Herrschaft Matrei und die Grafschaft Mittersill verzichten und seine Enkel Meinhard († um 1295) und Albert († um 1304) dem Elekten als Geisel überlassen. Neben enormen Zahlungen mussten er und sein Schwiegersohn dem Elekten außerdem zahlreiche Burgen und Gütern verpfänden. Dadurch eröffneten sich für die Salzburger Kirche eine durchaus reelle Möglichkeit, ihre Herrschaft auf Dauer über weite Gebiete von Oberkärnten auszudehnen und einen richtigen "Pass-Staat" nördlich und südlich der Tauern zu errichten. Doch letztlich gingen die meisten "Erwerbungen" als Folge dieses Vertrages dem Erzstift bald wieder verloren. Für längere Zeit konnte nur die Salzburger Lehenshoheit über die Burgen von Lienz, Virgen, Oberdrauburg und Lind gehalten werden.[7]

Ein bleibender Erfolg für die Salzburger Kirche gelang Elekt Philipp, als er nach dem Tod von Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" die Grafschaftsrechte im Lungau einzog und diesen so auf Kosten des Herzogtums Kärnten dauerhaft der Herrschaft seines Erzstiftes unterstellte. 1259 zwang er außerdem die beiden letzten Grafen von Plain Konrad und Otto zum Verzicht auf einen großen Teil ihres Erbes im Pinzgau, das ihnen nach dem Tod ihres Onkels Luitold zugefallen war. Während er die Lehen "inner Gebirg" einzog, belehnte er sie mit den Gerichts- und Vogteirechte auf den erzbischöflichen Besitzungen in der Stadt Laufen. Dafür aber mussten sie ihm alle Lehensgüter und ihren Eigenbesitz in der Reichslandschaft Baiern[A 2] verpfänden. Damit bereitete er den Erwerb der "Grafschaft Plain" mit den Gerichten von Plain, Staufeneck, Raschenberg, Saaldorf und Petting sowie der "Grafschaft im Kuchltal", dem Salzachtal zwischen der Stadt Salzburg und Golling vor, die nach dem Tod der beiden Grafen in der Schlacht bei Staatz (Juni 1260) durchgeführt wurde. Ihre Dienstleuten, deren Anführer die Herren von Oberndorf und Staufeneck waren, schlossen sich den Ministerialen der Salzburger Kirche an.[7] Trotzdem sollte es noch viele Jahre dauern, bis es seinen Nachfolgern gelang, die Gerichtsbezirke Staufeneck und Saaldorf und die "Grafschaft im Kuchltal" mit Grafengaden, die bis 1304 an die Herren von Gutrat verliehen war, tatsächlich zu erwerben und ihrer unmittelbaren Verwaltung zu unterstellen.[8]

Elekt Philipp schloss 1254 mit den Herzögen Ludwig (II.) "dem Strengen" († um 1294) und Heinrich (XIII.) († um 1290) von Baiern[A 3] den sogenannten ersten Vertrag von Erharting (1254), mit dem er den endgültigen Übergang der Grafschaft Lebenau an das Erzstift Salzburg absicherte. Dafür verzichetete er für das Erzstift auf zahlreiche im Chiemgau gelegene Lehen und gab damit das Ziel von Erzbischof Eberhard (II.) auf, der versucht hatte, die Herrschaft des Erzstiftes über den Chiemgau bis zum Innbogen auszudehnen. Eine Folge davon war, dass die im Herzogtum Bayern verbliebenen Besitzungen des Erzstiftes, deren Zentrum Mühldorf am Inn war, nur mehr Streubesitz waren. Bis 1281 verpfändete er den Herzögen außerdem das Zillertal.[9]

Trotz seiner bedeutenden Erfolge wurde Elekt Philipp 1257 abgesetzt, weil er sich allen päpstlichen Aufforderungen zum Trotz geweigert hatte, die höheren Weihen zu empfangen. Zu seinem Nachfolger wurde sein Suffragan-Bischof Ulrich von Seckau († 1265) gewählt.[9]

Herzog von Kärnten

Wie sein älterer Bruder Ulrich (III.) verwendete Philipp als Herzog von Kärnten ebenfalls das Wappen der früheren Herzöge von Mödling.

Literatur

Weblinks

 Philipp von Kärnten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 311, Stammtafel
  2. 2,0 2,1 2,2 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 369
  3. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 340f.
  4. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 341f.
  5. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 342
  6. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 369f.
  7. 7,0 7,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 370
  8. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 370f.
  9. 9,0 9,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 371

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien
  2. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um das "Stammesherzogtum" bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
  3. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen bairischen Königs eingeführt. Da es in diesem Artikel um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird hier die alte Schreibweise mit i verwendet.
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