Vario-Bau

Aus ÖsterreichWiki
Version vom 1. August 2020, 12:03 Uhr von Karl Gruber (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: bei WP nach Relevanzcheck vermutlcih irrelevant)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Baustelle ist fälschlicherweise im Artikelnamensraum. Bitte verschiebe die Seite oder entferne diesen Baustein.
Dieser Artikel ist im Entstehen und noch nicht Bestandteil der freien Enzyklopädie ÖsterreichWiki.

Solltest du über eine Suchmaschine darauf gestoßen sein, bedenke, dass der Text noch unvollständig sein und Fehler oder ungeprüfte Aussagen enthalten kann. Wenn du Fragen zum Thema hast, nimm am besten Kontakt mit dem Autor auf.

Vario-Bau
Rechtsform GesmbH
Gründung 1983
Sitz Wiener Neustadt, OsterreichÖsterreich Österreich
Leitung Josef Gruber (Gründer & Geschäftsführer)
Mitarbeiter 170 (inkl. selbstständiger Handelsvertreter)
Branche Fertighausbau
Website www.variohaus.at

Die Vario-Bau Fertighaus GesmbH (Eigenschreibweise: VARIO-BAU) ist ein in Mitteleuropa tätiger Anbieter von Fertighäusern mit Hauptsitz in Wiener Neustadt, Österreich. Das Unternehmen ist dabei unter der Marke VARIO-HAUS in Österreich, Deutschland, Italien, der Schweiz sowie in Ungarn tätig.

Geschichte

Das Unternehmen wurde 1983 von Josef Gruber als VBS-Variable Bau Systeme GesmbH gegründet und 1989 auf Vario-Bau Fertighaus GesmbH umfirmiert. 1999 hat das Unternehmen gemeinsam mit dem Tiroler Architekten Josef Kiraly Österreichs erstes Fertighaus als Passivhaus errichtet und als Musterhaus im oberösterreichischen Haid präsentiert[1][2].

Seit 2014 trägt Vario-Bau die Staatliche Auszeichnung der Republik Österreich[3]. Begründet wurde die Auszeichnung unter anderem aufgrund der führenden Position innerhalb der Branche sowie der hervorgebrachten Innovationen[4]. 2016 erhielt das Unternehmen vom damaligen Bundesminister Andrä Rupprechter die Klimaschutzauszeichnung klima:aktiv[5].

2019 klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Österreichischen Sozialministeriums gegen das Unternehmen. Grund für die Klage waren mehrere Vertragsklauseln, die beim Kauf eines Fertighauses zu einseitigen und unverhältnismäßigen Bedingungen für die Käuferschaft führten[6]. Im Oktober 2019 erklärte das Oberlandesgericht Wien die Gesetzwidrigkeit von drei der vier der angefochtenen Klauseln für rechtskräftig. Das Urteil wird für Verträge innerhalb der Baubranche als maßgebend angesehen, da die beanstandeten Vertragsstrafen keine Seltenheit seien[7].

Einzelnachweise

  1. Nie mehr heizen! (PDF) Gewinn Nr. 2/07. 1. Februar 2007. Abgerufen am 29. Juli 2020
  2. Passiv-Sonnenhaus ohne Aufpreis (PDF) a3-bau Nr. 8/00. 7. September 2000. Abgerufen am 29. Juli 2020
  3. Historisches Verzeichnis der österreichischen Staatswappenträger Abgerufen am 29. Juli 2020
  4. Außerordentliche Leistungen (PDF) Export today Nr. 15. 10. April 2015. Abgerufen am 29. Juli 2020
  5. Fertigbau ist klimaaktiv (PDF) Holzkurier Nr. 14. 7. April 2016. Abgerufen am 29. Juli 2020
  6. Gericht kippt Klauseln von Fertighausfirma Die Presse. 29. April 2019. Abgerufen am 29. Juli 2020
  7. Vertragsstrafen bei Fertigbaufirma Vario-Bau gesetzwidrig ORF.at. 16. Oktober 2019. Abgerufen am 29. Juli 2020