Burgruine Hernstein
Die Burgruine Hernstein, früher auch Hirnstein, Heranstein oderHarnstein, ist eine im Wienerwald gelegene frühere Höhenburg.
Lage
Die Burgruine Hernstein ist Teil der gleichnamigen Gemeinde. Sie befindet sich heute in einem Park oberhalb des neuen Schlosses. Sie erhebt sich auf einem felsigen Ausläufer des Buchriegels, eine Höhenzuges in einem Seitental der Triesting.[1]
Das Bauwerk
Von der einstigen romanischen[2] Burganlage, die nie besonders groß war[2], sind heute nur mehr einige Mauerreste erhalten sowie ein Rest des romanischen, quadratischen Bergfriedes, der im 11. oder 12. Jahrhundert erbaut wurde. Der Zugang in ihn war ein im dritten Geschoß befindliches rundbogiges Eingangstor.[3]
Historische Eckdaten
Die Burg Hernstein dürfte zu Beginn des 12. Jahrhunderts erbaut worden sein[1], erstmals wird sie 1263 genannt. Als ihr Erbauer gilt Herrand von Falkenstein[2], was aber nicht urkundlich belegt ist. Die Burg Hernstein sicherte die Verkehrsverbindung zwischen dem Tälern der Flüsse Piesting und Triesting.[4]
Eine Urkunde des Stiftes Göttweig nennt um 1120 / 1130 den Edlen Reinhold von Hernstein ("Reginoldus de Herrandistein") mit seinen Brüdern Rudolf und Wolfger und seinen Neffen Rudolf und Herand.[1] Die Burg gehörte später der Adelsfamilie der Pottendorfer. Angeblich wurde sie von Graf Chuno von Hernstein 1245, als er seinen ganzen Besitz dem Hochstift Freising verkaufte, ebenfalls an dieses mitverkauft. Um 1265 setzte der Bischof Konrad (II.) von Freising auf der Burg einen Verwalter ein, worauf Euphemia von Pottendorf, eine Nichte des mittlerweile verstorbenen Grafen Chuno, die Burg an sich brachte. Trotz einer angeblich eindeutigen Rechtslage und zahlreicher Prozesse des Hochstiftes blieb die Burg im Besitz der Familie der Pottendorfer. Um 1380 verkauften diese sie an Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("Albrecht mit dem Zopfe").[2] Die Burg verblieb im landesfürstlichen Besitz des Herzogtums Österreich und wurden in der Folge von Burgpflegern[A 1] verwaltet. Um 1515 wurde sie und ihre dazugehörigen Gütern mit der Burg Starhemberg und deren Gütern vereinigt.[3] Während diese in der Folge ausgebaut wurde, begann Hernstein wenig später zu einem "öden Schloss" zu verfallen. Als 1955 die Erste Österreichische Sparkasse das Schloss Hernstein übernahm, erhielt sie als Zugabe zu diesem auch längst verfallene Ruine der einstigen Burg Hernstein. 1963 kam die Ruine mit dem Schloss in den Besitz der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft für Wien.[2]
Schloss Hernstein
Das gleichnamige Schloss ist nicht identisch mit der Burg. Es war ursprünglich ein zur Burg gehöriger Meierhof, der erst 1727-1730 zum Schloss ausgebaut wurde. Als dieses 1831 von Erzherzog Rainer gekauft wurde, ließ dieser es 1856–1884 nach Plänen des Architekten Theophil Hansen im Stil der englischen Gotik renovieren. 1943 verkauften seine Erben das Schloss an die "Erste österreichische Sparkasse", 1963 kam es in den Besitz der Wiener Wirtschaftskammer. Heute dient das Schloss als Seminarhotel und wird außerdem für Hochzeitsfeiern genutzt.[4]
Die Burgruine Hernstein in Sage und Legende
Die früher Burg soll um 1405 der Sitz eines Raubrittersgewesen sein, welcher Linzer genannt wurde. Als er angeblich im Februar 1407 tot in seinem Bett aufgefunden wurde, glaubte jeder, dass ihm der Satan persönlich den Hals umgedreht hatte.[1]
Literatur
- Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen. Burgruinen in Niederösterreich. Verlag Niederösterreichisches Pressehaus, St. Pölten / Wien, 1999. ISBN 3-85326-114-0
Weblinks
- Ruine Hernstein, Ruine.AT
Burgruine Hernstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 186
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 vgl. Burgruine Hernstein, Wehrbauten.AT, abgerufen am 7. August 2020
- ↑ 3,0 3,1 vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 187
- ↑ 4,0 4,1 vgl. Burgruine Hernstein, Hernstein.GV.AT, abgerufen am 7. August 2020
Anmerkungen
- ↑ Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Burgruine Hernstein behandelt. Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit). |